Überraschung bei Initiantinnen
Nun müssten andere die Initiative umsetzen, erklärte Bussat. Sie räumte ein, der Initiativtext sei nicht vollständig. Er enthalte einige Irrtümer, welche der Bundesrat ausräumen müsse, so etwa, dass die Initiative die schwere Misshandlung von Kindern nicht einschliesse. Dies schlossen die Eidgenössischen Räte in ihrem Gegenvorschlag ein.
Dagegen steht Bussat weiterhin hinter dem in ihrer Initiative als unpräzise kritisierten Begriff «Pubertät». Sie wolle, das dieser Begriff ins Gesetz einfliesse. Der Gesetzgeber müsse wie in anderen Ländern auch die Pubertät aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse altersmässig festlegen.
Bussat erwartet vom Resultat Aufwind für weitere Projekte, wie etwa drei hängige Vortösse im Parlament. So solten wegen sexueller Übergriffe verurteilte Lehrer nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen.
Pädophile sollten nach Strafverbüssung weiterhin psychologisch überwacht werden und ihr Delikt dürfe nie aus dem Strafregister getilgt werden, verlangte Bussat. Eine weitere Initiative zieht ihr Verein derzeit nicht in Betracht. (sam/sda)
Erstellt: 30.11.2008, 17:20 Uhr
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