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Anteil an Erstwohnungen soll massiv erhöht werden

Von Luzia Kunz. Aktualisiert am 31.01.2012 1 Kommentar

Der Gemeinderat von Saanen hat erste mögliche Massnahmen zur Erhöhung des Erstwohnungsanteils in der Gemeinde beraten: Die Dorfzentren sowie die Gebiete der Landwirtschaftszone sollen dauernd durch Ortsansässige belebt werden.

Eine Zweitwohnungsliegenschaft ohne Erstwohnungsanteil in Bissen ob Gstaad: Eine solche Umnutzung von Bauernhäusern 
soll zukünftig verhindert werden.

Eine Zweitwohnungsliegenschaft ohne Erstwohnungsanteil in Bissen ob Gstaad: Eine solche Umnutzung von Bauernhäusern soll zukünftig verhindert werden.
Bild: Klaus Kunz

Erstwohnungsanteil in den Dörfern

«Neu soll in Teilen der Dörfer Gstaad, Saanen, Schönried und Saanenmöser ein EWA gelten», berichtet der Gemeinderat. Welche Liegenschaften davon betroffen sind, ist in einem auf der Gemeinde und im Internet einsehbaren Perimeter im Zonenplan festgelegt.

Innerhalb dieses Perimeters soll künftig für alle Bauzonen ein einheitlicher EWA von 70 Prozent gelten. «Wo bereits ein EWA von 100 Prozent besteht, wir dieser beibehalten.» Einzelne Zonen wie Hotelzonen, Zonen für Sport und Freizeitanlagen oder Überbauungsordnungen würden von diesen Vorschriften ausgenommen, weil für diese Zonen andere Ziele im Vordergrund stünden.

In den Perimetern der Dörfer wird zwischen zwei Massnahmengebieten unterschieden: «Im Massnahmengebiet II sollen die Erstwohnungsvorschriften nur bei wesentlichen baulichen Massnahmen wie Neubau, Ersatzbau, Wiederaufbau sowie bei wesentlichen Erweiterungen und bei Umbauten gelten. Im Massnahmengebiet I sollen die Erstwohnungsvorschriften strenger gehandhabt werden und zusätzlich auch bei blossen Umnutzungen von Erst- in Zweitwohnungen ohne bauliche Massnahmen dazu führen, dass der vorgeschriebene EWA eingehalten werden muss.»

Erstwohnungsanteil in der Landwirtschaftszone

Neu soll auch in der Landwirtschaftszone ein flächendeckender EWA von 70 Prozent eingeführt werden.

«Dieser ist so angesetzt, dass es einem Landwirt möglich ist, seine Liegenschaft weiterhin selber zu bewohnen und den leer stehenden Raum als Erst- oder Zweitwohnung auszubauen und zu vermieten», schreibt der Gemeinderat. Der EWA von 70 Prozent werde zukünftig verhindern, dass gesamte Landwirtschaftsbetriebe aufgegeben werden und an deren Stelle ausschliesslich Zweitwohnungen entstehen würden.

Eine Abparzellierung könne damit auch in Zukunft nicht verhindert werden. «Der Druck auf die Umnutzung von landwirtschaftlichen Bauten dürfte jedoch abnehmen.» Der «landwirtschaftliche» Charakter dieser Zone und die landschaftliche Attraktivität von Saanen würden so bewahrt werden können.

Der Gemeinderat wurde von der Gemeindeversammlung beauftragt, den Erstwohnungsanteil (EWA) in der Gemeinde Saanen zu regeln. Nun hat eine breit abgestützte Arbeitsgruppe den «interdisziplinären Bericht über mögliche Massnahmen zur Erhöhung des EWAs» und die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen dem Gemeinderat vorgelegt. Im Bericht werden die Zielsetzungen der Gemeinde formuliert, aber auch die Vorgaben des Kantons, der von der Gemeinde eine Begrenzung des jährlichen Baus von unbewirtschafteten Zweitwohnungen verlangt, erläutert. «Aus einer Auswahl von möglichen Massnahmen werden die für die Gemeinde denkbaren und umsetzbaren gewählt und auf deren Wirkung geprüft», heisst es in einer Mitteilung der Gemeinde.

Die vorgesehenen Massnahmen würden darauf hinzielen, auch in Zukunft ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sicherstellen zu können. «Zurzeit liegt das Verhältnis Erst- und Zweitwohnungen bei 51 Prozent zu 49 Prozent», schildert Gemeindevizepräsident Toni von Grünigen auf Anfrage.

