Bankgeheimnis: Wie Berlin und Paris die Abwehr der Schweiz unterlaufen

Von Andreas Flütsch. Aktualisiert am 02.02.2010

Ähnlich wie im Fall von Liechtenstein vor zwei Jahren wollen Deutschland und Frankreich die Kunden der Schweizer Privatbanken verunsichern, indem sie mutmassliche Steuersünder in Schauprozessen blossstellen.

Glaubte, das Steuerproblem beigelegt zu haben: Bundesrat Hans-Rudolf Merz mit der französischen Finanzministerin Christine Lagarde im Sommer 2009.

Glaubte, das Steuerproblem beigelegt zu haben: Bundesrat Hans-Rudolf Merz mit der französischen Finanzministerin Christine Lagarde im Sommer 2009.
Bild: Keystone

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Gegenwind für Merkel und Schäuble?

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble bekommen weiter aus ihrer Partei Gegenwind für das Vorhaben, sich Zugang zu den Steuersünder-Daten aus der Schweiz verschaffen. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder warnte aus rechtlichen Gründen ebenso vor einem Kauf der Daten wie der Präsident des CDU-Wirtschaftsrates, Kurt Lauk. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) forderte, die Vorschriften des Straf- und Steuerrechts zu präzisieren.

Kauder sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung», seiner Einschätzung nach «wären die Kontodaten in einem Strafprozess gegen betroffene Steuersünder nicht verwertbar». Steuern dürften nicht beigetrieben werden, indem die Finanzbehörden sich der Hehlerei schuldig machten. «Das Risiko, damit vor Gericht auf die Nase zu fallen, ist aus meiner Sicht zu gross», sagte Kauder. «Der Staat würde sich auf juristisch ausserordentlich vermintes Gelände begeben. Davon kann ich nur dringend abraten.»

Datenklauer verhaften

Lauk empfahl im «Kölner Stadt-Anzeiger», den Anbieter der Steuersünderdatei zu verhaften. Der Staat dürfe die Daten nicht kaufen, da er unter keinen Umständen zum Hehler werden dürfe. «Der Staat ist aber gehalten, alle ihm zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel anzuwenden: Der Mann ist in Haft zu nehmen.»

Unterstützung bekamen Merkel und Schäuble vom niedersächsischen Finanzminister Hartmut Möllring, der in der «Nordwest-Zeitung» empfahl, man solle «zugreifen». Es sei zwar eine «komplizierte Abwägung», aber das Interesse der Bürger sei höher zu bewerten als der Schutz der Daten. Leider sei die Schweiz bisher nicht bereit gewesen, ein Doppelbesteuerungsabkommen zu schliessen, kritisierte der CDU-Politiker. «Es gibt keinen Grund, in diesem Europa irgendwelche Steueroasen aufrechtzuerhalten.»

BDK-Chef Klaus Jansen forderte in der «Neuen Osnabrücker Zeitung» klare Regeln: «Steuerfahnder und Polizei müssen nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone arbeiten, während kriminelle Prämienjäger immer öfter auf den Plan treten.» Leider habe die Politik aus dem Fall Zumwinkel nichts gelernt und bis heute keine rechtlichen Konsequenzen gezogen. Nötig sei «dringend eine Klarstellung im Straf- und Steuerrecht zur Frage des Ankaufs von Bankdaten». Zudem müsse der Gesetzgeber klären, ob und inwieweit es Datenschutz für Steuersünder überhaupt geben könne. (ddp)

Schlagartig weckte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Montag Erinnerungen an das Unheil, das vor zwei Jahren den Finanzplatz Liechtenstein in den Grundfesten erschütterte. Berlin werde mit der Schweiz ähnlich verfahren wie mit dem Fürstentum, sagte Merkel. Damals beschaffte Deutschland über den Geheimdienst gestohlene Daten der Fürstenbank. Berlin liess Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel vor laufenden Kameras verhaften und machte ihm öffentlich den Prozess. Insgesamt wurden 770 Deutsche wegen Steuerdelikten verurteilt.

