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Warum es Raclette, aber keine Rösti gab

Von Heinerika Eggermann Dummermuth. Aktualisiert am 13.03.2010

Peinlicher Fehler: Das Thuner Gewerbeinspektorat erlaubte der SVP nicht, Rösti abzugeben, während die BDP ein Ja zum Raclettestreichen erhielt. Mitten im Schneetreiben gabs vor einer Woche dementsprechend erhitzte Gemüter.

Bild: atelier STRICHPUNKT/fiscalini

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Die einen dürfen, die andern dürfen nicht – oder weiss im Thuner Gewerbeinspektorat die rechte Hand nicht, was die linke tut? So jedenfalls ist es einigen Parteifunktionären am Samstagvormittag vor acht Tagen vorgekommen, als sich im Bälliz mitten im Wahlkampf ausgerechnet die Kontrahenten der SVP und der BDP gegenüberstanden. Während die SVP in Anlehnung an ihren Regierungsratskandidaten Albert Rösti aus Uetendorf – «nomen est omen», wie der Lateiner sagt – Rösti an die Passanten verteilen wollte, setzte die BDP – zur Parteifarbe passend – auf Raclette. Nur: Bei der SVP blieb es beim Wollen, denn die schriftliche Anfrage beim Thuner Gewerbeinspektorat wurde von dessen Leiter Reto Keller (SP) abschlägig beantwortet. Und die BDP? Die fragte statt schriftlich per Telefon mündlich nach und erhielt die Erlaubnis. «Wir haben uns in der Tat sehr gewundert, als wir am letzten Samstag feststellen mussten, dass die BDP mit offizieller Bewilligung ihr Raclette abgeben konnte, während wir ein Nein erhielten», sagt Ueli Jost, Wahlleiter und Ex-Stadtrat der SVP. Er habe dann den Gewerbeinspektor aufgeboten, der von allem nichts gewusst habe. Und die BDP? «Wir haben uns nicht schriftlich, sondern nur telefonisch erkundigt und von einem Mitarbeiter des Gewerbeinspektorats die Erlaubnis erhalten», bestätigt Markus Luginbühl, Sekretär der BDP Wahlkreis Thun. «Das wurde uns am Samstag im Bälliz auch von Reto Keller bestätigt.»

«Fehler gemacht»

Der Gewerbeinspektor seinerseits ärgert sich über den Fehler. «Beide Parteien haben recht. Und in diesem Fall ist es natürlich umso dümmer, dass das Los ausgerechnet die Stände der beiden Kontrahenten einander gegenüber gestellt hat.» Er habe damals das Begehren der SVP, Rösti abzugeben abgelehnt, «weil ich nicht wollte, dass leicht verderbliche Esswaren oder alkoholische Getränke gratis abgegeben werden». Doch dann habe er wohl verpasst, was er sonst immer tue: Das Schreiben an die SVP auch intern an alle Mitarbeiter des Gewerbeinspektorats zu versenden. «Dann hätten alle gewusst, dass auch die Anfrage der BDP abschlägig zu beantworten ist», konstatiert Keller.

Rösti und Raclette erlaubt

Er habe deshalb am letzten Samstag der SVP die Bewilligung zum Rösti «brägle» und gratis abgeben per sofort erteilt. «Und wir haben die SVP informiert, dass sie diesen Samstag analog der BDP ihre Rösti abgeben darf.»

Die SVP hat zumindest letzten Samstag darauf verzichtet, wie der Wahlleiter Ueli Jost sagt: «Das Wetter war ohnehin grauslich und innert so kurzer Zeit liessen sich keine Rösti herbeischaffen.» Dass das Wetter niemanden zum langen Verweilen einlud, merkten auch die Standbetreuer der übrigen Parteien. «Wir hätten sicher mehr Raclette verteilen können, wenn es nicht so nass-kalt gewesen wäre», sagt BDP-Sekretär Markus Luginbühl. Ob es dafür diesen Samstag nun Rösti und Raclette gibt? Bei der BDP sicher, bei der SVP hält man sich noch bedeckt. Dafür gibts Wahlmaterial in rohen Mengen – und bei der CVP ein Pflänzchen, das mit genügend Wasser, Wärme und Licht noch lange an den diesjährigen Wahlkampf der Grossratskandidatinnen und -kandidaten in und um Thun erinnert. (Thuner Tagblatt)

Erstellt: 13.03.2010, 10:32 Uhr

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