Kofmehl muss wegen Lärm früher schliessen
Aufgrund von Betriebskontrollen und einem von der Stadt in Auftrag gegebenen Lärmgutachten kam die Baukommission der Stadt Solothurn zum Schluss, dass sich der Aussenlärm bei der Kulturfabrik Kofmehl als übermässig erweist. Sie berücksichtigte dabei die bundesgerichtliche Rechtsprechung, die besagt, dass auch derjenige Lärm, den die ankommenden und weggehenden Besucher durch Sprechen, Rufen, Gelächter und so weiter auf den Parkplätzen und im Eingangsbereich des Gebäudes verursachen, der jeweiligen Lokalität zurechenbar ist. Wie die Stadt Solothurn mitteilt, muss die Kulturfabrik deshalb eine geeignete Lösung für die Raucherproblematik suchen. Als weitere bauliche Massnahme wurde beschlossen, dass auf der gesamten Länge der Ostseite des Areals eine Lärmschutzwand zu errichteten ist. Die Umsetzung dieser Massnahmen sei bei der Eigentümerin und dem Betreiber der Kulturfabrik bereits in Prüfung, ist der Mitteilung weiter zu entnehmen.
Anwohner forderten viel früher Nachtruhe
Weil sich aber vor allem bisher der Lärm von 3 Uhr bis 3.30 Uhr als problematisch erwies, sah die Baukommission einzig die Einschränkung der Betriebszeiten an den Wochenenden als Lösung der Lärmproblematik. Das Kofmehl muss neu bereits um 2 Uhr statt erst um 3 Uhr seinen Betrieb schliessen. Die Anwohner hatten verlangt, dass bereits um 0.30 Uhr Schluss sein soll. Wie die Stadt Solothurn schreibt, sei die Baukommission mit ihrem Entscheid bemüht gewesen, einen angemessenen Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse an einen attraktiven Kulturangebot und dem Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft zu schaffen.
Auf die Einschränkung der Anzahl von Grossanlässen, wie es die Beschwerdeführer bei der Kulturfabrik Kofmehl zusätzlich beantragt hatten, wurde jedoch verzichtet. (cho/pd)
Erstellt: 19.03.2010, 10:51 Uhr

