Vielleicht wird schon bald bekannt, welche illustren deutschen Persönlichkeiten Berlin diesmal als Steuerflüchtling blossstellt, um das Vertrauen in die Schweiz als sicheren Hort für unversteuerte Gelder weiter zu schwächen. Als Mittel zur Enttarnung will Berlin eine CD mit 1500 Datensätzen mutmasslicher deutscher Steuersünder mit Konten in der Schweiz kaufen. Die in Schweizer Banken gestohlenen Kundendaten, die ein Mann Berlin für 2,5 Millionen Euro anbot, scheinen brisant zu sein. Eine Stichprobe ergab: In jedem der fünf Fälle ist jeweils eine Million Euro Steuernachzahlung fällig.

Dass Berlin die Verunsicherungsstrategie jetzt auch gegen die Schweiz einsetzen will, trifft diese besonders hart, weil Deutsche die wichtigste Kundengruppe des Privatbankenplatzes sind. Deutschland ist aber beileibe nicht der erste Staat, der auf diesem Wege die Abwehr der Schweiz unterläuft.

Auch Paris gibt Daten weiter

Abgesandte von Frankreichs Budgetminister Eric Woerth haben letzte Woche in «Le Monde» und anderen wichtigen französischen Zeitungen der Darstellung von Bundesrat Hans-Rudolf Merz heftig widersprochen. Merz hatte nach einem Treffen in Davos behauptet, das Steuerproblem mit Frankreich sei gelöst. Das Gegenteil sei der Fall, liess Woerth verbreiten: Paris werde die 3000 Franzosen, die ihr Vermögen bei der Genfer Privatbank HSBC versteckt hätten, in ihrer Heimat rechtlich verfolgen. In Paris dürften also noch vor Berlin Schauprozesse gegen französische Steuerflüchtlinge die Kundschaft der Schweizer Privatbanken verunsichern.

Dies umso mehr, als Woerth klarstellte, dass das Finanzministerium in Paris auf Anfrage auch andere Länder wie Deutschland oder die USA mit sie betreffenden Kundendaten der Genfer Privatbank HSBC bedienen werde. Der Datendieb Hervé Falciani hat Frankreich letztes Jahr 130'000 Datensätze geliefert, die er als Informatiker der HSBC in Genf gestohlen hat.

Frankreich müsse die HSBC-Daten an Drittstaaten weitergeben, so Woerth. Man müsse Gegenrecht gewähren, schliesslich habe Frankreich vor zwei Jahren auch von Deutschlands Bankdaten aus Liechtenstein profitiert. Damals übermittelte Berlin die Daten mutmasslicher französischer Steuersünder mit Konten im Fürstentum nach Paris.

Wenn der Gebrauch entwendeter Bankdaten weiter Schule macht, muss die Schweiz auf einiges gefasst sein. Denn der Datenaustausch hat noch einen anderen Grund: Eine Reihe von EU-Staaten haben untereinander den Austausch gesetzlich geregelt. Die Weitergabe ist demnach Pflicht.

Strategie durchkreuzt

Die Strategie der Schweiz, mit neuen Doppelbesteuerungsabkommen Steuerauskünfte nur auf dem Rechtsweg in der Schweiz zuzulassen, wird immer mehr durchkreuzt. Die USA etwa verbreiteten mit dem Material, das der UBS-Dissident Bradley Birkenfeld lieferte, so viel Schrecken, dass Tausende amerikanische UBS-Kunden sich bei den Steuerbehörden selbst anzeigten.

Hinzu kommt, dass Merz letzten Sommer Paris in den Verhandlungen über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen gefährlich weit entgegenkam. Danach muss Frankreich bei Auskunftsbegehren den Namen des Steuersünders oder dessen Bank nur beibringen, wo möglich oder vorhanden. Über diesen Gummibegriff stritten Paris und Bern sich am Rande des WEF in Davos, einig wurden sie bisher aber nicht. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 02.02.2010, 08:14 Uhr

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