2326 Thuner beziehen Sozialhilfe

Von Lukas Wittwer. Aktualisiert am 01.09.2010

Jeder 20. Thuner ist nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt alleine zu finanzieren. Als Auffangnetz für Notbedürftige ist die Sozialhilfe zuständig. Gesetzlich ist verankert, dass niemand unter dem Existenzminimum leben muss.

Zu wenig Geld im Portemonnaie: Jeder 20. Thuner ist auf finanzielle Hilfe durch die Sozialdienste angewiesen.

Zu wenig Geld im Portemonnaie: Jeder 20. Thuner ist auf finanzielle Hilfe durch die Sozialdienste angewiesen.
Bild: Patric Spahni

Wer erhält wie viel?

Drei Grundpfeiler definieren das so genannte soziale Existenzminimum, das von der Sozialhilfe garantiert wird: Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL), die medizinische Grundversorgung und die Wohnkosten.

Der GBL beträgt aktuell für einen Einpersonenhaushalt 960 Franken monatlich. Damit müssen alltägliche Dinge wie Nahrungsmittel, Tabakwaren, Kleider und Schuhe, Körperpflege, Verkehrsauslagen, Telefon etc. bezahlt werden. In grösseren Haushalten wird dieser Betrag um einen entsprechenden Faktor angepasst. Dieser Betrag steht dafür zur freien Verfügung. Weiter wird den Bezügern die Grundversicherung der Krankenkasse finanziert. Für die Wohnkosten gelten die Weisungen, die sich an den ortsüblichen Bedingungen orientieren. Sozialhilfebezüger, die über ihren Verhältnissen wohnen, müssen innert Kündigungsfrist nach einer angemessenen Behausung suchen. Die Liegenschaftsverwaltung der Stadt besitzt zwar günstigen Wohnraum, der den Sozialhilfebeziehenden zur Verfügung steht, dies aber nur sehr beschränkt.

Letztlich können so genannte Situationsbedingte Leistungen (SIL) ausbezahlt werden. Sie kommen in besonderen gesundheitlichen, familiären und wirtschaftlichen Lagen zum Einsatz. Beispiele dafür sind: Finanzierung von Kursen , Ausbildung für junge Erwachsene oder Fremdbetreuung von Kindern bei Alleinerziehenden.

200'000 Menschen können sich laut Angaben der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) finanziell nicht ohne fremde Hilfe über Wasser halten. Auch in Thun ist der Anteil der Einwohner, die nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft das Existenzminimum zu erreichen, nicht unerheblich. Im vergangenen Jahr betraf es 2857 Personen. Im ersten Halbjahr dieses Jahres waren es mit 2326 bisher leicht weniger. Trotzdem entspricht dies gut fünf Prozent der aktuellen Stadtbevölkerung. Für diese Personen stellt die Sozialhilfe meist die einzige Möglichkeit dar: «Wir fungieren als letztes Auffangnetz, wenn alle Stricke reissen», sagt Bruna Roncoroni, Chefin der Sozialdienste Thun. Die Sozialhilfe komme dann zum Einsatz, wenn alles andere nicht gegriffen habe.

Überdurchschnittlich hoch

Seit 2000 haben die Ausgaben der Sozialhilfe in Thun stetig zugenommen. Betrugen sie damals noch 22,3 Millionen Franken, kosten die Hilfeleistungen heute über 27 Millionen Franken. Andreas Lüscher (SVP), Gemeinderat und Vorsteher der Direktion für Soziales der Stadt Thun, führt dies auf die schwierigen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zurück. Trotzdem liegt Thun deutlich über dem Durchschnitt des Kantons Bern (4,3 Prozent der Bevölkerung). Für eine Stadt sei dies jedoch üblich. Viele Betroffene suchten die Anonymität der Stadt, eine hohe Missbrauchsrate liege in Thun laut Lüscher aber nicht vor. «Wir haben in Thun nicht mehr und nicht weniger Missbrauchsfälle als anderswo», so Lüscher. Er geht von rund fünf Prozent aus.

