Sunrise gibt nicht auf

Vorerst wird am Jägerweg keine Sunrise-Antenne gebaut. Der Netzanbieter zieht das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht weiter. Der Rückzieher ist aber temporär: Sunrise will ein neues Baugesuch einreichen – für dasselbe Gebiet.

Fotomontage der geplanten Natelantenne am Jägerweg.

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Bild: zvg

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Die Gegner der Natelantenne am Jägerweg können vorerst aufatmen. Mit Betonung auf vorerst. Das Verwaltungsgericht entschied Anfang April, dass Sunrise keine Mobilfunkantenne am Jägerweg 27 in Thun bauen darf (wir berichteten). Der Netzbetreiber hätte den Entscheid an die nächste Instanz, das Bundesgericht, weiterziehen können. Das tat er nicht. «Wir erachteten unsere Prozesschancen als nicht gut genug», sagte Tobias von Mandach im Namen von Sunrise auf Anfrage. Sunrise gibt aber nicht auf. «Wir werden in absehbarer Zeit ein neues Baugesuch für dieselbe Umgebung einreichen. Um eine gute Abdeckung zu erreichen, muss die Antenne irgendwo in diesem Gebiet platziert werden.» Der Jägerweg 27 stelle den idealen Standort dar.

«Werden uns wehren»

Anwohnerin Maja Bircher hatte sich schon gefreut, dass das Kapitel Natelantenne beendet sei. Nun könnte das Ganze von vorne beginnen. Sie kündigt an, dass die IG «Stopp UMTS-Antenne Jägerweg Thun» weiter gegen die Antenne kämpfen werde: «Wir werden uns sicher wehren, wenn wir eine Chance sehen.» Doch jetzt gelte es erst einmal, abzuwarten und zu beobachten. Sie rätselt, wo die Antenne diesmal platziert werden soll. «Hier im Quartier hat es viele schützenswerte Häuser. Ich frage mich, wo Sunrise die Antenne plant.» Zugleich sei sie enttäuscht, dass die Stadt die Wohngebiete nicht als Antennenstandorte ausschliesst.

Die Vorgeschichte

Sunrise möchte seit August 2005 am Jägerweg eine UMTS-Antenne bauen. Die Einwohnergemeinde Thun bewilligte damals das Bauvorhaben. Mehrere Anwohner erhoben daraufhin Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE). Ein Fachbericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder sprach sich zwar gegen das Bauvorhaben aus, doch die BVE lehnte die Beschwerde ab. Die Einsprecher zogen das Urteil ans Verwaltungsgericht weiter. Es begründete sein Nein vor allem mit dem Ortsbildschutz.

(Thuner Tagblatt)

Erstellt: 20.05.2009, 09:44 Uhr

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