Geldwäscherei-Vorwurf gegen die Post

Aktualisiert am 22.07.2010 1 Kommentar

Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die Schweizerische Post erhoben. Es geht um Geldwäscherei. Die Post weist die Vorwürfe zurück.

Die Solothurner Staatsanwaltschaft wirft Postfinance vor, keine Regeln für das Vorgehen im Vorfeld von aussergewöhnlichen Barabhebungen zu haben. Anlass für die Anklage ist eine Barabhebung von 4,6 Millionen Franken vom 11. Februar 2005 in Solothurn. Die Barabhebung wurde vom Konto einer Anlagefirma gemacht, deren Verantwortlichen im Verdacht des gewerbsmässigen Betrugs stehen.

Die interne Stelle der Post für Geldwäschereifragen habe trotz Kenntnis dieses ausserordentlich hohen Barbezuges keine Abklärungen über Herkunft und Verwendung der Gelder vorgenommen, teilte die Solothurner Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Zunächst Mitarbeiterinnen im Visier

Die Staatsanwaltschaft hatte im Jahr 2007 zuerst ein Strafverfahren gegen zwei Mitarbeiterinnen der Post in Solothurn eröffnet. Diese haben sich jedoch weisungskonform verhalten und sich bei der internen Stelle für Geldwäschereifragen rückversichert.

Das Verfahren gegen die beiden Mitarbeiterinnen wurde deshalb eingestellt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft fehlen der Post jedoch Vorschriften für das Vorgehen im Vorfeld von aussergewöhnlichen Barabhebungen.

Darüber sei man «erstaunt» gewesen, sagte die zuständige Staatsanwältin Barbara Lips auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Mangels solcher Regelungen wirft die Solothurner Staatsanwaltschaft der Post Organisationsverschulden vor. Diese habe nicht alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um Geldwäschereihandlungen zu verhindern.

Post weist Vorwürfe zurück

Die Post hat die Anklage zur Kenntnis genommen. Sie habe sich jedoch «korrekt verhalten und alle gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften eingehalten», sagte Marc Andrey, Mediensprecher von Postfinance, auf Anfrage der SDA.

Der Vorwurf des Organisationsmangels im Bereich der Geldwäscherei sei für die Post «nicht nachvollziehbar». Es herrschten Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei seitens des Geldwäschereigesetzes (GwG) und der Selbstregulierungsorganisation (SRO) der Post.

Kundengelder von 34 Millionen zweckentfremdet

Die betroffene Firma soll Kundengelder von insgesamt 34 Millionen Franken zweckentfremdet haben, wie die Staatsanwaltschaft festhielt. Die ausbezahlten 4,6 Millionen Franken der Post seien sofort ausser Landes gebracht worden und seither unauffindbar.

Zwei Verantwortliche stehen im Verdacht des gewerbsmässigen Betrugs. Dabei handle es sich um einen Schweizer und um eine Deutsche, sagte die zuständige Staatsanwältin Barbara Lips. Sie seien teilweise geständig.

Das Geld sei der Firma zu Anlagezwecken anvertraut worden. Die Staatsanwaltschaft wird in den kommenden Monaten die Schlusseinvernahme der Beschuldigten vornehmen. Dann wird die Anklage im Fall des gewerbsmässigen Betrugs vorbereitet. (bru/sda)

Erstellt: 22.07.2010, 12:12 Uhr

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1 Kommentar

Martin Löffel

22.07.2010, 13:33 Uhr
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Da müsste auch der Bund mit einer Strafanzeige rechnen müssen, denn dort wird eine "POSTBANK" blockiert. Als Bank hätte auch die Post die gleichen Regelungen wie die regulären Banken. So ist es ein Leichtes auf einer öffentlichen Institution rum zu hacken. Antworten



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