Minimum ist garantiert

In der Bundesverfassung wird allen Bürgern das Recht auf Hilfe in Notlagen gewährt. Wer das so genannte soziale Existenzminimum nicht erreicht, kann Anspruch auf Sozialhilfe erheben. Festgehalten werden genauere Anhaltspunkte dazu in den Richtlinien der SKOS, nach denen sich auch die Sozialdienste Thun richten. Ein genauer Frankenbetrag der angibt, wo das Existenzminimum liegt, lässt sich nicht generell nennen. Je nach individueller Lebenssituation – Einzelhaushalt oder Familie mit Kindern – kann der Betrag variieren.

Die Sozialhilfe verhindert somit im Idealfall, dass es in der Schweiz Arme gibt und sorgt für den Erhalt des sozialen Friedens. Trotzdem existiere eine schwer einzuschätzende Dunkelziffer von Menschen, die unter dem Existenzminimum leben. Roncoroni führt diesen Umstand darauf zurück, «dass es Leute gibt, die aus falscher Scham nicht zu uns kommen wollen».

Strikte Richtlinien

Der Antrag auf Sozialhilfe muss von den Betroffenen selbst gestellt werden. In diesem Fall wird in mehreren Gesprächen die Lebenssituation genau abgeklärt. Neben der materiellen Grundsicherung werden die Betroffenen in ihrer Selbstständigkeit unterstützt und individuelle Handlungsmöglichkeiten werden gemeinsam erarbeitet. Das Hauptziel ist dabei eine rasche Ablösung der Abhängigkeit von der Sozialhilfe. «Um dies zu erreichen, arbeiten wir eng mit anderen Institutionen wie der Budgetberatung zusammen», erklärt Béatrice Aerni, Leiterin der Sozialhilfe in Thun. Wird einem Gesuch stattgegeben, bedeutet dies aber nicht, dass die Person einfach auf Kosten der Allgemeinheit tatenlos zu Hause sitzen kann. «Die Bezüger müssen regelmässig nachweisen, dass ihnen immer noch derselbe Betrag zusteht», erläutert Aerni das weitere Vorgehen.

Nicht nur Arbeitslose

Die Auslöser, warum man nicht mehr ohne Hilfe über die Runden kommt, können sehr unterschiedlich sein. Im letztjährigen Bericht der Direktion für Soziales der Stadt Thun wird als häufigster Grund für den Bezug von Sozialhilfe der Verlust der Erwerbstätigkeit angegeben. Zwei Drittel der neuen Leistungsberechtigten waren Arbeitslose. Das ist eine Zunahme um neun Prozent verglichen mit 2008. In Verbindung mit der schlechten Wirtschaftslage erstaune dies nicht. «Jedoch», gibt Roncoroni zu bedenken, «der Arbeitsmarkt in der Region Thun war von der Krise eher schwach betroffen.»

Daneben handle es sich um Betroffene einer Familienauflösung durch Scheidung, Personen mit einem ungenügenden Einkommen. so genannte Working-Poor oder um Alleinerziehende. Auffallend häufig seien Kinder und Jugendliche die Leidtragenden in Sozialhilfe beziehenden Familien.

Teufelskreis verhindern

Grosse Sorgen macht sich die Chefin der Sozialdienste darüber, dass 16 Prozent der Sozialhilfeberechtigten im Alter zwischen 18 und 25 Jahren sind. «In diesem jungen Alter ist es absolut entscheidend, dass man noch Perspektiven hat.» Immerhin habe man noch fast das ganze Leben vor sich. Befände man sich einmal in diesem Teufelskreis, werde es noch schwieriger, sich erfolgreich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben oder sich gar erst für eine Bewerbung zu motivieren, so Roncoroni.

Für die Spezialistinnen steht ausser Frage, dass Prävention das Erfolgsrezept ist. Mit Geldzahlungen würden die Probleme nur teilweise gelöst. «Entscheidend ist, dass man selbst früh genug erkennt, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen und fachkundigen Rat holt», so Aerni. (Thuner Tagblatt)

Erstellt: 01.09.2010, 09:44 Uhr

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