Region
Mehr Polizeipräsenz und Videokameras für die Thuner Altstadt
Stichworte
Zusätzliche Massnahmen
Mit zusätzlichen kleineren Massnahmen will der Thuner Gemeinderat die Sicherheit in der Innenstadt erhöhen. So sollen Störenfriede, die durch den Ordnungsdienst Innenstadt angehalten werden, sich in Zukunft zusätzlich vor dem Gewerbeinspektorat erklären müssen. Sie werden nicht nur verzeigt, sondern auch zu Gesprächen vorgeladen. Die Termine finden während den ordentlichen Arbeits- oder Unterrichtszeiten statt.
Das Aareufer entlang des Mühleplatzes wird immer wieder verunreinigt und von ungebetenen Gästen belagert. Im Rahmen eines Versuchs soll dieser Platz durch eine teilweise Verlagerung der Aussenbewirtung auf dem Mühleplatz belebt werden.
Zudem werden die Reinigungszeiten in Zusammenarbeit mit Vertretern der Innenstadt-Genossenschaft (IGT) und des Altstadtstamms weiter optimiert. Schliesslich wird mit Plakataktionen die Ausgangsszene auf das Ruhebedürfnis der Anwohner der Altstadt aufmerksam gemacht.
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Verändertes Ausgehverhalten, zahlreiche neue Gastgewerbebetriebe, das Rauchverbot in Ausgehlokalen und die Konsumation von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum sind nur einige von mehreren Ursachen, die das Lärm-, Abfall- und Vandalismusproblem in der Thuner Altstadt verschärft haben. Die Innenstadt-Genossenschaft und der Altstadt-Stamm haben kurz vor Ende 2009 eine Petition eingereicht und für eine wohnlichere Altstadt plädiert. Zugleich wurden im Stadtparlament mehrere Vorstösse zum Thema eingereicht. Der Gemeinderat hat deshalb in den letzten Monaten ein Massnahmenpaket geschnürt, das ab 1. April in Kraft tritt. Es umfasst folgende Punkte, wie die Stadt Thun am Freitag mitteilte:
Vermehrte sichtbare Polizeipräsenz
An den Wochenenden wird ab Mitternacht bis etwa 05.00 Uhr die sichtbare Polizeipräsenz verstärkt. Die Kantonspolizei hat den Auftrag, im Gebiet Obere und Untere Hauptgasse - Berntorkreisel - Marktgasse - Innere Aare - Freienhofgasse auffällig Präsenz zu markieren und im Sinne der Prävention Störungen zu verhindern. Falls trotzdem Gesetzeswidrigkeiten auftreten, soll die Täterschaft festgestellt, angehalten und konsequent sanktioniert werden.
Ausbau des Ordnungsdienst in der Innenstadt
Bisher wurde der Ordnungsdienst Innenstadt in den Monaten Mai bis Ende Oktober jeweils in den Nächten von Donnerstag auf Freitag, von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag zwischen 00.30 Uhr und 04.30 Uhr durch zwei Doppelpatrouillen - zwei mal zwei Personen - ausgeübt. Neu ist vorgesehen, den Ordnungsdienst in Zukunft das ganze Jahr patrouillieren zu lassen. In den Monaten Dezember, Januar und Februar wird er auf eine Doppelpatrouille reduziert.
Neu wird zudem während des ganzen Jahres, von Donnerstag bis Sonntag, überprüft, ob die Nachtfahrverbote Obere Hauptgasse und Marktgasse - Gerberngasse eingehalten werden. Die Absperrgitter werden jeweils zwischen 00.30 Uhr und 04.30 Uhr von einer Sicherheitsperson bewacht. Die Kosten für diesen Überwachungsauftrag betragen 73'000 Franken. Sie werden der Spezialfinanzierung Parkinggebühren belastet.
Die Wirte müssen sich je nach Betriebsgrösse mit Beträgen zwischen 100 und 160 Franken pro Monat an den Kosten beteiligen. Die Kosten für den erweiterten Ordnungsdienst werden sich neu auf 131'000 Franken jährlich belaufen. Die Stadt Thun wird 90'000 Franken beitragen. Der Gesamtanteil der Wirte beträgt nach dem Willen der Stadtregierung 41'000 Franken. Entscheiden wird der Regierungsstatthalter auf entsprechenden Antrag gemäss Gastgewerbegesetz.
Nächtliche Kontrollen des ruhenden Verkehrs
Die nächtlichen Kontrollen der parkierten Fahrzeuge werden weitergeführt, weil nach wie vor mehrere hundert Parkbussen pro Monat ausgestellt werden müssen.
Videoüberwachung
Wenn es nach dem Willen des Gemeinderates geht, sollen die Obere Hauptgasse (Bereich «Borsalino/Saint Trop»), die Untere Hauptgasse (Bereich «Kraftstoffbar»), die Kyburg-Ecke und der Kinderspielplatz beim Stauffergässchen mittels Videokameras überwacht werden. Als Zusatzstandort soll der Vorplatz der Aufbahrungshalle beim Schorenfriedhof installiert werden. Die Standorte müssen allerdings noch vom Kanton genehmigt werden. Im Weiteren braucht es eine Veröffentlichung im Thuner Amtsanzeiger, um Betroffenen eine Beschwerdemöglichkeit zu geben.
Die Wirksamkeit des Massnahmenpaktes wird laufend beobachtet, und bei Bedarf werden die Massnahmen optimiert. Im Spätherbst 2010 ist eine Gesamtauswertung vorgesehen, um über die Weiterführung für die Folgejahre oder über wesentliche Anpassungen entscheiden zu können. (met)
Erstellt: 20.03.2010, 10:32 Uhr
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