Bootsdrama auf dem Bielersee: Anklage erfolgt erst 2012
Dossiers
Artikel zum Thema
- Bootsdrama auf dem Bielersee: Schraube des verdächtigen Schiffs im Fokus
- «Wir sind uns sicher, dass er es war»
- Indiskretion im Fall Bielersee – keine Spuren, aber eine Analogie
- Bootsdrama: Anklage ist verzögert
- Bootsdrama: Noch immer keine Anklage
- Bielersee-Drama: Verlobter des Opfers hofft auf harte Strafe
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Bernerzeitung.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an
4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland hatte nach dem Bootsunglück vom 11. Juli 2010 auf dem Bielersee eine Voruntersuchung wegen fahrlässiger Tötung eröffnet. Im Zuge der Ermittlungen habe sich ein dringender Tatverdacht gegen einen damals 74-jährigen Mann aus der Region ergeben, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Im Zusammenhang mit dem Verfahren wurden mehrere Gutachten bei verschiedenen Stellen in Auftrag gegeben, das letzte im vergangenen Frühling. Diese Resultate seien ursprünglich für den Herbst angekündigt gewesen, liegen nun aber noch nicht vor. Dies weil sich die Untersuchungen technisch sehr aufwändig gestalte. Der Eingang des Gutachtens sei neu für das erste Quartal 2012 in Aussicht gestellt worden. Dazu komme, dass zu einem bereits erstellten Gutachten durch die Verteidigung Zusatzfragen an den Sachverständigen gestellt wurden, deren Beantwortung zurzeit ebenfalls ausstehe.
Aus diesen Gründen könne die ursprünglich für den Herbst dieses Jahres vorgesehene Anklageerhebung noch nicht erfolgen. Erst nach Fertigstellung aller Gutachten werde die Staatsanwaltschaft beurteilen können, ob die Untersuchung vollständig sei. Danach folge eine weitere gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Stellung allfälliger zusätzlicher Beweisanträge durch den Verteidiger des Beschuldigten. Mit einer Anklageerhebung sei somit nicht vor dem 2. Quartal des kommenden Jahres zu rechnen. (cls)
Erstellt: 14.12.2011, 08:55 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:

Bitte warten