Die FDP will wie früher sieben Gemeinderäte
Wird die FDP-Motion überwiesen, wird sich der Gemeinderat mit sich selbst befassen müssen (v.l.): Roman Gimmel (SVP), Marianne Dumermuth (SP), Raphael Lanz (SVP), Ursula Haller (BDP) und Peter Siegenthaler (SP). (Bild: Werner Wanzenried)
Können juristische Personen stimmen?
Zweiter FDP-Vorstoss Nach den unerwartet hohen Sitzverlusten bei den Wahlen vom 28.November im Stadt- und im Gemeinderat geht die FDP in die Offensive: Sie beantragt mittels Motion, die sie zusammen mit der Motion zum Gemeinderat an der letzten Sitzung im Stadtrat eingereicht hat, ein «Stimmrecht für juristische Personen». Sie möchte den Gemeinderat damit beauftragen, die Gesetze und Reglemente so anzupassen, dass auch Gewerbetreibende und Geschäftsinhaber, die in Thun ihren Geschäftssitz haben und Steuern bezahlen, auf Gemeindeebene wählen und abstimmen können.
Allerdings wirft dieser Vorstoss, der wie die übrigen durch den Gemeinderat noch beantwortet werden muss, Fragen auf. Denn: Das Stimmrecht ist gemäss Bundesverfassung natürlichen Personen vorbehalten und ist ein Recht, das am politischen Wohnsitz ausgeübt werden muss. Das Stimmrecht für juristische Personen würde damit dem auch in der Schweiz gültigen Prinzip «one man (one woman) – one vote» zuwiderlaufen. sft
Volksabstimmung
Die Umsetzung der FDP-Anliegen würde zunächst eine Anpassung der Stadtverfassung und damit eine obligatorische Volksabstimmung bedingen. Auch der Stadtrat müsste Einzelheiten im Reglement über die Leistungen an den Gemeinderat ändern. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Weiter müsste der Gemeinderat die Wahlverordnung anpassen, die Einzelheiten des Wahlverfahrens regelt. «Die Wiedereinführung des Majorzes wäre die fünfte Revision des Wahlsystems innerhalb kurzer Zeit», erklärt Ratssekretär Marius Mauron auf Anfrage. Bis 1986 galt für die 7 Mitglieder der Majorz, 1990 bis 1998 der Doppelproporz über 3 bzw. 4 Sitze, 2002 dann für eine Wahl (neu mit 5 Mitgliedern) der Majorz mit ausgebautem Minderheitenschutz und seit 2006 wiederum der Proporz. Im Majorz steht die Persönlichkeit der Kandidierenden und weniger die Partei im Vordergrund. Ein Nachrücken wie im Proporz, wo primär die Partei gewählt wird, wäre nicht möglich.sft
Ausgaben für Kultur und Spielplätze prüfen
Nicht nur die FDP, sondern auch die SVP war an der letzten Stadtratssitzung des zu Ende gehenden Jahres aktiv: Sie reichte fünf Vorstösse ein, vier davon sind folgende: So will die SVP die Kosten für Tagesschulen in Thun überprüfen lassen. In einer zweiten Motion will die Partei den Gemeinderat damit beauftragen, die Ausgaben für die Kultur um 100'000 Franken zu kürzen.
Zwei weitere Vorstösse in der Form von weniger verbindlichen Postulaten betreffen die Spielplätze in Thun. Der Gemeinderat soll darum gebeten werden, nicht unbesehen (EU-)Spielplatznormen zu übernehmen, sondern nur Spielplätze respektive Teile davon zu sanieren, welche ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Das zweite Postulat betrifft den Spielplatz Bonstettenpark im Gwatt. Die SVP will, dass sich der Gemeinderat mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Verlegung des Spielplatzes engagiert. Diese ist oder wird laut ihrem Postulat wegen der Uferschutzzonen ein Thema.sft
Kaum sind die Wahlen vorbei, wird in Thun über das Wahlsystem diskutiert. An der letzten Stadtratssitzung dieses Jahres hat die grosse Wahlverliererin zwei Vorstösse in eigener Sache eingereicht. Die FDP will einerseits juristischen Personen ein Stimmrecht erteilen und andererseits erreichen, dass der Gemeinderat wieder von fünf auf sieben Personen erweitert wird. Diese sollen in drei Haupt- und vier Nebenämter eingeteilt werden. Zudem sollen die Gemeinderatsmitglieder im Majorz statt im Proporz gewählt werden. In der Umfrage bei den Gemeinderatsparteien haben sich unterschiedliche Reaktionen gezeigt.
Zur Erinnerung: Die FDP verlor an den Wahlen vom 28.November ihren einzigen Gemeinderatssitz und drei von sieben Stadtratssitzen.
FDP will sieben Gemeinderäte
Auslöser für die Vorstösse seien nicht primär die eigenen Wahlergebnisse, sondern dass die politische Diskussion darüber ausgelöst werde. Und: «Mit gleichmässig verteilten Pensen von mindestens 70 Prozent wird es in Thun nur noch Profipolitikerinnen und -politiker geben», begründet FDP-Fraktionspräsident, Stadtrat und Unternehmer Peter Dütschler den Vorstoss. Dass die FDP womöglich in Zukunft auf diese Weise höhere Chancen für eine Wahl in den Gemeinderat haben könnte, sei dabei lediglich ein Nebenaspekt. Es sei dagegen wichtig, wenn im Rat eine oder zwei Personen noch in der Praxis verankert seien. «Und mit der Majorzwahl wollen wir, dass vor allem die Persönlichkeit und nicht die Partei gewählt wird.»
