Impfgegner sehen sich als Sieger
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Impfgegner drehen Spiess um: Anzeige gegen Bund
Matthias von Euw, Landwirt im thurgauischen Braunau, will Hans Wyss, Direktor des Bundesamtes für Veterinärwesen (Bvet), anzeigen. «Die Anklageschrift wird derzeit von meinem Anwalt überarbeitet», bestätigt von Euw. Und die Anklagepunkte bezüglich der Blauzungen-Impfkampagne sind happig: Neben Verstössen in Bezug auf Verordnungen und Gesetze des Lebensmittel- und Tierarztneibereichs sticht der Vorwurf von Urkundenfälschung hervor. «Der Beipackzettel der den Impfstoff herstellenden Firma Merial wurde abgeändert», erklärt von Euw. «Denn auf dem Zettel der Biokema SA, die den Stoff in der Schweiz vertreibt, wurde der Hinweis entfernt, dass trächtige und laktierende Tiere nicht geimpft werden dürfen. Genauso wie der Vermerk, vor einer flächendeckenden Impfung müssten zuerst Tests durchgeführt werden.» Die Strafanzeige werde sich auch gegen die landwirtschaftlichen Verbände richten, die dem Obligatorium zugestimmt hätten, sagt der Thurgauer. In der Medizin würden derzeit Substanzen des Blauzungen-Impfstoffes diskutiert. «Und zwar dahingehend, ob sie die Entstehung von ADHS – eine Aufmerksamkeitsstörung bei Kindern – sowie Alzheimer und Parkinson begünstigen.»
Der als Impfverweigerer zu einer Busse verurteilte Matthias von Euw sieht sich doppelt im Clinch: «Weil ich nicht impfen liess, verstiess ich gegen die Verordnung des Bvet. Impfe ich aber, verstosse ich vor meinem Gewissen gegen das Lebensmittelgesetz.» Jetzt müssten wir Landwirte also groteskerweise ein Ausnahme-Gesuch stellen, um vom Impfobligatorium befreit zu werden, damit wir das Lebensmittelgesetz einhalten können. «Denn bis jetzt will weder das Bvet noch die Herstellerfirma des Impfstoffes garantieren, dass keine Rückstände in Lebensmitteln zu befürchten sind.»
Direktor Hans Wyss vom Bundesamt für Veterinärwesen war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Pressesprecher Marcel Falk erklärte aber, dass sein Amt zu einer gegen dieses geplanten Klage generell nicht Stellung nehme.?Mit den Vorwürfen von Matthias von Euw konfrontiert, meinte er dann doch noch: «Beipackzettel werden ständig geändert. Das ist auch bei Impfstoffen so. Und zwar, wenn wie in diesem Fall neue Daten und Forschungsergebnisse vorliegen.» Die Blauzungen-Impfaktion sei «legal, völlig richtig und gegen aussen transparent» abgewickelt worden.
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Victory: Alt Grossrat Lorenz Kunz aus Oey-Diemtigen formt mit seinen Fingern das Zeichen für Sieg. Grund ist die Mitteilung des Bundesamt für Veterinärwesen (Bvet): «Aufgrund der aktuell guten Seuchenlage können Tierhaltende per Gesuch eine Ausnahme vom Impfobligatorium beantragen.» Dazu müssen sie das entsprechende Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis am 12. Februar dem kantonalen Veterinäramt zustellen.
Die Grundsatzerklärung des Bvet gefällt dem Biobauer allerdings weniger. «Um ein Aufflackern der Blauzungenkrankheit zu verhindern, müssen auch 2010 Rinder und Schafe geimpft werden», lautet diese nämlich. Die Tiere werden zwischen Mitte Februar und Ende Mai 2010 geimpft. Ziegen, Lamas, Alpakas und Wildwiederkäuer könnten freiwillig geimpft werden.
Kunz verlangte Garantien
Wie wir berichteten, machte Lorenz Kunz 2008 eine Impfung seines Tierbestandes von Garantien des Veterinäramtes abhängig. Vom Versprechen, «allfällige negative Impffolgen unkompliziert und gerecht zu entschädiegen» und, «dass in Lebensmitteln keine Rückstände des Impfstoffes zu befürchten sind.» Die Garantien blieben aus und Kunz wurde wegen Nichtbefolgen der Impf-Verordnung angeklagt. «Mein Fall wurde allerdings auf Antrag sistiert, bis der Grundsatzentscheid gefallen ist», sagt der Biobauer.
Zusammen mit Gleichgesinnten hat sich Kunz eine Anwältin genommen, um für die Freiwilligkeit der Blauzungenimpfung zu kämpfen. «In erster Instanz – beim Regierungsrat Andreas Rickenbacher – sind wir abgeblitzt. Nun liegt die Angelegenheit beim Verwaltungsgericht.» Notfalls gehe man vor Bundesgericht, bestätigt Lorenz Kunz gestern die Ankündigung vom vergangenen August. «Das Theater hat uns bereits 25000 Franken gekostet, nun ziehen wir es durch.»
Eine Verlegenheitslösung
Der Diemtiger bezeichnet die vom Bvet zugebilligte Ausnahmeregelung als Verlegenheitslösung des Bundes. Das Amt sei offensichtlich davon überrascht worden, dass Deutschland das Obligatorium nicht verlängere. «Wenn von den umliegenden Ländern nur noch Frankreich das Obligatorium durchzusetzen versucht, ist die Schweizer Kampagne erst recht sinnlos. Nun muss halt wohl der bereits gekaufte Impfstoff noch abgesetzt werden.» Er, Kunz, werde beantragen, dass Bio-Suisse und die Kleinbauernvereinigung einige 10000 Franken sprechen, «damit der Impfstoff entsorgt werden kann».
Im Gegensatz zum Bund, der das Ausbleiben von Blauzungen-Ansteckungen im vergangenen Jahr auf die Impfkampagne zurückführt, ist Kunz von deren Sinnlosigkeit überzeugt. Die einzig durch eine Mücke übertragbare Krankheit sei zur Seuche hochstilisiert worden. «Da wurde wie bei der Schweinegrippe, die immerhin von Mensch zu Mensch übertrag bar ist, unnütz Angst geschürt.»
Kriminell hätten nicht die Impfverweigerer gehandelt, sondern die Behördenvertreter. «In unseren Reihen gibt es deshalb Leute, die juristisch gegen Impfbefürworter respektive -verordner vorgehen wollen», informiert Kunz. Der thurgauer Landwirt Matthias von Euw hat diese Absicht bestätigt (siehe Kasten).
•www.bluetongue.ch (Berner Oberländer)
Erstellt: 19.01.2010, 08:35 Uhr


