Schweiz

Vorschriften, nicht Verbote

Ausgabe vom 14. September

Leserbrief «Die Verbote sind absolut unglaubwürdig»

Wer rauchen will (oder muss), soll damit nicht andere belästigen und beeinträchtigen. Es handelt sich also um Vorschriften zum Schutz vor Passivrauchen und eben gerade NICHT um Verbote. Deshalb löst sich das Scheinargument, Verbotenes sei für Jugendliche besonders reizvoll, buchstäblich in Rauch auf. Die Vorschriften zum Schutz vor Passivrauchen nehmen dem Rauchen einen Teil des «Coolen» und wirken dadurch durchaus präventiv.

Ruedi LöffelGrossrat EVP

Münchenbuchsee

Urheber der Vorstösse zum

Schutz vor Passivrauchen

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Erstellt: 17.09.2009, 00:37 Uhr

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