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Parlament heisst Revision des Steuergesetzes gut

Der Kanton Solothurn senkt für juristische Personen die Steuern. Die vom Parlament am Mittwoch beschlossene Umsetzung der Unternehmenssteuerreform des Bundes führt beim Kanton zu Ausfällen von 7,5 Millionen Franken pro Jahr.

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Die Gemeinden nehmen 6 Millionen Franken weniger ein.

Der Kantonsrat hiess die Teilrevision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern mit 70 gegen 4 Stimmen der Grünen gut. Die Mehrheit der SP-Fraktion enthielt sich bei der Schlussabstimmung der Stimme.

Die Kantone müssen bis 2011 ihre Steuergesetzgebung an die Unternehmenssteuerreform II des Bundes anpassen. Das Schweizer Volk hatte der Reform im Februar 2008 zugestimmt.

Der Kantonsrat entschied zudem, die Höchstgrenze für abzugsberechtigte Parteispenden auf 20'000 Franken zu verdoppeln. Den Antrag auf Erhöhung hatte die SVP gestellt. Die FDP und einzelne Kantonsräte aus anderen Parteien unterstützten das Anliegen.

Keine Änderung für Alleinerziehende

Bei den Beratungen der Teilrevision verzichtete der Kantonsrat auf den umstrittenen Tarifwechsel für Alleinerziehende. Der Regierungsrat hatte vorgeschlagen, dass Alleinerziehende künftig den Steuertarif für alleinstehende Personen statt wie bisher den tieferen Ansatz für Verheiratete zahlen sollten.

Dieser Wechsel hätte zu Mehreinnahmen von 2,5 Millionen Franken pro Jahr geführt. Um die Mehrbelastung der Alleinerziehenden etwas zu mildern, wollten der Regierungsrat sowie die Fraktionen von FDP und SVP einen Haushalt-Steuerabzug für Alleinerziehende von 9000 Franken einführen.

CVP, SP und Grüne lehnten eine Mehrbelastung von Alleinerziehenden grundsätzlich ab. Mit 51 gegen 40 Stimmen beschloss der Kantonsrat, den bisherigen Tarif für Alleinerziehende beizubehalten. (mau/sda/)

Erstellt: 17.03.2010, 14:27 Uhr

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