Schweiz

  • Region
  • Schweiz
  • Ausland
  • Wirtschaft
  • Börse
  • Sport
  • Kultur
  • Panorama
  • Leben
  • Auto
  • Digital
  • Wissen
  • Forum

Bundesrätinnen in der Burka

Aktualisiert am 05.11.2009

Im Abstimmungskampf provozieren die Befürworter der Anti-Minarett-Initiative mit einem neuen Plakat. Ein mysteriöses Komitee rund um einen ehemaligen Rennfahrer veränderte dafür das offizielle Foto des Bundesrats.

Weitere Provokation: Die Zeitung «24 Heures» veröffentlichte ein Bild des neuen Plakats der Minarett-Gegner.

Weitere Provokation: Die Zeitung «24 Heures» veröffentlichte ein Bild des neuen Plakats der Minarett-Gegner.

Das Foto erscheint jeweils zu Beginn eines neuen Jahres. Es zeigt die Gruppe der sieben Bundesräte. Das letzte Foto muss nun für den Abstimmungskampf von Minarett-Gegnern herhalten, wie die Westschweizer Zeitung «24 Heures» berichtet. Das verfremdete Gruppenbild der Landesregierung zeigt die Bundesrätinnen Micheline Calmy-Rey, Eveline Widmer-Schlumpf und Doris Leuthard als Burka-Trägerinnen. Das Plakat soll in den nächsten Tagen in mehreren Schweizer Städten aufgehängt werden.

Die Urheber des Plakats nennen sich «Komitee Thema Islam». Die Spuren führen ins Wallis zu einem Mann namens David Luyet. Der frühere Autorennfahrer, der in Savièse lebt, steht der SVP nahe, ebenso den katholischen Traditionalisten von Ecône. Laut «24 Heures» bezeichnet sich Luyet als «einfacher Weinbauer und Familienvater». Über die Ziele des Komitees und dessen Mitglieder schweigt er sich aus, da es sich nicht um politisch aktive Personen handle.

Plakatkampagne ist nicht zu verhindern

Der Fotograf des offiziellen Bundesratsbilds, der Berner Michael Stahl, hat gemäss dem Zeitungsbericht gar keine Freude an der Verwendung seines Werks durch die Befürworter der Anti-Minarett-Initiative. Der Fotograf prüfe nun, was er gegen das Walliser Komitee unternehmen könne, schreibt die Zeitung «24 Heures».

Das Plakat mit den Bundesrätinnen in der Burka lässt sich nach Ansicht eines Experten kaum verbieten. Er sehe keinen Grund dafür, sagt Bertil Cottier, Professor für Kommunikationsrecht an der Universität Lugano. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrmals festgestellt habe, müsse man provozierende oder schockierende Bilder tolerieren, solange diese keine Religion oder Ethnie herabsetzen oder diskriminieren.

Laut Cottier werden auch nicht die Persönlichkeitsrechte der Bundesräte verletzt. «Die Veröffentlichung eines Bildes kann nur im Einverständnis mit den Abgebildeten erfolgen - ausser, es überwiegt ein öffentliches Interesse. Und diese Voraussetzung ist gegeben, wenn es um eine politische Debatte geht.»

(vin)

Erstellt: 05.11.2009, 12:26 Uhr

Schweiz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz

Remund führend in Werbetechnik

Kein Wunsch zu aufwendig, kein Format zu gross - Remund Werbetechnik löst jede Aufgabe mit modernster Technik.

Online-Wettbewerb

Jetzt mitmachen!: Gewinnen Sie einen Abend als Statist bei den Tellspielen Interlaken!

Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Familie, Beruf und Studium

Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.