Region

Bootsdrama: Hauptverdächtiger hatte Sehschwäche

Der 74-jährige Hauptverdächtige des Bootsdramas vom Bielersee litt offenbar an Grauem Star und liess sich kurz nach dem Unfall beide Augen operieren. Dies sagt ein Geschäftspartner.

1/10 Das Boot des 74-Jährigen wird von der Polizei abgeholt.
Leserreporter: zvg

   

Video

Artikel zum Thema

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Bernerzeitung.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...


Ausserdem habe sich der verdächtige Mann nach dem Unfall tatsächlich bei der Versicherung nach Folgen einer Fahrerflucht erkundigt.

Das Bootsdrama vom Bielersee, bei dem eine 24-Jährige starb, ist weiterhin ungeklärt. Hauptverdächtiger ist nach wie vor ein 74-jähriger Unternehmer, der ein Haus am Bielersee besitzt und am Tag des Unfalls mit seinem Boot auf dem Bielersee unterwegs war.

Gegenüber dem «Sonntagsblick» bestätigt nun ein Geschäftspartner des 74-Jährigen Gerüchte über eine Sehschwäche des Verdächtigen. Der 74-Jährige leide am Grauen Star, sagt sein Geschäftspartner. Das Strassenverkehrsamt habe ihn aufgefordert, die Sehschwäche zu korrigieren. Zwei Tage nach dem Unglück habe er sich ein Auge operieren lassen, einen Tag später das zweite. Der «Sonntagsblick» wirft die Frage auf, ob der 74-Jährige das Gummiboot mit der 24-jährigen Frau und deren Freund nicht oder zu spät gesehen haben könnte.

Wenige Tage nach dem tödlichen Unfall habe sich ein 74-Jähriger bei einer Versicherung erkundigt, wie es um die Haftung bei Fahrerflucht stehe – dieses Gerücht kursierte in den letzten Wochen ebenfalls rund um den Fall. Höchstwahrscheinlich handelt es sich dabei tatsächlich um den 74-Jährigen, der nachfragte. Er habe ihm geraten, bei der Versicherung anzurufen, sagt nun nämlich der Geschäftspartner. Ob schuldig oder nicht - er habe gefunden, dass sich sein Geschäftsfreund nach den Befragungen durch die Polizei rechtlich absichern müsse.

Der 74-Jährige soll zurzeit im Ausland sein. Gegenüber der Polizei beteuerte er seine Unschuld. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. (wrs/BZ/)

Erstellt: 08.08.2010, 14:07 Uhr

Region

Populär auf Facebook Privatsphäre