Betreuerin mit dem Tod bedroht
Von Karin Aebischer. Aktualisiert am 26.08.2011 40 Kommentare
Sichere Variante: Je nach Fall wird das Gespräch beim Sozialdienst bewusst am Schalter und nicht im Büro geführt. (Charles Ellena/FN)
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Er werde ihr den Hals umdrehen, sollte die vorangegangene Kürzung seiner Sozialhilfe nicht rückgängig gemacht werden, drohte der 41-jährige Sensler seiner Betreuerin beim Sozialdienst. Deswegen musste er sich gestern vor dem Strafgericht des Sensebezirks in Tafers wegen Drohung und Gewalt gegen Behörden und Beamte verantworten. In einem Mail hatte die betroffene Sozialarbeiterin den Vorfall noch am selben Tag dem Oberamt des Sensebezirks geschildert.
Vor Gericht erklärte die Frau, dass man als Sozialarbeiter öfters beschuldigt werde, wenn es nicht so laufe, wie die Klienten es sich vorstellen würden. «Doch bei ihm hatte ich das Gefühl, es sei wirklich ernst gemeint. Es lief mir kalt den Rücken runter», sagte sie.
Mann ist schuldunfähig
Ein psychiatrisches Gutachten der Uni Bern diagnostizierte beim Sozialhilfeempfänger eine paranoide Schizophrenie. Nach diesem Vorfall hielt sich der Angeklagte mehrmals auf Anordnung oder auch freiwillig in der psychiatrischen Klinik Marsens auf. Gestern vor Gericht wiederholte er seine Drohungen gegenüber der Sozialarbeiterin.
Staatsanwältin Lilian Hauser betonte, dass alle Tatbestände für eine Verurteilung erfüllt wären; wegen des Gutachtens sei der Angeklagte jedoch schuldunfähig und somit freizusprechen. Von ihm gehe jedoch nach wie vor eine Gefahr aus, sagte sie und forderte die Anordnung einer stationären Massnahme. Diesem Antrag folgte das Gericht unter Präsident Reinold Raemy.
Nicht vor Drohungen gefeit
Gewaltprävention sei bei den Mitarbeitern des Sozialamts ständig ein Thema, sagt Heidi Kolly, Leiterin des Sozialamtes der Gemeinde Schmitten. Besonders nach der blutigen Tat in Pfäffikon ZH, wo die Leiterin des Sozialamts vergangene Woche erschossen wurde, mache man sich vermehrt Gedanken: «Ein solcher Vorfall ist auch bei uns nicht auszuschliessen.» Sie selber ist noch nie konkret bedroht worden. «Es ist mir jedoch nicht unbekannt, dass Leute teilweise aggressiv reagieren.» Oft sei dieses aggressive Verhalten auf einen Entscheid der Sozialkommission zurückzuführen, mit dem die Klienten nicht einverstanden sind.
Hausbesuche nur zu zweit
Vor dem Gespräch mit ihren Klienten macht sich Heidi Kolly jeweils Gedanken, was der Entscheid der Sozialkommission auslösen könnte. «Menschen, die vom Sozialdienst unterstützt werden, haben häufig grosse Sorgen und Ängste. Wenn dann noch Leistungen gekürzt oder unangenehme Entscheide getroffen werden, kann das unverhältnismässige Reaktionen auslösen.» Wenn Kolly weiss, dass das Gespräch schwierig werden könnte, holt sie eine Zweitperson hinzu. Hausbesuche macht sie nur zu zweit. (Freiburger Nachrichten)
Erstellt: 26.08.2011, 08:33 Uhr
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40 Kommentare
Was zeigt uns diese Geschichte. Wir haben einen riesigen Sozialhilfeapparat aufgebaut, der sich vorwiegend um die Administration und Verwaltung der Sozialhilfeempfänger kümmrt und zusätzlich dafür sorgt, dass die Sozialhilfeindustrie am Leben bleibt oder ausgebaut wird. Wirklich geholfen wird den Bedürftigen nicht, es könnte einem (den Angestellten) den Job kosten und wo wäre da der Anreiz. Antworten
Als einmal meine Mutter Sozhilfe brauchte,behandelte die Soz.arb. sie von oben herab,sagte ihr sie soll ihren Schmuck verkaufen,Wert 300.--, Erinnerungsstücke nur damit die Gemeinde sparen konnte,aber für Asylanten gibts ja Lederjacken,modernste Turnschuhen usw.für Leute die jahrelang Steuer bezahlten werden die Aemter so frech, wir werden quasi zu Fremden,sparen sollen sie bei den Schmarotzern Antworten
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