Zeugen Jehovas können weiter auf Gotteshaus hoffen
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Noch hat der Ortsverein Spiez der Zeugen Jehovas sein Ziel nicht erreicht. Doch mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist das geplante Gotteshaus in Reichenbach wieder in greifbare Nähe gerückt. Die Richter konnten beweisen, dass sich die Einwohnergemeinde Reichenbach gegenüber der Glaubensgemeinschaft widersprüchlich verhalten hat. Es stellte sich heraus, dass das wichtigste Argument der Reichenbacher, das geplante Bauvorhaben sei nicht zonenkonform, rechtlich nicht haltbar ist.
1.Beschwerde abgewiesen
Angefangen hat alles vor anderthalb Jahren: Am 18.Januar 2008 reichten die Spiezer Zeugen Jehovas in Reichenbach ein Baugesuch für den Neubau eines Versammlungs- und Schulungslokals ein. Der sollte in der Gewerbezone G an der Alten Strasse zu liegen kommen. Drei Monate später wies die Gemeinde das Gesuch mangels Zonenkonformität ab. Die Zeugen Jehovas wehrten sich gegen den Entscheid mit einer Beschwerde bei der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE). Doch die BVE stützte den Beschluss der Reichenbacher. Das Bauvorhaben sei weder eine Industrie- noch eine Gewerbe- oder Bürobaute und stehe somit im Widerspruch zu den Zielen der Ortsplanungsrevision 2006. Damals sei entschieden worden, die betreffende Zone vor allem Betrieben zugänglich zu machen, die Arbeitsplätze schaffen, so die BVE in ihrem Entscheid.
Um beurteilen zu können, ob das Vorhaben tatsächlich nicht zonenkonform ist, prüften die Richter die für die Gewerbezone G geltenden Vorschriften, die die Einwohnergemeinde 2006 erlassen hatte. Zunächst wurde festgestellt, dass der massgebende Artikel 40 im Baureglement von Reichenbach religiöse Bauten in Zone G weder ausdrücklich zulässt noch ausschliesst. Die Zeugen Jehovas machten geltend, dass ihnen der frühere Reichenbacher Bauverwalter im August 2007 via E-Mail mitgeteilt habe, das Projekt könne in dieser Zone grundsätzlich realisiert werden. Dass dies nur Betrieben, die neue Arbeitsplätze schaffen, vorbehalten ist, sei damals nicht zum Ausdruck gekommen.
Gründe zu schwammig
In der Tat fand Verwaltungsrichter Beat Stalder im Wortlaut von Artikel 40 das Arbeitsplatzargument nicht wieder. Zudem wies das Gericht in seinem Urteil darauf hin, dass die Gemeinde Reichenbach «den Kreis der in der Gewerbezone G zulässigen Nutzungen bisher eher weit gezogen hat». So wurden etwa der Bau einer Reithalle oder eines Pubs erlaubt, und diese seien im engeren Sinn ebenso wenig Industrie- oder Gewerbebetriebe.
Die Gründe, die dazu führten, das Bauprojekt der Zeugen Jehovas als nicht zonenkonform einzustufen, waren also insgesamt zu schwammig oder wurden überhaupt erst im Lauf des Gerichtsverfahrens vorgebracht. Der Negativentscheid der Gemeinde Reichenbach war deshalb rechtlich nicht mehr haltbar und wurde nun durch das bernische Verwaltungsgericht aufgehoben.
Die Richter hiessen die Beschwerde der Zeugen Jehovas jedoch nur teilweise gut. Die Kläger hatten nämlich in ihrem Hauptantrag gefordert, dass ihrem Bauvorhaben die Bewilligung zu erteilen sei. Das Urteil des Verwaltungsgerichts besagt aber lediglich, dass das Projekt zonenkonform ist. Die Akten gehen nun zurück an die Gemeinde Reichenbach, die das Baubewilligungsverfahren fortsetzen sowie weitere Voraussetzungen für das Gotteshaus-Projekt prüfen muss. (Berner Oberländer)
Erstellt: 22.07.2009, 08:11 Uhr


