Warum die Polizei kein Kopfgeld ausgesetzt hat
Von Tanja Kammermann. Aktualisiert am 15.07.2010 61 Kommentare
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«Wir haben heute morgen aus der Zeitung erfahren, dass der Blick eine Belohnung für Hinweise ausgeschrieben hat», sagte Rose-Marie Comte Mediensprecherin von der Kantonspolizei Bern. Eine Belohnung haben die Untersuchungsbehörden keine ausgesetzt, weil aufgrund bisheriger Zeugenaufrufe viele und teilweise wertvolle Hinweise eingegangen seien, schreibt die Polizei.
Rechtlich gesehen dürfen auch Private und in diesem Fall Medien ein Kopfgeld auf einen Täter aussetzen, es gebe jedoch Grenzen. «Falls die Hinweise zur Erfassung des Täters führen, besteht die Gefahr, dass Selbstjustiz ausgeübt wird», sagte Rolf P. Steinegger, Rechtsanwalt in Bern auf Anfrage von Bernerzeitung.ch/Newsnet. «Da muss man gut aufpassen und rechtzeitig die Polizei informieren.»
Hohe Belohnung
Die 20'000 Franken Belohnung findet Steinegger im Vergleich zu anderen Fällen eher hoch. Ob die Kopfgeld-Aktion zum gewünschten Erfolg führt, bezweifelt der Berner Anwalt. «Das Publikumsinteresse war wegen der intensiven Medienberichterstattung sowieso schon da und diejenigen, die Beobachtungen machten, haben das bereits der Polizei gemeldet», sagte Steinegger.
Bei der Polizei gehen weiter viele Hinweise zum Boot und den möglichen Tätern ein, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Eine am Mittwoch eingesetzte Sonderkommission aus 25 Polizisten arbeite die mehreren hundert Hinweise systematisch ab und prüfe die Angaben. «Jeder Spur muss die Polizei nachgehen, das bedeutet einen enormen Aufwand», sagte Steinegger. Die Polizei bestätigt das: Die Ermittlungen seien zeitintensiv, es müsse eine grosse Anzahl Gespräche und Nachforschungen vorgenommen werden. Mehr ist nicht zu erfahren. Die Polizei gibt «aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben zu momentan getätigten Abklärungen», schreibt sie in einer Mitteilung. Sie nimmt weiterhin Hinweise entgegen: 032 344'51'11. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 15.07.2010, 16:54 Uhr

