Pferdeentführung: Vier Jahre für Erpresser?
Von Ralph Heiniger. Aktualisiert am 18.03.2010
Die Stute Donnerfee im Einsatz nach ihrer Entführung. (Bild: Marcel Bieri)
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«Mit dieser Angst muss der Pferdehalter leben»
Vor dem Kreisgericht Aarberg schilderte die Besitzerin der Stute Donnerfee, wie sie die Entführung miterlebt hatte. «Meine grösste Angst war, dass Donnerfee einem Tierquäler in die Hände gefallen ist», sagte die Besitzerin der preisgekrönten Stute Donnerfee. «Als ich mit der Lösegeldforderung konfrontiert wurde, war ich beinahe erleichtert.»
Erleichtert, weil sie auf diese Weise wenigstens davon ausgehen konnte, dass ihre Stute wohlauf sei.
Die Besitzerin war immer davon überzeugt, dass die Pferdediebin und die Erpresser unter einer Decke stecken würden. Es müsse einen Drahtzieher im Hintergrund geben, dachte sie. Trotz umfangreicher Ermittlungen gibt es aber keine entsprechenden Hinweise.
Die sieben Wochen, in denen sie nicht wusste, ob sie ihre Stute jemals wiedersehen würde, haben sie geprägt. «Manche Dinge fallen mir nicht mehr so leicht wie früher», sagt sie. Die Sicherheitsmassnahmen rund um ihr Haus hat sie erheblich verbessert und sich zudem einen Rottweiler angeschafft, der sie meistens begleitet.
Was die Sicherheit der Pferde anbelangt, sind ihr aber die Hände gebunden. «Es gibt kaum eine Möglichkeit, die Ställe zu sichern», sagt sie. Wegen der Brandschutzbestimmungen müssen die Pferdeboxen immer offen sein. Letztlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Tiere vor einem Brand in Sicherheit gebracht werden müssen, viel grösser als die einer Entführung. «Mit der Angst, dass seinem Tier etwas zustossen könnte, muss jeder Pferdehalter leben», sagt Donnerfees Besitzerin.
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Es sind eigentlich zwei Fälle, die diese Woche am Kreisgericht in Aarberg verhandelt werden. Einerseits ein Fall von Brandstiftung auf einem Reitstall, andererseits die Erpressung wegen der entführten Stute Donnerfee.
Es gibt einen Protagonisten, der nachweislich in beiden Fällen beteiligt war. Wie die Privatkläger glauben, gibt es aber auch noch einen Drahtzieher im Hintergrund – es fiel der Codename «Serge» –, der alle Fäden in der Hand halten soll. Gestern hielten der Staatsanwalt und der Verteidiger der Privatkläger ihre Plädoyers.
Für den Protagonisten der Erpressung und der Brandstiftung forderte Staatsanwalt Charles Hänni eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die beiden Mittäter bei der Brandstiftung sollen nach Hänni zu Freiheitsstrafen von 24 beziehungsweise 28 Monaten verurteilt werden. Dies allerdings teilweise bedingt. Im Fall der Brandstiftung fehlt laut dem Staatsanwalt der letzte Mosaikstein, der eine Mittäterschaft von «Serge» beweisen würde. Daher forderte er für ihn einen Freispruch.
«Gespielte Opfervariante»
Was die Entführung angeht, forderte er für die Mittäter bedingte Freiheitsstrafen von 14 und 15 Monaten. Trotz umfangreichen Ermittlungen fand die Polizei keine Hinweise, die auf eine mögliche Beteiligung von «Serge» hinweisen.
Der Prozess habe aus seiner Sicht das Attribut der gespielten Opfervariante, meinte Marcel Grass, der Anwalt der Privatkläger. Grass sagte, dass es aus Sicht der Privatkläger eine ganze Kette von Indizien gäbe, die darauf hindeuten, dass «Serge» beim Brand und bei der Entführung von Donnerfee die Fäden gezogen hätte. In dieser Kette fehle aber das letzte Glied.
Die finanziellen Forderungen richteten sich daher an den Protagonisten der Erpressung und der Brandstiftung und seine jeweilige Gehilfenschaft. Die Brandstifter sehen sich mit Forderungen in Höhe von rund einer halben Million konfrontiert, für welche sie solidarisch haftbar gemacht werden sollen.
Von den Erpressern forderte Grass rund 28'000 Franken, für welche diese drei Täter ebenfalls solidarisch haften sollen. Morgen werden die Anwälte der Angeklagten ihre Plädoyers halten. Das Urteil wird kommende Woche am Freitag erwartet.
(Berner Zeitung)
Erstellt: 18.03.2010, 10:20 Uhr






