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Einen Monat keinen Alkohol verkaufen
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Ende Mai 2008 wurden in der Region Interlaken in verschiedenen Betrieben Alkoholtestkäufe durchgeführt. Mehrere Betriebe fielen beim Test durch, darunter auch das Coop Pronto in Interlaken: Ein Angestellter verkaufte einem damals 15-jährigen Mädchen zwei Flaschen Bier. Der Angestellte wurde strafrechtlich verurteilt und musste eine Busse von 150 Franken bezahlen.
Regierungsstatthalter Walter Dietrich verfügte zudem gegenüber Pia Schoch, Leiterin des Coop Pronto Interlaken, ein einmonatiges Verkaufsverbot für Alkohol. Dagegen erhob Schoch Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Sie bemängelte, die durchgeführten Alkoholtestkäufe würden eine Art verdeckte Ermittlung darstellen. Eine solche ist laut Gesetz jedoch nur zulässig beim Verdacht auf ein besonders schweres Verbrechen, zu denen der Verkauf von Alkohol an Minderjährige aber nicht gehöre.
Kein Strafrecht
Laut Verwaltungsgericht funktioniert diese Argumentation in diesem Fall nicht: «Die Regeln über verdeckte Ermittlungen sind nur auf Strafverfahren anwendbar. Das einmonatige Verkaufsverbot für Alkohol stellt aber keine strafrechtliche, sondern eine verwaltungsrechtliche Sanktion dar.» Im Verwaltungsverfahren sind Testkäufe zulässig, kam das Verwaltungsgericht zum Schluss: «Eine wirkungsvolle Kontrolle wäre nicht denkbar, wenn sich die jugendlichen Käufer als Testpersonen zu erkennen geben würden», begründete das Verwaltungsgericht in seinem gestern veröffentlichten Urteil. Und ein anderes Mittel als Testkäufe stünden nicht zur Verfügung, so die Richter.
Weiter machte Pia Schoch geltend, sie habe die Angestellten genauestens instruiert und über die Jugendschutzbestimmungen informiert. Die Richter blieben gemäss ihrem Urteil hart: «Das Fehlverhalten des Verkäufers wird der für den Betrieb verantwortlichen Person – also Pia Schoch – angerechnet.» Sie stehe als für den Laden zuständige Person in «umfassender Verantwortung» für den Betrieb.
Wiederholt missachtet
Auch das Argument, ein einmonatiges Verkaufsverbot für Alkohol sei unverhältnismässig hart, nützte nichts: «Erstens wird der Betrieb durch dieses Verbot für das Thema Jugendschutz sensibilisiert: Die Angestellten werden so selbst in hektischen Situationen kaum mehr Gefahr laufen, ihre Pflichten zu vernachlässigen», zählte das Verwaltungsgericht auf. «Weiter wurde bereits zuvor einmal Alkohol an Minderjährige verkauft. Es ist also eine Massnahme erforderlich, die eine konsequente Durchsetzung des Jugendschutzes herstellen kann.» Drittens sei der Jugendschutz wichtiger als eine zeitlich befristete Umsatzeinbusse wegen des Verkaufsverbots.
Das Verwaltungsgericht wies deshalb die Beschwerde von Schoch ab und legte ihr die Verfahrenskosten von 3000 Franken auf. Ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wird, weiss Pia Schoch noch nicht: «Ich muss mir das nun überlegen.»
«Absolut kein Verständnis»
Kein Verständnis zeigte auch Jürg Kretzer, der Mediensprecher der Coop Mineraloel AG: «Wir von der Coop Mineraloel AG vertreten bezüglich Alkoholausschank an Minderjährige eine absolute Nulltoleranzhaltung.» Die Coop Mineraloel AG führe auch selber Testkäufe durch, so Kretzer. Bisher sei das Coop Pronto Interlaken bei den internen Tests nie negativ aufgefallen. «Diese Thematik ist bei uns ein Dauerbrenner. Wir haben absolut kein Verständnis dafür, dass einige immer noch nicht begriffen haben, wie wichtig der Jugendschutz ist», so Kretzer. In welcher Höhe sich die finanzielle Einbusse wegen des Verkaufsverbots bewegen wird, kann er nicht sagen. «Dafür kenne ich die Zahlen des betreffenden Shops zu wenig.» Gesamtschweizerisch mache der Verkauf von alkoholischen Getränken in den Coop-Pronto-Shops durchschnittlich neun Prozent des Umsatzes aus. Kretzer: «Das einmonatige Verbot dürfte eine empfindliche Strafe sein.» (Berner Oberländer)
Erstellt: 13.10.2009, 09:40 Uhr
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