Die SP verliert langsam die Geduld mit Lumengo
Von Markus Dütschler. Aktualisiert am 10.03.2010 45 Kommentare
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Wäre es nach dem zuständigen Untersuchungsrichter gegangen, wüsste die Öffentlichkeit längst, was dem Bieler SP-Nationalrat Ricardo Lumengo vorgeworfen wird. Der 48-jährige Politiker mit angolanischen Wurzeln erhob aber gegen das Communiqué Beschwerde, da er seine Unschuldsvermutung verletzt wähnte. Unlängst hat die Anklagekammer diese abgewiesen. Erst seit gestern liegt die Mitteilung des Bieler Untersuchungsrichters Peter Thoma vor.
Lumengo hatte im Februar eingeräumt, dass er nicht nur – wie vermutet – wegen des vergleichsweise harmlosen Übertretungstatbestands des Stimmenfangs angeklagt sei, sondern wegen des weit gravierenderen Vorwurfs der Wahlfälschung. Bis heute bestreitet er das Delikt energisch. Gestern teilte er mit, er erwarte das Urteil «mit Zuversicht». Bei einem Schuldspruch werde er «in Absprache mit meiner Partei den Rücktritt als Nationalrat geben». Auf Nachfrage relativierte er das: «Der Rücktritt wäre eine Möglichkeit.»
Geduld der SP ist erschöpft
Für die SP ist das keine Frage. «Wahlfälschung liegt absolut nicht drin», sagte die bernische Parteipräsidentin Irène Marti Anliker auf Anfrage. Eine solche Verurteilung sei mit einem politischen Amt oder einer Funktion in der Partei nicht vereinbar. Auf die Frage, ob die SP im Falle eines Weiterzugs noch zuwarten würde, sagte sie: «Wenn ihn das Einzelgericht Biel-Nidau verurteilt, muss er zurücktreten.» Wahlfälschung kann maximal mit drei Jahren Haft bestraft werden. Ist ein Politiker, dem dieses Delikt vorgeworfen wird, für die SP noch tragbar? Sie sei nicht Richterin, sagte Marti Anliker, sie warte den Spruch des Gerichts ab. Bis dahin habe er als unschuldig zu gelten. Seine Beschwerde gegen die Medienmitteilung findet Marti Anliker «nicht gut». «Ich hätte es nicht so gemacht.» Lumengo habe sie erst nachträglich davon in Kenntnis gesetzt. Er habe das Recht, eine solche Beschwerde einzureichen, findet sie. «Aber es schadet unserer Partei.» Immerhin sei Lumengo eine öffentliche Person.
Schwerer Verdacht auf Wahlfälschung
Auslöser für die Untersuchung waren 47 Wahlzettel für die Nationalratswahlen 2007, die mit gleicher Handschrift ausgefüllt worden waren. Um diese mögliche Übertretung geht es nun aber nicht mehr. Wegen ungenügender Beweise wurde dieser Teil aufgehoben, zudem wäre eine solche Übertretung ohnehin verjährt. Im Verlauf der Untersuchung kamen aber auch 44 Wahlzettel der Grossratswahl von 2006 zum Vorschein, die gemäss Untersuchungsergebnis von Lumengo ausgefüllt worden waren. Untersuchungsrichter Peter Thoma sagte auf Anfrage: «Nach meiner Überzeugung und jener des Staatsanwalts besteht der dringende Verdacht auf Wahlfälschung.» Darüber wird das Einzelgericht des Gerichtskreises II Biel-Nidau befinden. Der Prozesstermin steht noch nicht fest. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 10.03.2010, 11:37 Uhr
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45 Kommentare
Ich kenne auch Leute die die Wahlzettel ihrer Kollegen ausfüllen. Gut, das sind keine gewählten Politiker, aber solange die Stimmberechtigtem dem zustimmen und am Ende ihre Unterschrift darunter setzen müsste doch eigentlich egal sein wer den Wahlzettel ausgefüllt hat? Antworten
"Wer Wahl- oder Stimmzettel einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busser bestraft". Und Herr Lumengo: Rechtsunwissenheit schadet. Sie sind (Jurist) und Volksverterter ? Welches Volk vertreten Sie denn ? Abtreten ! Antworten






