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So sieht Polanskis Leben mit der elektronischen Fussfessel aus

Während des elektronisch überwachten Hausarrests in seinem Ferienhaus in Gstaad wird sich Starregisseur Roman Polanski genau an einen Wochenplan halten müssen.

Hier wird Polanski seinen elektronische überwachten Hausarrest verbringen: Ferienhaus in Gstaad.

Hier wird Polanski seinen elektronische überwachten Hausarrest verbringen: Ferienhaus in Gstaad.
Bild: Keystone

Filmregisseur Roman Polanski.

Filmregisseur Roman Polanski. (Bild: Keystone)

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Diesen Wochenplan muss Roman Polanski im Voraus mit dem oder der ihm zugeteilten Koordinator oder Koordinatorin erstellen.

So lauten jedenfalls die Instruktionen für das so genannte «Electronic Monitoring» (EM) auf der Website des Berner Amtes für Freiheitsentzug und Betreuung. Zusammen mit den beiden Basel, dem Tessin, Genf und der Waadt testet der Kanton Bern seit 1999 die elektronischen Fussfesseln als Alternative zur Inhaftierung.

Seit 2003 dabei ist auch der Kanton Solothurn. Bereits mehrfach wurde die Bewilligung für die Versuche verlängert - zuletzt bis Ende 2009.

Dank eines Bundesgerichtsentscheids vom Oktober dieses Jahres kann nun auch der amerikanische Starregisseur Roman Polanski vom EM profitieren. Das Bundesgericht entschied damals, dass EM als Alternative zur Auslieferungshaft durchaus in Betracht kommen kann.

Der Einsatz dieses milderen Mittels sei geboten, wenn der Zweck der Auslieferungshaft damit ebenso erreicht werden könne. Dies scheint nun im Falle Polanski der Fall zu sein.

Sender am Fussgelenk

Beim elektronisch kontrollierten Hausarrest wird dem Betroffenen oberhalb des Fussgelenkes ein Sender für die Überwachung angelegt. Gewicht und Trageeigenschaften ähneln einer Armbanduhr.

Der Empfänger wird in der Wohnung an das Telefonnetz angeschlossen. Beim Betreten oder Verlassen der Wohnung übermittelt der Sender ein Signal an den Empfänger. Die Meldung wird mit dem programmierten Wochenplan verglichen. Stimmt sie nicht mit diesem überein, gibt es einen stillen Alarm.

20 Stunden Arbeit

Als Voraussetzungen für das EM gibt das Berner Amt für Freiheitsentzug und Betreuung neben einer festen Unterkunft und einem Telefonanschluss etwa auch wöchentlich mindestens 20 Stunden Arbeit, Beschäftigung oder Ausbildung an. Daneben gibt es auch freie Zeiten, in der Regel am Wochenende. Diese werden im Verlaufe der Überwachung erweitert.

Ganz gratis ist das EM-System aber nicht. Pro Tag muss der Betroffene 20 Franken bezahlen sowie die Telefonkosten von rund 50 Franken im Monat übernehmen.

Ersttäter profitieren

Die USA kennen den elektronisch überwachten Hausarrest bereits seit den 80er-Jahren. Die elektronische Fessel wird vor allem Ersttätern angelegt, um ihnen noch eine Chance zu geben und die Haft zu ersparen.

Im Mutterland des EM werden derzeit etwa 200'000 Beschuldigte und Verurteilte auf diese Weise überwacht. Grund sind unter anderem die im Vergleich zum Gefängnisaufenthalt geringeren Kosten.

Auch Grossbritannien, Frankreich, die Niederlande und Schweden kennen den elektronisch kontrollierten Hausarrest. In Österreich sind Modellversuche bekannt, und in Deutschland wurde im Jahr 2000 ein System zur elektronischen Überwachung von Straftätern in Betrieb genommen. (etr/sda/)

Erstellt: 26.11.2009, 15:30 Uhr

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