Bis 2013 ohne Gentechnik

Von Brigitte Walser. Aktualisiert am 09.12.2008

Der Bundesrat will, dass die Schweizer Landwirtschaft vorläufig gentechfrei bleibt. Er schickt eine Gesetzesänderung in Vernehmlassung: Das Moratorium, das 2010 ausläuft, soll um drei Jahre verlängert werden.

Nur im Rahmen eines Forschungsprogramms dürfen gentechnisch veränderte Pflanzen gesetzt werdne.

Nur im Rahmen eines Forschungsprogramms dürfen gentechnisch veränderte Pflanzen gesetzt werdne. (Bild: Keystone)

Bis zum 27.November 2010 dürfen gentechnisch veränderte Pflanzen in der Schweizer Landwirtschaft nicht angebaut und gentechnisch veränderte Tiere nicht für die Produktion von Lebensmitteln in Verkehr gebracht werden. So will es das fünfjährige Moratorium, dem Volk und Stände im Jahr 2005 zugestimmt haben. Bereits im Frühling hat der Bundesrat angekündigt, er wolle diese Frist um drei Jahre verlängern: Bis 27.November 2013 soll die Schweizer Landwirtschaft gentechfrei bleiben. Die Regierung hat inzwischen eine entsprechende Gesetzesänderung ausarbeiten lassen. Und diese nun in die Vernehmlassung geschickt, wie er gestern bekannt gab. Stellungnahmen sind bis zum 13.Februar 2009 möglich.

Kein Bedarf an Gentechnik

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass weder in der Landwirtschaft noch bei den Konsumenten ein dringender Bedarf nach Gentechnik im Lebensmittelbereich besteht. Vom Moratorium nicht betroffen ist die Forschung. Derzeit werden innerhalb eines nationalen Forschungsprogramms (NFP 59) die Risiken und der Nutzen der Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen untersucht. Der Bundesrat will mit dem verlängerten Moratorium sicherstellen, dass dieses Forschungsprogramm ohne politischen Druck abgeschlossen werden und als wissenschaftliche Grundlage für weitere Entscheide dienen kann. Gleicher Meinung wie der Bundesrat sind die Kantone Bern und Genf, welche in einer Standesinitiative die Verlängerung des Moratoriums fordern. Eine andere Ansicht vertrat die FDP-Fraktion des eidgenössischen Parlaments. Sie hatte im Sommer eine Interpellation eingereicht und darin festgehalten, dass das Interesse junger Forscher am NFP 59 sehr gering sei. Insgesamt leide der Forschungsstandort Schweiz, weil er durch das Moratorium stark behindert werde. Der Bundesrat teilt diese Ansicht nicht. Er ist vielmehr überzeugt, dass insbesondere die Risikoforschung seit Beginn des Moratoriums profitiert.

«Richtige Richtung»

Für die Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie (SAG), in der gentechkritische Organisationen zusammengeschlossen sind, ist der Vorschlag des Bundesrates ein akzeptabler Kompromiss. Das Moratorium habe zu keinen erkennbaren Problemen geführt, weder für die Landwirtschaft noch für die Forschung oder die internationalen Beziehungen. Im Gegenteil: Die Landwirtschaft könne den Vorteil nutzen, sich gegenüber anderen Produktionsländern als gentechnikfrei zu profilieren. Das werte die Lebensmittel schweizerischer Herkunft auf. Bereits früher hatte die SAG, welche das Moratorium erwirkt hat, mitgeteilt, dass keine zweite Gentechfrei-Initiative in Angriff genommen werde, solange die Aussicht auf eine gesetzliche Verlängerung des Moratoriums bestehe. Auch Bio Suisse, die Vereinigung verschiedener Biolandbau-Organisationen, begrüsst den Bundesratsvorschlag als Schritt in die «richtige Richtung». Doch das Ziel sei damit noch nicht erreicht. Ziel müsse eine gentechfreie Schweiz sein. Bauern und Verarbeiter hätten in einem Umfeld mit geöffneten Grenzen nur eine Chance, wenn sie Lebensmittel von höchster Qualität anbieten könnten. Dieser Trumpf sei nicht aus der Hand zu geben. (Berner Zeitung)

Erstellt: 09.12.2008, 07:22 Uhr

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