«Wir haben keine Ahnung, was auf uns zukommt»
Von Vera Hächler. Aktualisiert am 21.01.2010 5 Kommentare
Samy N.
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Stellungnahme des bfm
Die Pressesprecherin des Bundesamtes für Migration, Marie Avet, hat auf Anfrage Stellung zum Fall Samy N. genommen:
Wird der Fall Samy N. nochmals geprüft?
Marie Avet (bfm): Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann das BFM keine Stellung zu Details eines Asylverfahrens nehmen. Das BFM hat das Asylgesuch Herrn Samy N. geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass eine Rückkehr in sein Heimatland gefahrlos möglich ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Entscheid des BFM am 15.12.2009 bestätigt.
Parallel zum abgeschlossen Asylverfahren hat der Kanton Solothurn beim BFM eine Härtefallbewilligung beantragt. Am 19.10.2009 hat das BFM die Zustimmung zur Erteilung einer Härtefallbewilligung durch den Kanton abgelehnt. Gegen diesen Entscheid ist gegenwärtig eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hängig, welches abschliessend entscheiden wird. Zum hängigen Verfahren kann das BFM nicht Stellung nehmen.
In welches Land wird er ausgeschafft?
Ein abgewiesener Asylbewerber hat zunächst die Möglichkeit, selbständig auszureisen. Kommt er dieser Möglichkeit nicht nach, wird er in seinen Heimatstaat zurückgeschafft.
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Der Kongolese erhielt den Entscheid des bfm am 28. Dezember 2009. Für ihn und seine Schweizer Lebenspartnerin Susanne W., die sich momentan von einer Chemotherapie erholt, brach eine Welt zusammen, wie sie am Montag gegenüber bernerzeitung.ch sagt: «Wir waren auf uns alleine gestellt. Das bfm war über die Weihnachtstage geschlossen, niemand hat uns unterstützt. Darum habe ich mich an die Öffentlichkeit gewandt. Ich musste einfach etwas unternehmen.»
Die Solidaritätswelle für Samy N., der sich als politischen Flüchtling bezeichnet, ist seither sehr gross. Melanie Martin, die Organisatorin der Staffette von Langendorf bis Bern, ist glücklich, dass sich so viele Menschen für das Schicksal von Samy N. interessieren. Symphatisanten marschierten mit Briefen für das bfm bis zum Bundesplatz, wo sie gegen 18.00 Uhr eintrafen. Die Briefe wurden symbolisch der Lebenspartnerin von Samy N., Susanne W. überreicht, die sie wiederum dem bfm übergeben hat. Die Organisatorin des Marschs, Melanie Martin, wertet die Aktion als «vollen Erfolg», wie sie in einer Mitteilung vom Montag schreibt.
Es gab auch rassistische Äusserungen
Auf das Schicksal von Samy N. soll nicht nur der Marsch aufmerksam machen. Nebst einer Facebook-Gruppe, die am Montag 21'776 Mitglieder zählte, wurde für den Kongolesen bereits ein Konzert auf dem Waisenhausplatz organisiert. Neben den positiven Aktionen gab es auch rassistische Äusserungen, wie Susanne W. weiter erzählt: «Auf Facebook wurde eine Gruppe gegründet, doch da sie ausländerfeindliche Botschaften enthielt, wurde sie wieder gelöscht.» Die Freundin von Samy N. zeigt sich im Grossen und Ganzen jedoch überwältigt von der Unterstützung die sie und ihr Freund aus der Bevölkerung erhalten.
Da der Kanton Solothurn beim Bund ein Härtefall-Gesuch eingereicht hat, hofft das in Langendorf wohnhafte Paar immer noch, dass sich alles zum Guten wenden wird und Samy N. bleiben darf. «Wir hoffen einfach, dass der Dienstag vorbei geht und niemand an die Türe klopft. Von Seiten der Behörden erfahren wir momentan nicht viel. Wir haben also keine Ahnung, was genau auf uns zu kommt.» Samy N. wird auch am Dienstag zur Arbeit in die Konditorei gehen, das hätten sie beide so entschieden, sagt Susanne W. und fügt hinzu: «Jetzt heisst es einfach nur warten, hoffen und Tee trinken.» (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 21.01.2010, 09:13 Uhr
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5 Kommentare
BVG-Urteil E-5348/2006. Es ist unverstaendlich, dass vollzogen werden soll, bevor das Haertefallverfahren entschieden ist. Insbesondere waere die Verzweiflungsvoeroeffentlichung privatester Familienangelegenheiten obsolet. Falls ihm die Ehe mit einer Schweizerin S"V"P-apartheidisch verboten wird, soll er nach Strassburg; falls ihn die "Lebens"partnerin nicht heiraten will, muss er ausreisen.... Antworten
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