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«Betreibungen aus Rache gibt es öfters als man denkt»

Aktualisiert am 02.02.2012 33 Kommentare

Die Betreibung als Mittel zur Schikane: Politiker wollen das System reformieren, um solche Fälle in Zukunft zu verhindern. Vielen Bernerzeitung.ch/Newsnet-Lesern spricht diese Forderung aus der Seele.

Jeder kann jeden betreiben: Linke und bürgerliche Politiker fordern darum eine Reform des Systems.

Jeder kann jeden betreiben: Linke und bürgerliche Politiker fordern darum eine Reform des Systems.
Bild: Keystone

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«Wegen einer völlig aus der Luft gegriffenen Betreibung durch einen Konkurrenten stand ich vor dem Friedensrichter in Zürich. Dieser hat mir geraten, es auf sich beruhen zu lassen – alles andere wäre viel zu teuer.» Lea Lenherr ist nicht die einzige Leserin, die eine solch unangenehme Erfahrung machen musste. Ähnliches erlebte Ronn Sommer, der «wegen nicht gerechtfertigter Alimentenzahlungen» von Tochter und Kindsmutter betrieben wurde.

Beide fielen dem heutigen Betreibungssystem zum Opfer: Wie der «Tages-Anzeiger» berichtete, sind nicht alle der jährlich über zwei Millionen Betreibungen in der Schweiz gerechtfertigt. Dennoch haben sie einschneidende Konsequenzen für die Beteiligten. Denn der Eintrag im Betreibungsregister bleibt auch bestehen, wenn der Betroffene die missbräuchliche Vollstreckung beim Betreibungsamt stoppen lässt. Wollte er den Eintrag löschen, müsste er selber einen Gerichtsprozess anstrengen – und das geht ins Geld.

«Hier gehört einiges radikal ausgemistet»

Politiker sowohl linker als auch bürgerlicher Couleur fordern deshalb eine Reform des Systems. Und stossen mit diesem Begehren bei der Bernerzeitung.ch/Newsnet-Leserschaft auf offene Ohren. «Endlich», schreibt zum Beispiel Gabriela Merlini, «Betreibungen werden nur zu gern missbraucht.» «Betreibungen aus Rache gibt es wohl öfters als man denkt», vermutet auch Amon Scherrer. Laut Ronnie König gehört hier deshalb «einiges radikal ausgemistet».

Das Bundesamt für Justiz zeigt sich nach wie vor skeptisch gegenüber den Forderungen der Politiker: Wegen Einzelfällen das ganze System infrage zu stellen, sei falsch, die Vorschläge für Systemänderungen nicht praxistauglich. Leser Peter Steiner bestätigt diese Darstellung: «Von 1000 Betreibungen ist vielleicht eine ungerechtfertigt» – missbräuchliche Betreibungen als Kollateralschaden also. Mit Zahlen belegen lässt sich die Aussage freilich nicht, denn statistische Erhebungen zum Ausmass des Betreibungs-Missbrauchs werden nicht gemacht.

Das gegenwärtige Vorgehen sei aber so oder so «eine verwerfliche Schikane und Abzockerei», schreibt Carlo Schnydrig. Er und zahlreiche andere Kommentatoren fordern: «Fehlbare Gläubiger sollten auch die Kosten für Entfernung, Rückzug und die dadurch entstandenen Imageschäden zu tragen haben.» Lukas Hess wiederum geht das viel zu weit: «Dann würde sich niemand mehr trauen, jemand anderen zu betreiben – und das wäre eine reine Katastrophe, denn damit würde niemand mehr seine Rechnungen bezahlen.»

«Einträge ins Register erst nach Ablauf aller Fristen»

Peter Liedermann widerspricht dem nicht. Natürlich bedürfe es eines Verfahrens, um geschuldete Beiträge einzutreiben. Völlig unsinnig sei es jedoch, «Dritten Einsicht in nicht abgeschlossene Verfahren zu gewähren. Einträge ins Register sollten erst nach Ablauf aller amtlichen Fristen möglich sein.» Philipp Hofmann sieht darin ebenfalls die Lösung des Problems: «Der Eintrag ins Betreibungsregister sollte erst mit der erfolgreichen Rechtsöffnung erfolgen.» Ein weiteres Mal nimmt Lukas Hess diesem Vorschlag den Wind aus den Segeln. Denn in den wenigsten Fällen komme es tatsächlich zu einer Rechtsöffnungsverhandlung. Sein Gegenvorschlag: Eine Betreibung sollte automatisch nach Ablauf der Frist zur Rechtsöffnung, also nach einem Jahr, gelöscht werden, falls kein Rechtsöffnungsverfahren vorliege. «Diese Lösung würde keinen Systemwechsel mit sich bringen und wäre doch für alle befriedigend.»

Tatsächlich? Der Kanon der Leser-Kommentare lässt vermuten, dass es auch damit noch nicht getan wäre. Was nämlich vielen besonders sauer aufstösst, ist die Tatsache, dass eine Betreibung nach wie vor aus dem Blauen heraus eröffnet und damit zur Schikane werden kann. Das sei ungerecht, findet Maja Naef, denn: «Bei einem Einbruch kommt ja auch nicht der Bestohlene ins Gefängnis.» (fko)

Erstellt: 02.02.2012, 17:15 Uhr

33

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33 Kommentare

Erwin Süss

02.02.2012, 18:52 Uhr
Melden 24 Empfehlung

2 Millionen Betreibungen, von 1000 eine ungerechtfertigt, das ergibt 2000 missbräuchlich angezeigte Menschen. Antworten


Peter Müller

02.02.2012, 18:18 Uhr
Melden 22 Empfehlung

Das Verfahren gehört auch an anderen Stellen reformiert. Auch als Gläubiger sieht man oft alt aus, habe bisher 3 mal betreiben müssen, ausser Spesen immer nix gewesen. Entweder sind die Schuldner ins Ausland abgehauen oder ich habe im Rechtsdschungel aufgegeben resp. die ständig steigenden Vorauszahlungen für Verfahren nicht mehr bezahlen können... Antworten



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