Dürfen «Zeugen» bald bauen?
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Über 500 im Oberland
Die Zeugen Jehovas sind eine Nachfolgeorganisation der «Zion’s Watch Tower Tract Society», welche vor 128 Jahren durch Charles Taze Russell im US-Bundesstaat Pennsylvania gegründet worden ist. Unter dem heutigen Namen treten die Zeugen Jehovas seit 1931 auf. Sie sind bekannt durch ihre aktive Missionstätigkeit und den Vertrieb der 1897 erst-mals erschienenen Zeitschrift «Wachtturm», die heute in einer weltweiten Auflage von 37 Millionen Exemplaren und in 170 Sprachen erscheint.
Die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas zählt weltweit sieben Millionen aktive Mitglieder in 103'000 Versammlungen. In der Schweiz sind dies rund 18'000 Gläubige in 300 Ortsgemeinden.
Im Berner Oberland ist die Glaubensgemeinschaft an sieben verschiedenen Standorten vertreten: In der Gemeinde Thun, wo sich seit 39 Jahren auch der Hauptsitz befindet, werden 250 Aktivmitglieder gezählt. Die weiteren Gemeinden: Gstaad (15 Aktivmitglieder), Zweisimmen (24), Interlaken (80), Meiringen (30), Oberdiessbach (64) und Spiez (57). bpmInfos: www.watchtower.org
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Abgeblitzt: Die Gemeinde Reichenbach hat vor Bundesgericht gegen die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas den Kürzeren gezogen. Nachdem bereits das Verwaltungsgericht des Kantons Bern vor sechs Monaten das Bauvorhaben der Zeugen gutgeheissen und entgegen den Ansichten der Gemeindeverwaltung als zonenkonform betrachtet hatte, wurde die am 21.August weitergezogene Beschwerde am Mittwoch auch vom Bundesgericht abgewiesen.
Zweijähriger Zwist
Die Auseinandersetzung um das Bauvorhaben der Zeugen Jehovas in der Gewerbezone G von Reichenbach begann vor knapp zwei Jahren, als die Gemeinde das Baugesuch für ein 26 Meter langes und 13 Meter breites Versammlungs- und Schulungslokal inklusive 29 Parkplätzen ablehnte – dies mit der Begründung, der Bau sei nicht zonenkonform und der Industrielärm würde die Zeugen Jehovas bei ihren Aktivitäten sowieso stören.
Trend zum Eigentum
André Moser vom Informationsdienst der Zeugen Jehovas Schweiz in Thun zeigt sich auf Anfrage erfreut über das Urteil des Bundesgerichts: «Unsere Spiezer Gemeinschaft will das neue Versammlungslokal in Reichenbach im Rahmen unserer Restrukturierungsmassnahmen erbauen.» Und: «Landesweit konnte vor 15 Jahren nur ein Viertel unserer Gemeinden ein Lokal ihr Eigen nennen. Heute sind es immerhin 60 Prozent, und wir möchten diesen Trend zum Eigentum auf über 80 Prozent ausbauen.» André Moser veranschlagt die zu erwartenden Baukosten ohne Baulandkauf mit rund 1,3 Millionen Franken.
Gewerbezone für Gewerbe
Michel Courtet ist Bauverwalter in Reichenbach: «Schon vor zwölf Jahren hat uns eine Voranfrage der Zeugen Jehovas für ihr Bauvorhaben erreicht. Da die fragliche Parzelle mitten in der sogenannten ‹schweren› Gewerbezone liegt und somit nicht zonenkonform ist, boten wir ihnen drei Alternativstandorte in leichteren Gewerbezonen an.» Auf diese seien die Zeugen Jehovas aber nicht eingetreten. Der zuständige Gemeinderat Beat Schranz: «Eine Gemeinde wie wir möchte die knappe Fläche ihrer Gewerbezone lieber für das Gewerbe nützen, das auch Arbeitsplätze schafft. Bei dieser Gemeindegrösse ist die Definierung von Gewerbezonen zudem nicht so einfach, da diese schon seit Generationen im ganzen Gemeindegebiet verteilt liegen.»
Auflagefrist im Februar
Was nun? Bauverwalter Michel Courtet: «Wir akzeptieren den Gerichtsentscheid und werden Anfang des nächsten Jahres eine erneute Beurteilung vornehmen. Sobald die Unterlagen vollständig bei uns vorliegen, werden wir das ordentliche Bewilligungsverfahren eröffnen. Dies dürfte wohl im Februar der Fall sein.» Während dieser Auflagefrist haben Gemeindebürger das Recht, innert 30 Tagen Einsprache gegen den beabsichtigten Bau zu erheben. (Berner Oberländer)
Erstellt: 18.12.2009, 09:13 Uhr


