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Antisemitische Hass-Schrift flatterte in alle Briefkästen
Von Marc Imboden. Aktualisiert am 05.02.2010 5 Kommentare
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SIG erwägt, Anzeige zu machen
Auch der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG), der Dachverband von 17 jüdischen Gemeinden in der Schweiz, befasst sich mit dem Fall Grossglauser. «Wir wurden von einem schockierten Einwohner der Region darauf aufmerksam gemacht», sagte SIG-Generalsekretär Jonathan Kreutner gegenüber dieser Zeitung. «Wir waren bestürzt, als wir diesen Text im ‹Sigriswiler Anzeiger› gelesen haben. Es handelt sich hier um krass antisemitische Aussagen.» Es sei bedenklich, dass solche Texte in einer Zeitung einen Platz finden können, umso mehr als im «Sigriswiler Anzeiger» auch offizielle Informationen der Gemeinde erscheinen.
Der SIG kann Grossglausers Text keiner bestimmten rechtsradikalen Gruppe oder Strömung zuordnen. «‹Die Protokolle der Weisen von Zion› werden aber seit Jahren von verschiedenen antisemitischen Personen und Gruppierungen hervorgehoben.» Grossglauser war dem SIG bisher nicht bekannt.
Ob der SIG Anzeige erstattet, ist noch offen. «Wir prüfen momentan noch die verschiedenen Aspekte und bereiten die geeigneten Schritte vor», sagte Kreutner. «Angesichts des massiven antisemitischen Inhalts des Textes und dessen öffentlichen Verbreitung im Sigriswiler Anzeiger steht aber ein Verstoss gegen Artikel 261 bis des Strafgesetzbuches zweifellos fest.»
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Wer die Nummern 3 und 4 des «Sigriswiler Anzeigers» gelesen hat, rieb sich erstaunt die Augen und kämpfte gegen Übelkeit an. Auf insgesamt fünf Seiten liess sich Otto Grossglauser aus Aeschlen/Sigriswil in einer Art Leserbrief über die Lage der Welt aus und verbreitete verworrene Verschwörungstheorien von der Durchsetzung einer globalen Diktatur. Seine Fantasien und Konstrukte öffentlich zu verbreiten, ist kein Verbrechen, sofern kein Verstoss gegen das Strafgesetz vorliegt. Doch Otto Grossglauser, Verfasser des Elaborats «Agenda 21 – Die Durchsetzung einer totalitären Weltherrschaft», liess es nicht bei Verschwörungsstheorien bewenden, sondern outete sich als Antisemit. Seine Formulierungen sind so krass, dass auch dem juristischen Laien klar wird, dass damit die Bestimmungen des Anti-Rassismusgesetzes verletzt sein könnten. Grossglauser schrieb:
? «Das organisierte Weltjudentum (Zionismus) hat die totale Ausraubung gewisser reicher Länder, wie Deutschland, Schweiz, Österreich und anderer Staaten längst begonnen.»
? «Das Prinzip der Weltanschauung der Zionisten ist Zerstörung. Darauf kann nichts entstehen, das es wert wäre, Leben genannt zu werden.»
? «Die Wahrheit (...) wird strafrechtlich verfolgt, wenn sie mit den Interessen des Staates und der Macht im Staat, den Zionisten, nicht konform ist.»
Grossglauser nimmt zudem Bezug auf die «Protokolle der Weisen von Zion», ein antisemitisches Pamphlet, das seit Anfang des 20. Jahrhunderts verbreitet wird.
Grossglauser streitet ab
Wie kam Grossglauser dazu, so einen Text zu veröffentlichen? Ist er ein Einzeltäter oder gehört er einer antisemitischen Gruppe an? Und vor allem: Stammt der Text tatsächlich aus seiner Feder? Diese Fragen hätte die Redaktion dieser Zeitung Grossglauser gerne gestellt. Doch dazu kam es nicht. «Ich habe nichts geschrieben», sagte Grossglauser am Telefon mehrfach. Einmal ergänzte er «oder haben Sie etwas dagegen?» - «Dann stammt der Text also doch von Ihnen?», antwortete der Journalist, worauf Grossglauser wieder mit «ich habe nichts geschrieben» konterte. Alles in allem also ein sehr unergiebiges Gespräch, das nichts dazu beitrug, seine Motivation zu ergründen und weshalb sein Name unter den Artikel stand.
