Pferdediebe: «Eine widerliche Hetzkampagne»
Von Ralph Heiniger. Aktualisiert am 19.03.2010
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«Verleumde nur dreist, es bleibt immer etwas hängen.» Das wusste bereits der griechische Schriftsteller Plutarch. Und genau diese Weisheit liesse sich auch auf den vorliegenden Fall anwenden, meinte Fürsprecher Yves Reich gestern in seinem Plädoyer vor dem Kreisgericht in Aarberg.
Reich verteidigt den angeblichen Drahtzieher, der – so behaupten es die Privatkläger – im Fall der Brandstiftung in Gampelen und im «Fall Donnerfee» die graue Eminenz im Hintergrund gewesen sein soll. Es gibt keine Beweise, die auf seine Beteiligung am «Fall Donnerfee» hindeuten. Das Verfahren wurde bereits abgeschlossen. Vor Gericht muss er sich aber wegen Anstiftung zur Brandstiftung verantworten.
«Kein Mittel zu dreckig»
Der eine Privatkläger habe eine widerliche Rufmordkampagne gegen seinen Klienten geführt, so Reich. Kein Mittel sei zu dreckig gewesen, um ihn als angeblichen Drahtzieher zu belasten. Grund dafür sei aber auch das Fehlverhalten des Privatklägers selbst. Knapp ein Jahr vor dem Brand hat dieser nämlich dem Angeklagten mit einem Kopfstoss die Nase gebrochen. «Es muss für einen VIP wie den Privatkläger ein Schock gewesen sein, sich plötzlich auf der Anklagebank wiederzufinden», so Reich.
«100 Mosaiksteine fehlen»
Die Fahnder der Polizei hätten sich verbissen bemüht, aus seinem Klienten ein Geständnis herauszuholen. Reich sprach von einem wahren «Kreuzfeuer» der Polizisten. Ohne den erwünschten Erfolg. Tags zuvor hatte der Staatsanwalt gemeint, dass nur der letzte Mosaikstein fehlen würde, um Reichs Mandanten zu überführen. Der Verteidiger hingegen sprach von hundert fehlenden Steinen und verlangte – wie der Staatsanwalt – einen Freispruch für seinen Klienten. Darüber hinaus forderte er eine Entschädigung und eine Genugtuung von 11'000 Franken für den Angeklagten.
Auch der Verteidiger des Hauptakteurs bei der Erpressung im «Fall Donnerfee» und der Brandstiftung hielt gestern sein Plädoyer. Er beantragte für seinen Klienten eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Die Urteilsverkündung findet in einer Woche statt. (Berner Zeitung)
Erstellt: 19.03.2010, 10:43 Uhr






