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Al-Qaida und Volksrechte: Der Abschluss der Session

Aktualisiert am 23.12.2011 1 Kommentar

Am letzten Tag der Legislatur haben National- und Ständerat über 23 Vorlagen endgültig abgestimmt. Einige davon werden mit Sicherheit noch vors Volk kommen.

Jetzt können die Korken knallen: Pult von SVP-Präsident Toni Brunner im Nationalratssaal am letzten Tag der Session.

Jetzt können die Korken knallen: Pult von SVP-Präsident Toni Brunner im Nationalratssaal am letzten Tag der Session.
Bild: Keystone

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Mit den Schlussabstimmungen zu 23 Vorlagen haben die eidgenössischen Räte am Freitag die dreiwöchige Wintersession abgeschlossen. Parlamentarisch unter Dach kamen:

Mit 145:36 Stimmen bei 9 Enthaltungen (Nationalrat) und 38:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Ständerat) das Gesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, das fichierten Personen ein neues Auskunftsrecht einräumt.

Mit 192:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 44:0 Stimmen eine Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung, die die Ärzte und Krankenkassen verpflichtet, gemeinsam eine Methode zu entwickeln, um die Wirtschaftlichkeit von Ärzten zu definieren und kontrollieren.

Mit 129:62 Stimmen bei 3 Enthaltungen und 44:0 Stimmen eine Revision des Obligationenrechts, mit der das veraltete Rechnungslegungsrecht modernisiert wird.

Mit 121:53 Stimmen bei 20 Enthaltungen und 27:2 Stimmen bei 15 Enthaltungen eine Änderung des Raumplanungsgesetzes, die die Vorschriften für den Umbau von Bauernhäusern ausserhalb der Bauzone lockert.

Mit 130:61 Stimmen bei 3 Enthaltungen und 34:6 Stimmen bei 4 Enthaltungen eine Revision des CO2-Gesetzes, mit der die Schweiz die Klimapolitik bis 2020 festlegt.

Mit 182:10 Stimmen bei 4 Enthaltungen und 37:4 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Revision des Statistikgesetzes, mit der die Teilnahme an statistischen Erhebungen mit Ausnahme der Volkszählung freiwillig wird.

Mit 139:56 Stimmen bei 1 Enthaltung und 36:6 Stimmen bei 1 Enthaltung den Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik – Staatsverträge vors Volk!» in dem die Räte die Initiative zur Ablehnung empfehlen.

Mit 156:32 Stimmen bei 7 Enthaltungen und 44:0 Stimmen den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels, der die Grundlagen für einen besseren Schutz von Zeugen schafft.

Mit 193:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 44:0 Stimmen Änderungen des Wasserrechtsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes, dank denen Kantone und Gemeinden bei Stromnetz- und Wassernutzungskonzessionen von der Ausschreibungspflicht entbunden werden.

Mit 139:52 Stimmen bei 5 Enthaltungen und 42:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen einer Revision des Energiegesetzes, die dem Bundesrat die Möglichkeit gibt, zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten ohne Umweg über freiwillige Massnahmen Verbrauchsvorschriften zu erlassen.

Mit 192:0 Stimmen bei 1 Enthaltung und 44:0 Stimmen die Verordnung der Bundesversammlung über das Verbot von al-Qaida und verwandter Organisationen, mit der das Verbot verlängert wird.

Mit 140:52 Stimmen bei 3 Enthaltungen und 44:0 Stimmen der Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des UNO- Feuerwaffenprotokolls.

Mit 147:45 Stimmen bei 3 Enthaltungen und 43:0 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Änderung des Waffengesetzes, die Voraussetzung für die Ratifizierung des UNO-Feuerwaffenprotokolls ist.

Mit 159:1 Stimmen bei 35 Enthaltungen und 34:1 Stimmen bei 8 Enthaltungen einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, die dem Bundesrat das Recht einräumt, den Ärztetarif Tarmed anzupassen, wenn sich die Tarifpartner nicht einigen können;

So oder so wird das Stimmvolk über die Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik – Staatsverträge vors Volk!» befinden müssen. Mit Ausnahme der Verordnung über das Verbot von al-Qaida und verwandter Organisationen unterstehen alle anderen Vorlagen dem fakultativen Referendum.

Zudem haben die Räte Ergänzungen von neun Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zugestimmt. Die Änderungen sollen präzisieren, dass die Schweiz in Steuerfragen auch dann Amtshilfe leistet, wenn die gesuchstellenden Länder den Namen des mutmasslichen Steuersünders nicht angeben. Die DBA mit folgenden neun Ländern wurden in diesem Sinne angepasst: Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Katar, Luxemburg, Mexiko, Norwegen, Österreich. (ami/sda)

Erstellt: 23.12.2011, 15:41 Uhr

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1 Kommentar

Andres Müller

24.12.2011, 07:08 Uhr
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Ich wünsche den Räten besinnliche Weihnachten in denen sie bei Christkind und Tannenbäumchen die Quintessenz ihres Wirkens in den vergangenen 4 Jahren nochmals auf Humanität überprüfen könnten. Mir selbst bereitet die zunehmende Gettoisierung der Behinderten und die parlamentarische Unterstützung für extrem brutale und unfaire medizinische Medas grösste Sorgen. Die IV ist ein Scherbenhaufen. Antworten



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