Bern hätte UBS-Kundendaten nicht nach Washington schicken dürfen

Aktualisiert am 08.01.2010

Die von der Finma verfügte und vom Bundesrat gebilligte Herausgabe der Kontendaten von 300 amerikanischen UBS-Kunden war laut Bundesverwaltungsgericht rechtswidrig.

Seine Behörde hatte die UBS um Herausgabe der Kundendossiers angewiesen: Finma-Präsident Eugen Haltiner.

Seine Behörde hatte die UBS um Herausgabe der Kundendossiers angewiesen: Finma-Präsident Eugen Haltiner.
Bild: Keystone

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FINMA erwägt Weiterzug des Urteils

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erwägt einen Weiterzug des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts im Fall UBS. Der Verwaltungsrat der FINMA habe nach Rücksprache mit dem Bundesrat die Herausgabe der Kundendaten an die US-Justiz angeordnet, bekräftigte die FINMA am Freitag in einer Mitteilung. Denn nach eingehender Analyse habe man davon ausgehen müssen, «dass nur so eine unmittelbar drohende Anklage der Bank durch die US-Strafbehörde, die sich daraus ergebende Existenzgefährdung und akute Verschlechterung der Liquiditätsposition und die sich daraus für die Schweizer Volkswirtschaft drohenden Schäden vermieden werden konnte.» Das Gericht habe in seinem Urteil diese Annahmen weder geprüft noch bestritten. Vielmehr beschränke es sich darauf festzustellen, die von der FINMA angeordnete Massnahme sei nicht rechtmässig gewesen. Die FINMA will das Urteil nun sorgfältig analysieren und entscheiden, ob sie dagegen Beschwerde beim Bundesgericht erheben wird. (AP)

Am 18. Februar 2009 hatte die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) die UBS angewiesen, ihr die Kontendaten von rund 300 amerikanischen Kunden auszuhändigen. Die erhaltenen Daten leitete die Finma direkt an die US-Behörden weiter. Mit ihrem Überraschungscoup hebelte die FINMA das in gleicher Sache laufende Amtshilfeverfahren aus.

Ihr Vorgehen rechtfertigte die FINMA damit, dass die USA mit einem Strafverfahren gegen die UBS gedroht hätten, falls die Kundendaten nicht geliefert würden. In diesem Fall hätte der UBS Insolvenz gedroht. Das sei im Interesse der Schweiz zu verhindern gewesen.

Weiterzug ans Bundesgericht möglich

Gegen den Entscheid der FINMA gelangten mehrere betroffene UBS-Kunden ans Bundesverwaltungsgericht. Die Richter in Bern haben in einem Pilotverfahren die erste Beschwerde nun gutgeheissen. Gemäss dem am Freitag veröffentlichten Urteil, das innert 30 Tagen noch ans Bundesgericht weitergezogen werden kann, hat die Finma rechtswidrig gehandelt.

Laut den Richtern in Bern liegt es nahe, dass die US-Behörden mit den erhaltenen Informationen von den betroffenen UBS-Kunden ein sehr genaues Profil erstellen konnten. Das bedeute einen relativ weitgehenden Eingriff in ihre wirtschaftliche Privatsphäre.

Keine Grundlage in Bankengesetz

Dafür wäre laut Gericht eine explizite gesetzliche Grundlage nötig gewesen. Artikel 25 und 26 des Bankengesetzes, auf die sich die Finma gestützt habe, würden ihr zwar die Kompetenz verleihen, Schutzmassnahmen bei drohender Insolvenz einer Bank zu ergreifen.

Die fraglichen Bestimmungen seien indessen zu wenig bestimmt und voraussehbar, um eine direkte Herausgabe von Bankkundendaten an ausländische Behörden rechtfertigen zu können. Auch auf Notstandsrecht könne sich die Finma nicht berufen. Dazu sei neben dem Parlament einzig der Bundesrat befugt.

Bundesrat hätte handeln müssen

Die Landesregierung habe aber darauf verzichtet, im konkreten Fall selber Notrecht anzuwenden. Zwar habe der Bundesrat die Finma ersucht, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um eine Strafklage der USA gegen die UBS abzuwenden. Zur Wahl des geeigneten Mittels habe er sich dabei nicht geäussert.

Zudem sei er offenbar selber von einer Notlage ausgegangen. Selbst mit dem Einverständnis des Bundesrats wäre die Finma laut Gericht allerdings nicht befugt gewesen, von sich aus eine Notstandsverfügung zu erlassen. Vielmehr hätte die Finma den Bundesrat bitten müssen, die entsprechende Anordnung zu erlassen.

Wichtiger Etappensieg

Andreas Rüd, Rechtsvertreter der Beschwerdeführer, spricht von einem wichtigen Etappensieg für seine Klienten. Wie er sich am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA äusserte, rechnet er damit, dass der Entscheid von der Finma oder der UBS noch ans Bundesgericht weitergezogen wird.

Ankündigungen zu seinem weiteren Vorgehen seien deshalb verfrüht. Es gelte nun sorgfältig zu analysieren, was das Urteil mit Blick auf allfällige weitere zivil-, öffentlich- oder strafrechtliche Schritte genau bedeute. Die UBS selber gibt gemäss ihrem Pressesprecher Serge Steiner zum Urteil keinen Kommentar ab.

Vergleich unterzeichnet

Am 19. August 2009 haben die Schweiz und die USA im Streit um die Lieferung von UBS-Kundendaten einen Vergleich unterzeichnet. Die Schweiz soll Daten zu rund 4450 mutmasslichen Steuerbetrügern liefern, die zwischen 2001 und 2008 Informationen über ihre UBS-Konten den US-Behörden nicht oder nur teilweise offenlegten.

Bis Ende Jahr hatte die Eidg. Steuerverwaltung rund 600 entsprechende Schlussverfügungen erlassen, die beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden können. Mit ersten Entscheiden des Gerichts ist nicht vor kommendem Juli zu rechnen. (Urteil T 0/2 vom 5.1.2010) (cpm/sda)

Erstellt: 08.01.2010, 16:32 Uhr

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