Bund hält kritisches Gutachten zum UBS-Deal unter Verschluss

Das Bundesamt für Justiz hat nach dem UBS-Deal mit den USA ein kritisches Arbeitspapier des Genfer Steuerrechtlers Xavier Oberson geheim gehalten. Der Grund: UBS-Kunden sollten zu einer Selbstanzeige gebracht werden.

«Ich weiss nicht, warum die Verwaltung mein Arbeitspapier nicht veröffentlichen will»: Xavier Oberson.

«Ich weiss nicht, warum die Verwaltung mein Arbeitspapier nicht veröffentlichen will»: Xavier Oberson.
Bild: Keystone

Am Morgen des 19. August 2009, nach der Unterzeichnung des Vertrags mit der US-Steuerbehörde, meldete sich ein Mitarbeiter des Bundesamts für Justiz bei verschiedenen Redaktionen. Nach der Pressekonferenz des Bundesrats würden den Journalisten Rechtsgutachten zum UBS-Deal mit den USA zur Verfügung gestellt. Die «Neue Zürcher Zeitung» druckte daraufhin einen Artikel der Steuerrechtler Thomas Cottier, René Matteotti und Klaus Vallender ab – die Professoren bestätigten die Rechtsgültigkeit des Abkommens.

Auch der Steuerrechtler Robert Waldburger von der Universität St. Gallen, der zuvor die UBS beraten hatte, meldete sich in diesem Sinne zu Wort. Er gilt als Vater des Abkommens zwischen der Schweiz und den USA. Was das Bundesamt für Justiz und das Finanzministerium damals jedoch verschwiegen: Der Genfer Steuerrechtlers Xavier Oberson hat ebenfalls ein Gutachten angefertigt. In diesem werde das Abkommen jedoch kritisch beleuchtet, schreibt die Westschweizer Zeitung «Le Temps».

«Nicht für die Öffentlichkeit bestimmt»

Der genaue Inhalt des Dokuments ist nicht bekannt. Das Finanzdepartement bestätigt die Existenz des Gutachtens zwar, macht aber keine weiteren Angaben: «Es handelt sich um einen Entwurf, der nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, aber auch zur Erstellung des Gutachtens Cottier/Matteotti diente», sagt Sprecher Roland gegenüber der «Handelszeitung». Xavier Oberson seinerseits gibt zu Wort: «Ich weiss nicht, warum die Verwaltung mein Arbeitspapier nicht veröffentlichen will.»

Andere Steuerexperten kritisieren, dass die Kriterien im Anhang des Abkommens erst am 15. Oktober veröffentlicht wurden – also an dem Tag, an dem die Frist für Selbstanzeigen auslief. Die UBS-Kunden wurde demnach im Ungewissen gelassen, ob sie tatsächlich betroffen sind. In der Folge zeigten sie sich selbst an. Dies ist durchaus im Sinne des Bundesrats: Der Konflikt ist gelöst, wenn die amerikanische Steuerbehörde aus irgendeiner Quelle 10’000 Kundendaten erhalten hat. (cha)

Erstellt: 28.01.2010, 13:08 Uhr



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