Gesprächiger zeigte sich Martin Sommer (PBS), Gemeinderatspräsident von Sigriswil. Kein Wunder: Bei der Gemeinde gingen mehrere negative Reaktionen auf die Publikation ein, weil viele Leute fälschlicherweise meinten, beim «Sigriswiler Anzeiger» handle es sich um ein offzielles Publikationsorgan. Dieser Eindruck wird dadurch gestärkt, dass auf der Titelseite des Anzeigers das Gemeindelogo abgedruckt ist. «Der ‹Sigriswiler Anzeiger› ist ein Privatprodukt der Druckerei Wägli in Gunten», betonte Sommer gegenüber dieser Zeitung. Der Gemeinderat publiziere darin zwar immer wieder Informationen für die Bevölkerung, allerdings immer gegen Bezahlung. Einfluss auf den Inhalt des «Sigriswiler Anzeigers» habe der Gemeinderat indes nicht. «Wir haben über den Text von Herrn Grossglauser im Rat gesprochen und distanzieren uns klar vom Inhalt. In der neusten Ausgabe werden die Herausgeber eine entsprechende Stellungnahme von uns abdrucken», sagte Sommer weiter.
Angestellter der Gemeinde
Brisantes Detail: Grossglauser ist Inhaber einer Einzelfirma im Bereich Holzverbauungen und Schwellenbau. Doch beruflich hat er noch ein weiteres Standbein: Er ist bei der Gemeinde Sigriswil zu 50 Prozent als Schwellenmeister angestellt. «Wir prüfen, ob sich gemäss unseren Personalrichtlinien gewisse Massnahmen aufdrängen», sagte Martin Sommer. «Irgendetwas wird aber ganz sicher passieren: Das kann ein persönliches Gespräch sein, eine Ermahnung oder ein Verweis.»
In der rechtsradikalen beziehungsweise antisemitischen Szene scheint Grossglauser bisher ein unbeschriebenes Blatt zu sein. Im Internet findet sich kein Eintrag auf einer allgemein zugänglichen Site, der ihn mit solchem Gedankengut in Verbindung bringen würde.
«Nie wieder!»
Überaus peinlich ist die Angelegenheit Werner und Susanna Wägli, Inhaber der gleichnamigen Druckerei in Gunten und Herausgeber des «Sigriswiler Anzeigers». «Das lief wirklich unglücklich», sagte Werner Wägli zerknirscht gegenüber dieser Zeitung. «Ich habe nur den Anfang des ersten Textes gelesen und ihn in Druck gegeben.» Die ersten paar Zeilen von Grossglausers Hassschrift sind tatsächlich relativ unverfänglich und weisen keine rassistischen Äusserungen auf. Als Wäglis auf Folge 1 keine Reaktionen erhielten, drucken sie Folge 2 ab – und fanden sich plötzlich in einer Lawine negativer Reaktionen, worauf sie den Text von Grossglauser genauer lasen. «Wir distanzieren uns vom Inhalt voll und ganz», ergänzte Susanna Wägli. «Wir haben einen grossen Fehler gemacht, der uns sehr leid tut. Einen solchen Text werden wir nie wieder abdrucken.»
Ob Grossglauser und Wäglis wegen Verstosses gegen das Anti-Rassismusgesetz angezeigt werden, ist derzeit noch offen (vgl. Kasten). Beim Untersuchungsrichteramt in Thun ist jedenfalls keine Anzeige eingegangen. Das will aber nichts heissen: Anzeigen können überall in der Schweiz gemacht werden. (Thuner Tagblatt)
Erstellt: 05.02.2010, 17:18 Uhr
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5 Kommentare
Dumm gelaufen. Es gehört sich, dass ein Zeitungsverleger den Inhalt seiner Ausgaben bestens kennt. Von Aussenstehenden geschriebene Texte werden von der Redaktion vor dem Abdruck nachgelesen und auf deren Inhalt geprüft. Nun ist effektive Schadensbegrenzung angesagt, dies unter Wahrung von Ethik im Zeichen der Aufrichtigkeit. Antworten
Schade das Herr Grossglauser die Realität mit Fiktion vermischt hat. Die Gesellschaft wird unterwandert und auschgeschröpft! Doch den Zionisten die Schuld zu geben ist nicht richtig und hilft auch niemanden. Solche Theorien sind leicht zu glauben, weil sie so gemacht sind. Was würde geschehen wenn man den selben Text veröffentlicht, diesmal aber den Budhisten anstatt den Juden die Schuld zu geben? Antworten
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christoph scheidegger
@ martin litschi : nur ihre aussage, dass auch in ländern mit "recht auf freie meinungsäusserung" die kritik an den mächtigen nicht gerne geahndet wird, stimmt...! aber so wie sie geschichte hier interpretieren wollen geht es nicht, ich frage mich sehr kritisch, wo sie denn eigentlich zur schule gegangen sind und wer sie erzogen hat. sie sind sicherlich nicht bei uns im Kanton Bern aufgewachsen..! Antworten