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Auch Sans-Papiers erhalten einen AHV-Ausweis

Von Iwan Städler. Aktualisiert am 28.06.2010

Sie halten sich illegal in der Schweiz auf. Doch die AHV rechnet trotzdem für sie ab – ohne die Migrationsbehörden zu informieren.

Wenn Sans-Papiers arbeiten: AHV–Ausweis trotz illegalem Status.

Wenn Sans-Papiers arbeiten: AHV–Ausweis trotz illegalem Status.

Im Volksmund nennt man sie Sans-Papiers, die Ausländerinnen und Ausländer, die illegal in der Schweiz leben. Das heisst aber noch lange nicht, dass sie keine Papiere haben. Etliche verfügen gar über einen AHV-Ausweis. Dies führt zur seltsamen Situation, dass die AHV hochoffiziell für Leute abrechnet, welche die Migrationsbehörden für illegal anwesend erklärt haben. Wie oft dies vorkommt, kann beim Bund niemand sagen. Bekannt ist nur, dass in der Schweiz 50 000 bis 300 000 illegal anwesende Personen leben. So steht es im «Bericht zur illegalen Migration», den der Bund 2004 publiziert hat.

Die Gründe, weshalb jemand zum «Illegalen» wird, sind vielfältig: Zahlreiche Asylsuchende tauchen während des Verfahrens oder nach einem negativen Entscheid unter. Andere Ausländerinnen und Ausländer reisen nach Ablauf ihrer Aufenthaltsbewilligung nicht aus. Oder sie sind bereits illegal eingereist und haben sich gar nie angemeldet.

Die AHV kümmert das nicht. Sie ist für alle da – selbst für Illegale. So kommen auch sogenannte Sans-Papiers zu einem AHV-Ausweis. Wobei dieses Phänomen offenbar nicht überall gleich stark verbreitet ist. Jedenfalls sagte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf im März vor dem Nationalrat: «Es ist mir bekannt, dass es in gewissen Kantonen einen AHV-Ausweis für Sans-Papiers gibt.» Konkreter wurde die Justizministerin nicht. Sie sagte aber auch: «Ich toleriere das nicht.»

Allzu viel dagegen unternommen hat Widmer-Schlumpf bis anhin freilich nicht. Stattdessen überliess sie das Dossier dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Und dieses sieht keinen Handlungsbedarf. Auf die Frage des «Tages-Anzeigers», ob es nicht stossend sei, wenn die AHV für Leute abrechne, welche die Migrationsbehörden für illegal anwesend erklärt haben, antwortet die zuständige BSV-Juristin Simone Thür: «Das hat nicht die AHV oder das BSV zu beurteilen, sondern die Politik.» Wobei Thür auch dort keinen grossen Handlungswillen ausmacht: «Immerhin ist bekannt, dass die politische Mehrheit in der Schweiz offenbar der Ansicht ist, dass auch illegal Anwesende staatliche Leistungen in Anspruch nehmen dürfen, beispielsweise Schulbildung oder eventuell auch Berufsbildung – inklusive zugehörigem Erwerbseinkommen.»

Die Sans–Papiers schützen

Nicht einmal den Informationsaustausch zwischen der AHV und den Migrationsämtern will das BSV verbessern. «Für die Durchführung der Versicherung braucht es keine Verbesserung», schreibt Thür. In der Tat hat die AHV – für sich allein betrachtet – kein Problem mit der heutigen Situation. Ihr kann es egal sein, ob jemand illegal in der Schweiz wohnt oder nicht. Ein Verweigern des AHV-Ausweises würde die Sans-Papiers bloss von der Beitragspflicht befreien – auch ihre Arbeitgeber. Damit gewänne die Anstellung von Illegalen gar an Attraktivität.

Es macht folglich Sinn, für alle Erwerbstätigen Beiträge einzuziehen. Warum aber informieren die AHV-Stellen die Migrationsbehörden nicht, damit diese die Untergetauchten auffinden und ausweisen können? Das verbiete die Verfassung, meint BSV-Juristin Thür. Für den Vollzug des Ausländerrechts seien nämlich die Kantone, für die AHV aber der Bund zuständig. Die AHV dürfe daher den ausländerrechtlichen Status einer Person nicht überprüfen. Man müsse «den Bürger vor nicht vorgesehener staatlicher Tätigkeit schützen».

Das empört den Luzerner CVP-Nationalrat Ruedi Lustenberger: «Die Linke weiss hier nicht, was die Rechte tut.» Mitte Juni hat er beim Bundesrat diesbezüglich interpelliert – nicht zum ersten Mal. Der Schreinermeister ist wild entschlossen, nicht lockerzulassen. Auch Eveline Widmer-Schlumpf gedenkt nun doch noch tätig zu werden. «Das Justizdepartement will die Sache gemeinsam mit dem Departement des Innern vertieft analysieren», lässt sie über ihren Sprecher ausrichten. Sie werde dem Bundesamt für Migration einen entsprechenden Auftrag erteilen.

«Auch etwas mitdenken»

Einfach wird das Unterfangen nicht. Für einen umfassenden Datenaustausch zwischen den AHV-Stellen und den Migrationsbehörden fehlt nämlich laut BSV-Juristin Thür die gesetzliche Grundlage. Und Bestrebungen, eine solche zu schaffen, gibt es in der Bundesverwaltung gegenwärtig nicht.

Bei Schreinermeister Lustenberger kommt das schlecht an: «Die sind doch näher dran als wir Parlamentarier. Man würde meinen, dass sie für ihren Lohn auch etwas mitdenken.» Notfalls will der Luzerner eine parlamentarische Initiative lancieren, damit das Parlament selbst eine Gesetzesrevision erarbeitet. Darüber hinaus möchte der Vizepräsident der Geschäftsprüfungskommission die entsprechenden Verwaltungsstellen genauer untersuchen lassen.

Keine Rente ohne Wohnsitz

Lustenberger will auch wissen, ob Sans-Papiers ihre AHV-Renten versteuern. Laut dem BSV entrichtet die AHV aber keine Leistungen an Illegale. Dafür brauche man einen Wohnsitz. Das heisst allerdings nicht, dass die Beiträge von Sans-Papiers verloren sind. Legalisieren sie nämlich bis zur Pensionierung ihren Aufenthalt oder ziehen sie in ein Land, das mit der Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen hat, erhalten sie doch noch eine Rente – und zwar unter Mitberücksichtigung der Beiträge, die sie als Illegale geleistet haben.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 27.06.2010, 22:46 Uhr

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