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Beizenkönig sieht sich als Versicherungsopfer

Von Roger Probst. Aktualisiert am 01.09.2010

Er sei von der Versicherung gezielt unter Druck gesetzt worden, damit sie seine gerechtfertigten Forderungen nicht hätte bezahlen müssen. Der Beizenkönig J. zeichnete am Dienstag vor dem Kreisgericht Thun ein Bild mit sich als Opfer.

«Mein Mandant steht nicht makellos da», hielt der Verteidiger des bekannten Beizenkönigs J.* gestern in seinem Plädoyer vor dem Kreisgericht Thun fest. Er habe Rechnungen mithilfe von Blankopapieren gefälscht, die ihm der Chef einer Steffisburger Handwerkerfirma leichtfertig ausgehändigt hatte. «Das war nicht in Ordnung», so Anwalt Ernst Schär. Er beantragte deshalb auch einen Schuldspruch im Anklagepunkt der Urkundenfälschung. J. sei vom Kreisgericht zu einer bedingten Geldstrafe und allfällig zu einer Busse zu verurteilen.

Freizusprechen sei sein Mandant hingegen vom Vorwurf des versuchten Betrugs. Zur Last gelegt wird ihm die Absicht, seine Versicherung um mehrere Hunderttausend Franken zu prellen. So stellte er laut der Anklageschrift der AXA Winterthur Baumaterialien, einen Spielturm auf dem neuen Spielplatz, Wäsche, Geschirr und Möbel für seinen Betrieb, das Restaurant Stella del Lago in Oberhofen, vorsätzlich falsch in Rechnung. Dies alles war laut den Angaben von J. durch das Hochwasser 1999 zerstört worden. Damals war J. daran, das Stella del Lago, einen seiner zahlreichen Betriebe im Kanton Bern, zu renovieren. Für die Schäden verlangte der Gastrounternehmer aus Kosovo eine Akontozahlung in Höhe von 300'000 Franken.

Versicherung als Bösewicht?

«Die Versicherung ist unzimperlich mit meinem Mandanten umgesprungen», zeichnete J.s Verteidiger ein Bild mit der AXA Winterthur als Bösewicht. So sei J. gezielt unter Druck gesetzt worden. «Die Versicherung wusste, dass er wegen der Renovationsarbeiten dringend Geld benötigte», so Verteidiger Schär weiter. Unter anderem habe man die schwierige Geschäftssituation insofern ausgenutzt, als man J. dazu genötigt habe, Dokumente mit falschen Schadensmeldungen zu unterschreiben. «Die Rechnung der Versicherung ist aufgegangen, mein Mandant liess sich einschüchtern», so der Verteidiger in seinem Parteivortrag. Von arglistiger Täuschung oder gar Bereicherungsabsicht könne keine Rede sein. Und schon gar nicht davon, dass J. ein raffiniertes Lügengebäude errichtet habe.

Wurde Geld gestohlen?

Der Angeklagte selber hatte Stunden vor dem Plädoyer seines Anwaltes von einer schwierigen Lebensphase gesprochen, die er während des Hochwassers 1999 durchlaufen musste. «Ich erfuhr damals, dass meine Eltern in Kosovo umgebracht worden waren.»

J. sah sich ebenfalls als Versicherungsopfer. «Die AXA Winterthur hat meine Situation ausgenützt.» Er sei im Regen stehen gelassen worden. Als ihm Bilder und Videoaufnahmen vom «Stella» gezeigt wurden, die Mitte Mai 1999 während des Hochwassers aufgenommen worden waren und auf denen kein Baumaterial zu sehen war, sagte er: «Ich bin nicht immer im Betrieb gewesen.» So wisse er nicht mehr genau, wo wie viel Material gelagert worden sei. Erst später habe er beispielsweise auch bemerkt, dass Diebe Lampen und Teile eines wertvollen Mosaiks gestohlen hätten. «Wir hatten in dieser Zeit mehrere Lagerräume in der Region Thun. Da hatte ich keinen genauen Überblick.» Die Frage einer Kreisrichterin, ob er denn eine Anzeige erstattet habe, verneinte er.

Anzeige hat er dafür in einem anderen Fall gemacht. Im Sommer 2001 drangen Einbrecher unerkannt im Stella del Lago ein und knackten einen Tresor. J. beklagte damals den Verlust von 47000 Franken. Als die Diebe später geschnappt wurden, gaben sie an, dass sie nur einige wenige belgische Francs im Tresor gefunden hätten. Ausserdem sei ihnen der Code zugespielt worden. «Ich weiss ganz sicher, dass das Geld dort war», entgegnete J. gestern auf den Vorhalt von Gerichtspräsident Jürg Santschi.

«Unverfrorenes Vorgehen»

Wenig Verständnis für die Aussagen von J. hatte der Vertreter der AXA Winterthur. Der Angeklagte habe vorsätzlich versucht, die Versicherung zu schädigen. «Sein Vorgehen war ausgesprochen unverfroren.» Dass die Versicherung vor Gericht in einem derart schlechten Licht dargestellt werde, erstaune ob der Erfahrungen mit J. leider nicht.

Das Urteil gegen J. und den Mann, der ihm die Blankopapierbögen seiner Firma gegeben hat, wird heute eröffnet.

* Name der Redaktion bekannt (Thuner Tagblatt)

Erstellt: 01.09.2010, 13:07 Uhr

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