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Arbeitgeberpräsident Rudolf Stämpfli: «Quoten in der IV verfehlen das Ziel»

Von Claude Chatelain. Aktualisiert am 14.12.2010 2 Kommentare

Strittiger Punkt der IV-Revision ist die Quotenregelung, wonach Arbeitgeber verpflichtet werden, eine bestimmte Zahl IV-Rentner anzustellen. Für Arbeitgeberpräsident Rudolf Stämpfli sind Quoten der falsche Weg.

Arbeitgeberpräsident Rudolf Stämpfli: «Die Quotenregelung erinnert mich an eine Arbeitgebersteuer.»

Arbeitgeberpräsident Rudolf Stämpfli: «Die Quotenregelung erinnert mich an eine Arbeitgebersteuer.»
Bild: Andreas Blatter

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IV-Revision 6a

Dienstagnachmittag wird der Nationalrat die Beratungen zur IV-Revision 6a in Angriff nehmen. Ein strittiger Punkt betrifft die Quotenregelung, wonach Arbeitgeber für die Eingliederung von IV-Rentnerinnen und -Rentnern in die Pflicht genommen werden sollen. Alle privaten Firmen und öffentlich-rechtlichen Anstalten mit über 250 Angestellten müssten danach 1 Prozent der Belegschaft mit behinderten Personen bestücken. Wer die Quote nicht erfüllt, muss dafür eine Entschädigung bezahlen.
Die Revision 6a sollte die Invalidenversicherung um jährlich 500 Millionen Franken entlasten. Damit würde das jährliche Defizit halbiert, welches nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung via Mehrwertsteuer zu erwarten ist. Die restlichen Sparmassnahmen sind Gegenstand der IV-Revision 6b, die sich derzeit in der Vernehmlassung befindet.

Rudolf Stämpfli

Aufgewachsen in Bern; Studien in St.Gallen und Stanford und seit 1988 Mitinhaber des Familienunternehmens Stämpfli AG in Bern. Das ist kurz der Steckbrief von Rudolf Stämpfli. Das Verlags- und Publikationsunternehmen leitet er zusammen mit seinem Bruder Peter in sechster Generation. Seit 2003 ist der 55-jährige Berner Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes. Er ist zudem VR-Präsident der BLS.

Herr Stämpfli, was halten Sie von der vorgeschlagenen Quotenregelung für IV-Rentner?
Rudolf Stämpfli: Ich bin gegen eine Quotenregelung

...bloss aus dogmatischen oder auch aus praktischen Gründen?
Die Quotenregelung verfehlt das Ziel. Man konnte mit diesem Instrument international eine breite Erfahrung sammeln. Es hat sich gezeigt, dass es nicht wirkt.

Die Behindertenverbände sagen aber, das Instrument wirke sehr wohl.
Studien der OECD widerlegen das. Integrationsquoten haben eine negative Bilanz. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, weshalb Integrationsquoten nicht funktionieren. Es fängt an mit der Definition von Behinderten. Wer gilt als behindert? Ist der Alkoholiker, der nur noch für einfachste Arbeiten eingesetzt werden kann, ein Behinderter?

Gerade das Problem der Definition hat die Sozialkommission elegant gelöst. Als Quotenbehinderter gilt, wer derzeit eine Rente der IV bezieht.
Wie verhält es sich denn mit jenem Mitarbeiter, der Teilzeit beschäftigt ist und eine Teilrente der IV bekommt? Fällt dieser Mann auch unter das Kontingent der Quotenregelung?

Nein, mit ihm wird kein Franken IV-Rente gespart.
Also muss ich diese Person entlassen und durch eine Person ersetzen, die derzeit eine IV-Rente bezieht. Somit könnte ich die neu angestellte Person der Quote anrechnen.

Das wäre nicht sozial, Herr Stämpfli.
Wie verhält es sich denn mit jenem psychisch angeschlagenen Angestellten, den ich weiterbeschäftige, weil ich genau weiss, dass er bei einer Entlassung keine andere Stelle finden und bei der Invalidenversicherung landen würde? Soll ich jetzt diese Person in die IV schicken und dann wieder anstellen, damit ich ihn bei der Quote anrechnen kann?

Auch das wäre nicht sehr sozial.
Sie sehen, wo das Problem liegt. Die vorgesehene Quotenregelung ist nicht durchdacht. Jeder grössere Betrieb beschäftigt Mitarbeiter, die ihre Leistung nur noch beschränkt erbringen, die man aber aus einer sozialen Verantwortung heraus trotzdem nicht entlässt.

Wie viele der 330 Mitarbeiter Ihrer Firma Stämpfli würden Sie als IV-gefährdet bezeichnen?
Zwischen 2 und 4 Prozent der Belegschaft. Aber das Problem kann man nicht nur auf Behinderte beschränken. Mit Quotenbehinderten wird eine der benachteiligten Gruppen privilegiert.

