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Turbinen auf Mont-Crosin sind «allgemein gut» akzeptiert

Aktualisiert am 25.10.2011 2 Kommentare

Die sechzehn Windräder, mit denen die Juvent SA auf dem Mont-Crosin im Berner Jura Strom produziert, werden laut einer Studie «allgemein gut» akzeptiert.

Auch für den regionalen Tourismus und die Wertschöpfung ist die Anlage laut der Studie positiv.

Auch für den regionalen Tourismus und die Wertschöpfung ist die Anlage laut der Studie positiv.
Bild: Enrique Munoz Garcia

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Nur die Bewohner von fünfzehn ganzjährig bewohnten Häusern und von fünfzehn Ferienhäusern hätten negative Auswirkungen der Windräder geltend gemacht, heisst es in einer Mitteilung der Juvent SA vom Dienstag. Dies zuweilen nur für sehr begrenzte Zeitabschnitte.

Die Juvent SA wird diese Auswirkungen nun mit einer Ganzjahres- Analyse gebäudespezifisch erfassen und «nach Möglichkeit entsprechende technische Lösungen umsetzen». Sie rechnet dafür mit Kosten von bis zu 300'000 Franken.

Durchgeführt hat die Studie die Fondation Rurale Interjurassienne im Auftrag der Juvent SA. 328 Grundstücke wurden von der Studie erfasst. Untersucht wurde der Lärm, Schattenwurf, die Auswirkungen der Warnlichter der Flugsicherheit, der Verkehr, Tourismus, das visuelle Umfeld und der Tierschutz.

Die Juvent SA wird vom BKW-Tochterunternehmen sol-E Suisse AG geführt. Auch die Industriellen Werke Basel, die AEW Energie AG, die Groupe E SA und ein Elektrizitätsunternehmen aus St-Imier sind daran beteiligt. (cls/sda)

Erstellt: 25.10.2011, 17:27 Uhr

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2 Kommentare

werner frey

27.10.2011, 08:19 Uhr
Melden 3 Empfehlung

zum wandern ist diese region leider nicht mehr geeignet, die strecke mont soleil bis corgemont wird von den ventillatoren und ihrem rauschen, sowie von den segelflugzeugschleppern verschandelt. schade! Antworten


David Reist

25.10.2011, 19:10 Uhr
Melden

Im Gegensatz dazu sind weit mehr als die Bewohner der Stadt Bern vom KKW Mühleberg potentiell existentiell betroffen, welches nach wie vor mit Totalschaden weiterlaufen darf, obwohl es durch ein unabhängiges Gutachten gefallen ist und die technischen Vorgaben des ENSI verletzt. Antworten



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