«Nebst wirtschaftlichen Interessen ist die Wohnsitznahme der einheimischen Bevölkerung in den Dörfern (siehe Kasten 1) und in der Landwirtschaft (siehe Kasten 2) von grosser Bedeutung», heisst es im Bericht. Das grosse Ziel: «Der EWA soll gefördert und die Bedingungen für Einheimische verbessert werden.»

Ab sofort: Planungszone

Zur Sicherstellung des Planungszwecks hat der Gemeinderat eine Planungszone erlassen, welche ab morgen bis am 2.März öffentlich aufliegt. «Mit einer Planungszone kann verhindert werden, dass vor der öffentlichen Auflage der geänderten Pläne und Vorschriften Bauvorhaben realisiert werden, die den Planungsabsichten widersprechen und damit die Wirksamkeit der Planungsmassnahmen beeinträchtigen», begründet der Gemeinderat. Das heisst: Ab sofort bis zum Beschluss der Gemeindeversammlung müssen allfällige Bauvorhaben zumindest die angestrebten Ziele zur Erhöhung des EWAs berücksichtigen.

Wichtig ist: Eine Planungszone führt nicht zu einem allgemeinen Bauverbot: Baubewilligungen für Erstwohnungen können ohne jegliche zusätzliche Erschwernis weiterhin erteilt werden.

Grundsätzlich gelte die Planungszone nur innerhalb des dafür vorgesehenen Perimeters, der bei der Bauverwaltung oder im Internet einsehbar ist. Die Planungszone erfasst diejenigen Bauvorhaben nicht, welche vor dem 1.November 2011 bei der zuständigen Baubewilligungsbehörde eingereicht wurden.

Lenkungsabgabe geplant

«Auf die Bereitstellung neuer Flächen für die Zweitwohnungsnutzung, das heisst Erstellung, Erweiterung oder Umnutzung zu Zweitwohnungszwecken, soll eine einmalige Lenkungsabgabe erhoben werden», steht in der Mitteilung. Solche würden auch in anderen Tourismusgebieten wie Andermatt, Arosa, Davos und Flims erhoben, erklärt Toni von Grünigen. Eine solche Lenkungsabgabe verteuere die Nutzung von Zweitwohnungen; es bestehe somit ein Anreiz, flächenmässig kleinere Zweitwohnungen zu erwerben und Zweitwohnungen zu vermieten. «Die Vermietung könnte dazu beitragen, dass auch ausserhalb der Hochsaison vermehrt Gäste nach Saanen kommen und weniger geschlossene Fensterläden anzutreffen sind», heisst es.

Die durch die Lenkungsabgabe zusätzlich eingenommenen Gelder würden der Gemeinde erlauben, eine aktive Bodenpolitik zu betreiben: Sie könne die Anzahl an Erstwohnungen erhöhen und den Mietzins der gemeindeeigenen Wohnungen subventionieren. «Die Lenkungsabgabe auf den Bau von Zweitwohnungen soll über das ganze Gemeindegebiet eingeführt werden», teilt der Gemeinderat mit.

So geht es nun weiter

Die geplanten Massnahmen seien nun vertieft auf ihre Wirkung und Umsetzbarkeit zu prüfen. Zudem seien die Höhe und der Anwendungsbereich der Lenkungsabgabe zu definieren. Durch ein ordentliches Planerlassverfahren erhalte der Bürger die Möglichkeit zur Mitwirkung und Einsprache. «Es wird angestrebt, das Verfahren möglichst rasch abzuwickeln», betont der Gemeinderat.

Aufkommende Fragen zur Thematik werden über planungszone@saanen.ch entgegengenommen und auf der Internetseite Saanen.ch beantwortet, damit die Antworten öffentlich zugänglich sind. Telefonische Auskunft erteilen Gemeindepräsident Aldo Kropf und Gemeindevizepräsident Toni von Grünigen unter 033 748'92'20 jeweils werktags am Vormittag.

Informationen: Am 15.Februar, um 20 Uhr, findet im Hotel Landhaus in Saanen eine öffentliche Orientierung statt. Der Perimeter sowie alle Pläne und der Bericht sind unter www.saanen.ch abrufbar. (Berner Oberländer)

Erstellt: 31.01.2012, 08:28 Uhr

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1 Kommentar

Sepp Zinsli

31.01.2012, 11:58 Uhr
Melden 1 Empfehlung

'Lenkungsabgabe' - ein Witz. Wenn man 3mio fur eine 100m2 Wohnung zahlen muss spielt diese abgabe so oder so keine Rolle. Zudem, falls jemand eine Immobilie im Saanenland besitzt verkauft man am meist bietendem, und das soll ein lokaler sein der den 'Jetset' Preis zahlen muss? Die Pauschallbesteuerung lässt grüssen - seit Jahren sind die Saanenländer auf dem falschem Dampfer... Antworten



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