Es geht jetzt aber darum, die IV zu sanieren.
Einverstanden, nur ist die Quotenregelung das falsche Instrument. Wenn ich auf dem städtischen Sozialamt tätig wäre, müsste ich folgerichtig eine Quote verlangen für schwer vermittelbare Jugendliche. Das RAV müsste eine Quote für Langzeitarbeitslose fordern. Und das Migrationsamt müsste sich für eine Quote für Ankömmlinge mit Migrationshintergrund starkmachen. Es gibt auf dem Arbeitsmarkt eine Vielzahl von Leuten, die aus unterschiedlichen Gründen schwer vermittelbar sind. Man kann nicht die Unternehmer dafür verantwortlich machen, all diese Probleme zu lösen.

Gemäss IV-Revision sollen 16'500 IV-Rentner bis 2018 integriert werden. Behindertenverbände sagen, das sei nicht möglich. Was meinen Sie als Arbeitgeberpräsident dazu?
Ich kann diese Frage nicht beantworten. Ich weiss es schlicht nicht. Es kommt darauf an, von was für Behinderungen wir sprechen und was für Arbeiten die Leute mit ihrer Behinderung noch ausführen können. Seh- und Gehbehinderte haben völlig andere Berufsmöglichkeiten. Ohne Kenntnis des Einzelfalls kann man das nicht beurteilen.

Was tun Arbeitgeber, um die Integration bestehender IV-Rentner zu fördern?
Man muss für die Arbeitgeber Anreize schaffen, damit sie IV-Rentnerinnen und IV-Rentner beschäftigen können. Das geschieht, indem man negative Anreize eliminiert.

Negative Anreize?
Ich denke an arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Hindernisse, mit denen sich Arbeitgeber konfrontiert sehen. Dem Arbeitgeber muss die Möglichkeit gegeben werden, Personen wieder in die Sozialversicherung zurückzuführen, wenn die Arbeitsintegration gescheitert ist. Auch die Kündigungssperrfrist sollte aufgehoben werden.

Sind diese Möglichkeiten in der laufenden IV-Revision nicht vorgesehen?
Doch, aber der gesetzliche Prozess ist ja noch nicht abgeschlossen. Zurzeit sind diese negativen Anreize noch in Kraft. Wenn diese einmal eliminiert sind, haben wir schon sehr viel erreicht.

Sollte die Eingliederung scheitern, wird das jährliche Defizit der IV nicht beseitigt. Somit müssten die Lohnbeiträge erhöht werden, was die Arbeitgeber ja auch nicht wollen.
Mit Lohnbeiträgen würden die Probleme wenigstens paritätisch gelöst. Das ist immer noch besser als die einseitige Finanzierung durch den Arbeitgeber, wie das bei der Quotenregelung der Fall wäre.

Würden Sie für eine Erhöhung der Lohnabzüge für die IV Hand bieten?
Wir haben Hand geboten für die befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer. Aber wir sind klar der Meinung, dass die IV zuerst die strukturellen Mängel beheben muss, ehe man über Mehreinnahmen redet.

An welche Mängel denken Sie?
Bei der Vergabe von Neurenten wurden die ersten Weichen in der 4. und 5.IV-Revision gestellt. Nun muss man sehen, wie sich das entwickelt. Und auch bei der Eingliederung von IV-Rentnern ist das Potenzial nicht ausgeschöpft. Da gibt es Lösungen, wenn man die genannten negativen Anreize eliminiert. Die Quotenregelung ist jedoch keine Lösung. Sie erinnert mich an eine Arbeitgebersteuer. Man bürdet dem Arbeitgeber eine gesellschaftspolitische Aufgabe auf, als seien alle Behinderungen im Berufsleben entstanden. Wir sind nicht die Reparaturwerkstatt der Gesellschaft. (Berner Zeitung)

Erstellt: 14.12.2010, 09:39 Uhr

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2 Kommentare

Mark Keller

14.12.2010, 11:02 Uhr
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Herr Stämpfli, dass die Arbeitgeber Mitarbeitende die aufgrund der Arbeitsbelastungen krank wurden an die IV abschiebt finden Sie scheinbar nicht weiter stossend. Auch dass Sie Behinderte nach Belieben wieder an die IV "zurückgeben" können scheint in Ordnung zu sein. Integration fordern, aber scheinbar keine adäquaten Arbeitsplätze bereitstellen wollen. Wie passt das zusammen? Antworten


Julia Waltert

14.12.2010, 11:14 Uhr
Melden

Die Arbeitgeber sind immer an vorderster Front, wenn es darum geht, auf Kosten der Behinderten zu sparen und Renten zu streichen - aber wenn es darum geht, denjenigen eine Perspektive zu bieten, denen man die Renten wegnimmt, dann haben die Arbeitgeber auf einmal tausend Ausflüchte, warum das nicht geht. Aber auf Kosten der Behinderten sparen, das geht immer. Antworten



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