Schweiz
Blauzungenkrankheit: Jetzt sorgt eine Gebühr für Ärger
Von Susanne Graf. Aktualisiert am 12.03.2010
Eigentlich – könnte man meinen – müssten sie jetzt zufrieden sein: Ohne Komplikationen werden Berner Bauern dieses Jahr vom immer noch geltenden Impfzwang gegen die Blauzungenkrankheit befreit. Sie müssen bloss ein vorgedrucktes Formular ausfüllen und dem Veterinärdienst des Kantons Bern schicken. Dann bekommen sie die Ausnahmebewilligung – und zwar per Einschreiben. Denn immerhin handelt es sich dabei um eine amtliche Verfügung, gegen die der Empfänger innert 30 Tagen Beschwerde erheben kann. Und das wird jetzt auch gemacht im Kanton Bern.
Beschwerden tröpfeln rein
Auf dem Pult von Michael Müller, dem Leiter der Rechtsabteilung der Volkswirtschaftsdirektion, sind bereits «ein gutes halbes Dutzend» Beschwerden eingetroffen. Er geht davon aus, dass noch mehr kommen werden. Denn rund 1200 Berner Bauern haben sich per Gesuch vom Impfzwang dispensieren lassen. Und einigen von ihnen stösst nun sauer auf, was der Erhalt der Ausnahmebewilligung nebenbei noch bedeutet: dass sie dem Veterinärdienst dafür eine Gebühr von 80 Franken bezahlen müssen. Fritz Sahli aus Uettligen ist einer der Landwirte, die darin ein grosses Unrecht sehen und enttäuscht sind vom Berner Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher (SP). Letzten Dezember habe er sich mit einer Gruppe Impfkritiker zu einer Aussprache getroffen «und versprochen, dass wir dieses Jahr unkompliziert und ohne negative Folgen von der Impfpflicht befreit werden», sagt Sahli und fühlt sich angesichts der drohenden Rechnung verraten. Von einer Gebühr sei nie die Rede gewesen.
Rickenbachers Ärger
Das ist starker Tabak für Andreas Rickenbacher. In sämtlichen Anzeigern und im Amtsblatt sei darauf hingewiesen worden, dass für die Ausnahmebewilligung eine Gebühr nach Aufwand verrechnet werde, und dass diese in der Regel 80 Franken betrage. Gegenüber dem Bund hatte sich Rickenbacher für ein schweizweit einheitliches Verfahren eingesetzt, das die Gesuchsteller nichts gekostet hätte. Denn er hatte geahnt und gewarnt: «Andernfalls verlagert sich der Widerstand der impfkritischen Tierhalterinnen und Tierhalter auf die (kantonal unterschiedlichen) Gebührenerhebungen.» Doch der Bund entschied sich für kostenpflichtige Verfügungen, und Rickenbacher bekam – zu seinem unüberhörbaren Ärger – Recht.
Sind 80 Franken zu viel?
Prompt kritisiert Sahli im Namen der Impfgegner, die andern Kantone würden das Verfahren «gratis oder jedenfalls billiger» durchführen. Nur Recht hat er damit nicht: Solothurn verlangt ebenfalls 80 Franken und Neuenburg sogar 100.
Kantonstierarzt Reto Wyss erklärt, wie es zu den 80 Franken kam. Was – wie hier – in der Gebührenverordnung nicht mit einer Pauschalgebühr geregelt sei, müsse nach Zeitaufwand verrechnet werden. Also erfasste der Veterinärdienst sämtliche Schritte, die vom Eingang des Gesuchs bis zum Moment, wo der Impftierarzt die aktuelle Impfliste ausdrucken kann, notwendig sind. Ob 80 Franken angebracht sind, wird die Volkswirtschaftsdirektion nun mit der Behandlung der Beschwerden prüfen. Eines steht für Rickenbacher heute schon fest: «Es wäre nicht richtig, wenn der Steuerzahler den Aufwand für die Ausnahmebewilligungen bezahlen müsste.» Es wäre seiner Meinung nach aber auch unfair, wenn er der Tierseuchenkasse angelastet würde. «Sonst müssten jene Landwirte, die ihre Tiere impfen lassen, auch noch an den Aufwand für die Behandlung der Ausnahmegesuche zahlen.» (Berner Zeitung)
Erstellt: 12.03.2010, 08:11 Uhr
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