Amateur-Schiedsrichter erhalten Bodyguards

Schiedsrichter seien nach wie vor Beleidigungen und Drohungen durch Spieler, Trainer und Zuschauer ausgesetzt. Deshalb will der Solothurner Kantonal-Fussballverband (SKFV) Massnahmen ergreifen.

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«Beliebte» Angriffsziele bei Fussballspielen: Schiedsrichter erhalten Beschützer.

«Beliebte» Angriffsziele bei Fussballspielen: Schiedsrichter erhalten Beschützer. (Bild: Keystone)

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Der Verband ruft aus diesem Grund den Vereinen die Artikel 14 und 15 des Wettspielreglements in Erinnerung. Er weist darauf hin, dass Verstösse dagegen von den zuständigen Instanzen (Kontroll- und Strafkommission SFV / Wettspielkommission SKFV) behandelt und entsprechend sanktioniert werden, so der SKFV in einer Mitteilung.

Folgende Massnahmen treten ab dem Wochenende vom 9./10. Mai 2009 in Kraft. Sie sind vorläufig bis Ende Saison 2008/2009 befristet:

1. Bei allen Spielen der 2. bis 5. Liga hat der Heimklub mindestens 2 Schiedsrichter­be­treuer zu stellen. Die Wahl der Betreuer ist den Vereinen freigestellt (z.B. Securitas, Sicherheitsfirma, Vereinsmitglieder).

2. Die Betreuer melden sich vor Spielbeginn beim Schiedsrichter und stellen sich vor.

3. Die Betreuungspflicht dauert grundsätzlich ab Spielbeginn bis zur Abfahrt des Schiedsrichters.

4. Die Betreuer begeben sich unmittelbar nach Spielschluss zum Schiedsrichter und begleiten diesen in die Kabine. Nach dem Duschen begleiten die Betreuer den Schiedsrichter zu seinem Fahrzeug.

5. Bei gravierenden Vorfällen während des Spiels oder in der Pause (tätlicher Angriff / Spielab­bruch usw.) begeben sich die Betreuer sofort zum Schiedsrichter und schützen diesen.

6. Sobald der Schiedsrichter in der Kabine ist, kann er die Betreuer von ihren Pflichten entbinden, d.h. die Betreuung entfällt ab diesem Zeitpunkt, sofern der Schiedsrichter dazu sein Einverständnis erteilt.

(ase/pd/)

Erstellt: 05.05.2009, 09:55 Uhr

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