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Aargauer Regierung zieht weitere Lehren aus Fall Lucie Trezzini

Aktualisiert am 05.02.2010

Der Aargauer Regierungsrat hat beschlossen, dass Vollzugsbehörden und Bewährungshilfe besser über eine verurteilte Person und ihre Straftaten informiert sein sollen.

Die Tat erschütterte die Schweiz: Kerzen, Blumen und Briefe zum Gedenken an Lucie Trezzini vor dem Haus in Rieden (AG), wo sie umgebracht wurde.

Die Tat erschütterte die Schweiz: Kerzen, Blumen und Briefe zum Gedenken an Lucie Trezzini vor dem Haus in Rieden (AG), wo sie umgebracht wurde.
Bild: Keystone

Die Jugendanwaltschaft soll der zuständigen Schulleitung künftig melden müssen, wenn ein Schüler schwerwiegende Straftaten begangen hat. Zudem sollen Vollzugsbehörden und Bewährungshilfe besser über eine verurteilte Person und ihre Straftaten informiert sein. Diese Zusätze schlägt der Aargauer Regierungsrat in der zweiten Botschaft zum Einführungsgesetz zur schweizerischen Strafprozessordnung vor, wie er am Freitag mitteilte. Die bessere Information der Vollzugsbehörden ist eine Lehre aus dem Tötungsdelikt Lucie.

Der geständige Schweizer Täter war bereits 2004 vor Gericht gestanden, weil er eine Frau fast zu Tode gewürgt hatte. Das Urteil war jedoch nicht schriftlich begründet worden, weil dies niemand verlangte. Dies habe in der Wahrnehmung der Behörden einen «blinden Fleck» hinterlassen, hielt Andreas Werren, ehemaliger Leiter des Amtes für Justizvollzug im Kanton Zürich, in einer Untersuchung der Abläufe fest, die im September 2009 veröffentlicht wurde.

Der Schweizer sei danach primär als Suchtpatient anstatt als gemeingefährlich betrachtet worden. Damit die Vollzugsbehörden besser über die Personen und ihre Straftaten informiert sind, soll die Staatsanwaltschaft künftig auch bei ambulanten oder stationären Massnahmen eine schriftliche Begründung des Urteils fordern.

Schulen über Straftäter informieren

Der Aargauer Regierungsrat schlägt in seiner Botschaft zur zweiten Beratung auch eine Meldepflicht der Jugendanwaltschaft an die zuständige Schulleitung vor. Bei schwerwiegenden Gewaltdelikten und gravierenden Sachbeschädigungen sei dies Pflicht.

Bei weniger schweren Delikten soll die Jugendanwaltschaft ein Recht haben, die Schulbehörden in Kenntnis zu setzen. Damit soll einem Bedürfnis der Schulen Rechnung getragen werden. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Jugendliche, die weniger schwere Delikte begangen haben, an den Pranger gestellt werden. (vin/sda)

Erstellt: 05.02.2010, 11:19 Uhr

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