Igor L. ist zuhause festgenommen worden
Von Jon Mettler, Ralph Heiniger. Aktualisiert am 27.08.2010 13 Kommentare
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Grundlage für die Massnahme seien verschiedene Abklärungen gewesen und insbesondere ein früher erstelltes, gerichtlich angeordnetes Gutachten: Dies teilten das Regierungsstatthalteramt Seeland, das Untersuchungsrichteramt I Berner Jura-Seeland und die Kantonspolizei Bern am Freitagnachmittag mit.
Der 22-Jährige wurde am Freitagmorgen an seinem Domizil in Schüpfen von der Polizei angehalten und in eine geeignete Institution gebracht. Die fürsorgerische Freiheitsentziehung (FFE) sei notwendig geworden, um dem Betroffenen Hilfe bieten zu können und die Öffentlichkeit zu schützen, hiess weiter.
Es gehe vor allem darum, den 22-Jährigen vor sich selbst zu schützen, sagte der zuständige Regierungsstatthalter Gerhard Burri der Nachrichtenagentur SDA. Aber auch die Sicherheit für die Umgebung habe bei seinem Entscheid, den Burri selbst als «mutig» bezeichnete, eine Rolle gespielt.
Gemeindepräsident: «Stein fällt mir vom Herzen»
Die Behörden kommunizieren absichtlich nicht, wohin Igor L. gebracht wurde. Damit solle verhindert werden, dass Rückschlüsse auf den Aufenthaltsort von Igor L. gezogen werden könnten, sagte Ueli Hunziker, Gemeindepräsident von Schüpfen (SVP). «Ich bin sehr erleichtert, mir ist heute morgen ein Stein vom Herzen gefallen», erklärte Hunziker. «Unsere Gemeinde hat diesen Entscheid so erwartet. Es wäre für mich sehr schwierig gewesen, nach Hause zu kommen, wenn wir nicht einen Schritt weiter gewesen wären.»
Der 17-jährige Kumpel von Igor L., Amir Z., wird von einem Sozialarbeiter der Gemeinde betreut. Die Gemeinde ist im Gespräch mit seinen Eltern
Die strafrechtliche Untersuchung nach dem durch das Untersuchungsrichteramt I Berner Jura Seeland läuft weiter. Der 22-Jährige wird sich voraussichtlich wegen Körperverletzung, Tätlichkeiten und Sachbeschädigung vor Gericht verantworten müssen. Die Ermittlungen der Polizei sollen möglichst rasch abgeschlossen werden.
Untersuchungshaft war laut Behörden nicht möglich
Laut den Behörden war die Anordnung einer Untersuchungshaft nach dem Vorfall in Schüpfen nicht möglich gewesen. Frühere Fälle, welche den 22-Jährigen betrafen, seien zwar im Juni durch ein Gericht beurteilt worden. Seit diesem Zeitpunkt seien aber keine weiteren Straftaten bekannt geworden. Das Gesetz besage aber klar, «dass die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr nur ausgesprochen werden kann, wenn ein Strafverfahren hängig ist. Der Umstand, dass jemand nach der Entlassung aus dem Vollzug ein neues Delikt begangen hat, begründet keine Wiederholungsgefahr im gesetzlichen Sinn», so die Behörden.
Gemeindevertreter sind über das Vorgehen orientiert worden. Sie begrüssen die eingeleiteten Massnahmen. Die Bevölkerung in Schüpfen wird im Laufe der nächsten Woche durch die Kantonspolizei Bern und die Gemeinde schriftlich kontaktiert werden.
(Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 27.08.2010, 17:51 Uhr
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13 Kommentare
dies hätte man bereits vor 2 jahren machen müssen, dann hätte es weniger opfer und für die KAPO weniger aufwand, ärger, schreibkram gegeben. herzlichen dank den polizistInnen für ihren tollen einsatz. danke dem statthalter, dass er in dieser angelegenheit, endlich seinen job gemacht hat. Antworten

