Weshalb Polanski in Zürich verhaftet wurde - und nicht in Wien

Aktualisiert am 22.10.2009

Die US-Strafverfolgungsbehörden haben sich für kurze Zeit überlegt, Österreich um die Verhaftung von Roman Polanski zu ersuchen. Doch die Schweiz erschien den US-Behörden irgendwie «freundlicher».

US-Behörden haben grosses Vertrauen in die Schweiz: In diesem Kastenwagen soll Roman Polanski das Bezirksgefängnis Winterthur für eine Behandlung im Spital verlassen haben.

US-Behörden haben grosses Vertrauen in die Schweiz: In diesem Kastenwagen soll Roman Polanski das Bezirksgefängnis Winterthur für eine Behandlung im Spital verlassen haben.
Bild: Keystone

Aus Zeitknappheit und wegen der Ungewissheit, wie die österreichischen Behörden reagieren könnte, wurde der Plan, Roman Polanski in Österreich verhaften zu lassen, von den US-Behörden verworfen. Dies belegt ein der Nachrichtenagentur AP vorliegender E-Mail-Verkehr der US-Justiz. Roman Polanski reiste am 16. September extra aus Paris nach Wien, um bei der Wiederaufnahme des nach seinem Film inszenierten Musicals «Tanz der Vampire» im Wiener Ronacher-Theater dabei zu sein.

Die US-Staatsanwälte entschieden sich, die Österreicher nicht mit der Festnahme Polanskis zu behelligen. So stellte die stellvertretende Staatsanwältin Diana Carbajal in Los Angeles fest: «Ich habe keinerlei Erfahrung mit Auslieferungen aus Österreich und weiss nicht, wie ‹freundlich› sie in einem solchen Fall reagieren würden.»

Ausserdem habe sie erfahren, dass Polanski am Morgen aus einem österreichischen Hotel ausgecheckt habe mit dem Plan, am 26. September am Zürcher Filmfestival teilzunehmen. Angesichts der knappen Zeit und der offenen Fragen über eine Auslieferung aus Österreich frage sie sich, ob es nicht besser sei, weiterhin die Auslieferung Polanskis durch die Schweiz anzustreben. Die angefragte Staatsanwältin Lael Rubin antwortete mit einem klaren «Yes».

US-Behörden vertrauten der Schweiz

Der Entscheid der Amerikaner, die Falle in der Schweiz zuschnappen zu lassen, hängt offensichtlich auch mit dem grossen Vertrauen in das eidgenössische Justizsystem zusammen, wie ein weiteres E-Mail vom Tag vor der Verhaftung Polanskis in Zürich zeigt: «Generell setzt die Schweiz Flüchtige nicht auf freien Fuss, um deren Auslieferung nachgesucht wird.» Flüchtige blieben also bis zur Auslieferung in Haft oder aber bis das Bundesgericht sie als nicht auslieferbar bewertet, heisst es darin.

Neun Tage nach der Verhaftung Polanskis in Zürich wird in einem E-Mail festgehalten, dass die Schweiz den US-Behörden zugesichert habe, Polanski wahrscheinlich der Justiz in Los Angeles auszuliefern, wenn das definitive Auslieferungsersuchen vorliege. Dafür haben die USA bis zum kommenden 26. November Zeit.

Der 76-jährige Regisseur sitzt weiterhin im Gefängnis, nachdem das Bundesstrafgericht am vergangenen Dienstag seine Haftbeschwerde wegen hoher Fluchtgefahr abgelehnt und auch die angebotene Kaution als ungenügend beurteilt hatte. Der Gang vor das Bundesgericht wurde von den Anwälten als wahrscheinlich bezeichnet. Die US-Justiz wirft dem Regisseur die Vergewaltigung einer 13-Jährigen im Jahr 1977 vor. Im Jahr darauf entzog er sich der US-Justiz durch die Ausreise nach Europa, wo er sich in den vergangenen Jahrzehnten unbehelligt bewegte, auch in der Schweiz. Die Festnahme des in Zürich offiziell geladenen Ehrengastes wird unter den gegebenen Umständen auch in der Schweiz kontrovers beurteilt. (bru/ap)

Erstellt: 22.10.2009, 14:51 Uhr

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