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Zwangsheiraten: «Die Dunkelziffer ist sehr hoch»

Von Philippe Müller. Aktualisiert am 17.04.2009

Ob es sich im Fall des indischen Mädchens aus Egerkingen um eine Zwangsheirat handelt, ist noch nicht erwiesen. Tatsache ist, dass der Kanton Solothurn Erfahrungen mit Zwangshochzeiten hat. Wir schildern zwei Fälle.

Hat zwei Fälle von Zwangsheiraten miterlebt: Peter Naef, Leiter der Solothurner Zivilstandsaufsicht. Er glaubt aber, dass es in Wirklichkeit  viel mehr Fälle gibt.

Beat Mathys

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Der Vater hatte alles arrangiert: Eine 19-jährige Türkin aus der Region Solothurn hätte vor rund zwei Jahren einen ihr unbekannten Landsmann heiraten sollen, der in der Türkei lebt. Das Ehevorbereitungsverfahren lief bereits. Die junge Frau wollte sich jedoch nicht zur Heirat zwingen lassen. Sie hatte einen Schweizer Freund, den sie vor ihrer Familie verheimlichte. Ihre Beziehung führte sie deshalb im Verborgenen, weil sie Angst vor der Reaktion des Vaters hatte.

Kurz vor der Eheschliessung kam der jungen Türkin der Staat zu Hilfe: Das regionale Zivilstandsamt schöpfte Verdacht, die zuständige kantonale Aufsichtsbehörde bot die Frau zum Gespräch auf. Dort brach sie in Tränen aus und erzählte ihre Geschichte, wie sich Peter Naef, Leiter der Zivilstandsaufsicht, erinnert. Naef ist auf dem Gebiet Fachmann: Seine und die Aufgabe der Zivilstandsbeamten ist es, Zwangsheiraten zu verhindern.

«Es wurde deutlich, dass sie in der Schweiz bestens integriert war. Zudem beherrschte sie unsere Sprache bestens», so Peter Naef. Demgegenüber habe der Vater noch in den alten Strukturen seines Heimatlandes gelebt, wo Zwangsheiraten noch heute an der Tagesordnung sind.

Gefälschte Urkunde

Die junge Türkin gab Naef den Hinweis, dass ihr baldiger Bräutigam in der Türkei möglicherweise bereits verheiratet sei. Und tatsächlich: Die Aufsichtsbehörde fand heraus, dass der Türke vermählt war. Zwar fand sie auch eine Scheidungsurkunde aus der Türkei, die war jedoch gefälscht. «So konnten wir das Ganze verhindern», sagt Naef. Ob die junge Türkin jedoch endgültig von einer Zwangsheirat verschont blieb, kann Naef nicht sagen.

Trauung unter Polizeischutz

Der zweite Fall, den Naef miterlebt hat, ereignete sich vor ungefähr fünf Jahren im Bezirk Thierstein. «Da ging es fast zu wie im wilden Westen», erinnert er sich. Ein Schweizer Mann und eine Frau aus dem Balkan wollten sich auf dem Zivilstandsamt das Ja-Wort geben. Brisant: Die Frau war bereits an einen Mann aus ihrer Heimat versprochen. Die Frau, die sich der Zivilstandsaufsicht offenbarte, wollte sich dagegen wehren, ihr Vater soll ihr daraufhin mit dem Tod gedroht haben. «Wir haben die Kantonspolizei eingeschaltet», so Naef. Die Trauung zwischen der Frau und ihrem Schweizer Freund fand dann schliesslich statt – allerdings unter Polizeischutz. Man fürchtete die Reaktion des Vaters. Auch für diesen Fall gilt: Wie es der jungen Frau danach erging, entzieht sich Naefs Kenntnis.

Hohe Dunkelziffer

Auch wenn Peter Naef in seinen 15 Jahren bei der Zivilstandsaufsicht «nur» diese zwei Fälle erlebt hat, ist er sich sicher: «Es gibt viel mehr, die Dunkelziffer dürfte sehr hoch sein.» Das Problem sei, dass es nur zwei Möglichkeiten gebe, einzuschreiten. «Entweder schöpft der Zivilstandsbeamte während des Ehevorbereitungsverfahrens Verdacht, so dass die Aufsichtsbehörde aktiv wird. Oder aber die Betroffene bricht das Schweigen und erzählt ihre Geschichte.» Die Wahrscheinlichkeit, dass unbemerkt eine Zwangsheirat vollzogen werde, sei deshalb sehr gross.

Es droht Freiheitsstrafe

Deshalb würde es Peter Naef begrüssen, wenn das eidgenössische Parlament weitere gesetzliche Massnahmen gegen Zwangsheiraten beschliessen würde, wie es eine Motion verlangt.

Unter anderem würde im Schweizerischen Strafgesetzbuch unter dem Titel «Zwangsheirat» ein neuer Tatbestand hinzugefügt. Väter, die ihre Kinder wider deren Willen verheiraten, müssten demzufolge mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Der Bundesrat ist jedoch gegen diese Neuerung und erachtet die geltende Regelung als genügend: Heute werden die Väter meistens wegen Nötigung belangt und können maximal für drei Jahre eingesperrt werden.

(Solothurner Tagblatt)

Erstellt: 17.04.2009, 08:27 Uhr

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