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Schadaugärtnerei: Landpreis für Überbauung ist ausgehandelt
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Die Diskussionen rund um die umstrittene Überbauung Schadaugärtnerei gehen weiter. Nach der Erteilung der Baubewilligung durch die Stadt Thun setzen die 49 Einsprecher die Hoffnungen auf den Kanton. Einerseits wird die Kantonale Baudirektion über die Beschwerden gegen die Baubewilligung entscheiden. Andererseits liegt es beim Kanton als Landbesitzer, mit dem Investor den Kaufpreis zu bestimmen und somit die Rahmenbedingungen für die Ausnützung der Parzelle festzulegen. Wie die Thuner Stadtbehörden verlauten liessen, habe der Kanton beim Landpreis bisher keine Kompromissbereitschaft gezeigt. Vertreter des Dürrenast-Leistes behaupteten das Gegenteil. Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer (SP) und ihre Chefbeamtin Doris Haldner, Leiterin Portfoliomanagement, beantworteten die von dieser Zeitung schriftlich eingereichten Fragen:
Wäre der Kanton bereit, mit einer Reduktion des Kaufpreises eine Verkleinerung des Projekts zu ermöglichen?
Die Verkleinerung des Projektes hat keinen Einfluss auf den Landpreis. Das Areal mit weniger Einheiten kann sogar einen höheren Landpreis hervorrufen, zum Beispiel wenn das Areal für kleinere Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser oder Stadtvillen genutzt würde.
Ist der Kaufpreis zwischen Investor und Kanton vereinbart?
Ja, es liegt eine verurkundete Kaufrechtsverpflichtung vor. (Anmerkung der Redaktion: Die Anschlussfrage, wie hoch der Kaufpreis sei, blieb unbeantwortet.)
Stimmt die Aussage der Thuner Behörden, dass die Stadt bei einer Reduktion des Projekts entschädigungspflichtig würde?
Das Baugesuch wurde gemäss gültiger Zonenordnung und Baureglement der Stadt Thun eingereicht. Auf dieser Basis wurde die Kaufrechtsverpflichtung zwischen Kanton und Investor abgeschlossen. Sollte dieser Vertrag nicht eingehalten werden können, wird der Kanton Bern aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen der Stadt Thun schadenersatzpflichtig. Diese Forderung müsste jedoch dem Verursacher, der Stadt Thun, überbunden werden.
Gibt es Bedenken zum Standort der Überbauung wegen einer allfälligen Hochwassergefahr?
Im Gesamtbauentscheid der Stadt Thun vom 2. März hat sich der Einsprachepunkt «Grund- und Hochwassergefährdung» als öffentlichrechtlich unbegründet erwiesen und wurde abgewiesen. Die Begründung basiert auf Gutachten und dem Amtsbericht.
Nächste Woche werden die beiden Thuner SVP-Grossräte Andreas Lanz und Carlo Kilchherr in das Thema Schadaugärtnerei ebenfalls aufnehmen. (Thuner Tagblatt)
Erstellt: 18.03.2010, 09:39 Uhr
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