Lumengo ist endgültig reingewaschen
Aktualisiert am 10.02.2012 20 Kommentare
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- Fall Lumengo kommt vor das Bundesgericht
- Lumengo hat sich für eine neue Partei entschieden
- Jetzt möchte Lumengo der grünen Fraktion beitreten
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Das Obergericht war zum Schluss gekommen, dass Ricardo Lumengos Verhalten zwar den Tatbestand des Stimmenfangs erfülle. Dieser weniger gravierende Vorwurf sei aber verjährt. Vor den Grossratswahlen 2006 hatte Lumengo 44 Wahlzettel eigenhändig ausgefüllt. Er beteuerte stets, dass er staatspolitisch wenig beschlagenen Immigranten helfen wollte. Nach Ansicht des Bundesgerichts beging der frühere SP-Politiker damit keine Wahlfälschung, wie aus dem Urteil hervorgeht. Das blosse Ausfüllen eines Wahlzettels habe ja noch keine Konsequenzen zur Folge.
Die von Lumengo beratenen Personen seien frei gewesen, die Wahlzettel tatsächlich so abzuschicken oder aber durch neu ausgefüllte Wahlzettel zu ersetzen. Dieser letzte entscheidende Schritt sei somit durch die Wahlberechtigten selber erfolgt, beschied das Bundesgericht im Einklang mit der Vorinstanz.
Knick in der Polit-Karriere
Eine Bieler Einzelrichterin hatte Lumengo im Herbst 2010 wegen Wahlfälschung verurteilt. Dieses Urteil ist nun juristisch endgültig aus der Welt geschafft, hatte aber einschneidende Konsequenzen für Lumengos Polit-Karriere.
Denn seine damalige Partei, die SP, drängte ihn nach dem erstinstanzlichen Urteil zum Rücktritt als Nationalrat. Lumengo widersetzte sich der Forderung und trat stattdessen aus der SP aus. Zu den Wahlen 2011 trat er auf der Liste der Sozial-Liberalen Bewegung an, verpasste die Wiederwahl aber deutlich.
Der 49-jährige Lumengo lebt als Jurist in Biel. Er war 2007 der erste dunkelhäutige Nationalrat der Schweiz. In die Schweiz gekommen war er 1982 als Asylbewerber aus dem Bürgerkriegsland Angola. (kpn/sda)
Erstellt: 10.02.2012, 12:06 Uhr
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20 Kommentare
Ein Jurist und SP-Politiker gibt zu, im Übereifer, völlig Selbstlos (!) 44 Wahlzettel anderer Stimmberechtigten selbst ausgefüllt zu haben. Er entschuldigt sich mit dem Hinweis, er habe die Gesetzeslage nicht gekannt, weiss aber genau wie er vor Bundesgericht ziehen kann. Das bestätigt, er ist "nur" ein Stimmenfänger wie Werber, Lobbyisten und PR-Fritzen. Schöne Aussichten für zukünftige Wahlen. Antworten
Ein Hohn dem CH-Volk gegenüber, Fahrerflucht, 2 x Wahlfälschung etc. Was braucht es noch. Jeder Normalbürger hätte nicht nur eine saftige Busse erhalten. ANGEBLICHE Unwissenheit schütz Normalbürger in keiner Art und Weise, aber offenbar solche Leute wie Lumengo. Vor dem Gesetz ist jeder gleich???? Antworten


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