Mit der Erweiterung auf sieben Gemeinderatsmitglieder sollen diese wie bis 2001 wieder in drei Haupt- und vier Nebenämter aufgeteilt werden. «Wir haben realisiert, wie schwierig es ist, Kandidatinnen und Kandidaten für ein solches Amt zu finden – und deshalb ist diese Lösung die beste», sagt Peter Dütschler, der sich dabei bewusst sei, dass sich einst für die Verkleinerung im Gemeinderat gerade auch die FDP eingesetzt habe.
SP will keinen Majorz
Die SP hält nichts von den Vorschlägen der FDP: «Wir sind zwar offen für die Diskussion, doch wir sind gegen das Einführen des alten Systems und befürworten weder das Majorzsystem noch die Rückkehr zu Haupt- und Nebenämtern», sagt Parteipräsident und Stadtrat Franz Schori. Der Proporz gebe den Volkswillen wider, und es sei besser, wenn es bei den Gemeinderatswahlen lediglich eine gemeinsame Gruppierung gebe. «Zudem haben kleinere Parteien bei einem Proporz kaum mehr Chancen auf einen Sitz», analysiert Franz Schori.
Offen sei die SP hingegen für die Diskussion über eine Rückkehr von einem fünf- zu einem siebenköpfigen Gemeinderat. «Aber», betont der Parteipräsident, «eine Erweiterung drängt sich nicht auf.»
SVP will keine Nebenämter
«Für Gewerbetreibende ist es bei einem 70-Prozent-Pensum schwieriger zu politisieren», stimmt SVP-Fraktionspräsident Christoph Peter dem Anliegen der FDP zu. «Und ob die neu gleichmässig verteilten Pensen etwas bringen, muss sich erst zeigen.» Dass jedoch Entscheidungsprozesse durch eine höhere Mitgliederzahl besser seien, bezweifelt er. «Wenn es knapp wird, spielt immer eine Person oder eine Partei das Zünglein an der Waage, ob nun drei, fünf, sieben oder neun Personen in einem Gremium sind», findet Peter. Er sehe daher nicht ein, weshalb der Gemeinderat wieder wie früher auf sieben Personen aufgestockt werden soll. «Und», ergänzt er, «trotz dem Nichtantritt von Carlo Kilchherr, der seine Wahl zum Gemeinderat lediglich bei einem 30- bis 50-Prozent-Pensum angenommen hätte, will die SVP die Flexibilität des jetzigen Systems beibehalten und eher keine starren Regeln einführen.» Dass der Gemeinderat die Pensen selber festlegen dürfe, könne auch Vorteile haben und Flexibilität bieten.
Es sei besser, vorerst abzuwarten, wie sich die neue Verteilung der Ressorts auswirken würde. «Grundsätzlich können Spielregeln in einem Wahlsystem immer diskutiert werden», sagt Christoph Peter, «doch wir sind der Meinung, dass ein Wahlsystem-wechsel nicht nach allen Wahlen der Fall sein sollte.» Bezüglich Majorz und Proporz bleibe die SVP bei ihrer Haltung: «Proporzwahlen sind einfacher zu handhaben als Majorzwahlen, welche wegen des kantonalen Minderheitsschutzes sehr kompliziert werden und am Schluss praktisch wieder ein Proporzresultat rauskommt.»
BDP wäre für Majorz
BDP-Gemeinderätin Ursula Haller könnte einzig die Forderung nach Wahlen im Majorzsystem unterstützen. «Dies, weil die kleinen Parteien im Proporz keine Chance haben.» Sie nennt als Beispiel den CVP-Stadtrat und mehrmaligen Gemeinderatskandidaten Konrad Hädener, der mangels Wähleranteil seiner Partei die Proporzhürde von 16,6 Prozent in den Gemeinderat niemals schafft. Die anderen beiden Anliegen der FDP könne sie und ihre Partei, welche ab 2011 mit sechs Sitzen im Stadtrat vertreten und deren Fraktionspräsident Stadtrat Peter Aegerter sein wird, bestimmt nicht unterstützen.
«Das Pensum für ein Gemeinderatsamt wird jedes Mal nach den Wahlen von neuem festgelegt und kann zwischen 60 bis 80 Prozent betragen, was je nachdem immer noch eine Arbeit ausserhalb der Politik zulässt», erklärt sie. Ein geringeres Pensum sei aus eigener Erfahrung undenkbar. «Die Forderungen nach effizienter und kompetenter Arbeit, aber auch der immer grösser werdende Zeitdruck machen ein solches Mindestpensum im Gemeinderat unabdingbar», sagt sie. Ein bisschen «gemeinderätelen» liege heutzutage mit dem rauen Wind von der Öffentlichkeit einfach nicht mehr drin. Deshalb erübrigt sich für Ursula Haller auch die Forderung nach einer erneuten Aufteilung nach Haupt- und Nebenämtern. «Der Gemeinderat», betont sie, «muss mit gleichwertigen Mitgliedern vertreten sein.»
(Thuner Tagblatt)
Erstellt: 21.12.2010, 09:58 Uhr


