«Beim Überfahren war der Schlag stark spürbar»
Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 20.07.2010
Leitete beim tödlichen Unfall auf dem Zürichsee die Untersuchung: Staatsanwalt Heinz Widrig. (Bild: zvg)
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Rasant: Ein Pedrazzini-Boot in Fahrt (Archivbild).
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Nach dem tödlichen Unfall auf dem Bielersee sucht die Polizei noch immer nach dem Täter. Dabei zeigt die aufwändige Untersuchung eines ähnlichen Falles aus Zürich: Die Bootspassagiere mussten die fatale Kollision bemerkt haben. Zudem ist sehr wahrscheinlich, dass die Schiffsschraube beschädigt wurde, wie Recherchen von Bernerzeitung.ch/Newsnet ergaben.
Der Unfall auf dem Zürichsee ereignete sich am Mittwoch, 26. Mai 1993, kurz nach 22 Uhr. Ein Mann in einem Pedrazzini-Boot übersah vor Thalwil ein Paar in einem Gummiboot und fuhr darüber. Dabei wurde die Frau, welche mit ihrem Freund in Ufernähe trieb, tödlich verletzt. Das Boot fuhr davon, ohne anzuhalten.
Tests mit Tierkadavern
Anders als im aktuellen Fall vom Bielersee fand die Polizei den Bootsführer damals noch in der Unfallnacht. Allerdings stritt der Mann ab, die Frau in der Uferzone überfahren zu haben. «Da der Angeschuldigte damals nicht voll geständig war, wurde der mögliche Unfallhergang für die Beweisführung rekonstruiert», sagt Staatsanwalt Heinz Widrig auf Anfrage von Bernerzeitung.ch/Newsnet. Dabei stellte sich auch die Frage, ob das Boot zu sehen war und die Kollision hätte bemerkt werden müssen.
Um die offenen Fragen zu klären, führte Widrig in Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Dienst der Stadtpolizei Zürich, der Rechtsmedizin und einem Ingenieur mit dem Unfallboot Erschütterungstests auf dem Zürichsee durch. Mit einem Boot, das mit gleichen, jedoch neuen Schiffsschrauben wie das Tatfahrzeug angetrieben wurde, fuhren sie über Teile von Tierkadavern. Staatsanwalt Widrig war zusammen mit dem Angeschuldigten und dessen Anwalt auf dem Boot anwesend.
«Wie wenn man über ein Stück Holz fahren würde»
«Beim Überfahren war der Schlag nach meinem Empfinden stark spürbar», sagt Widrig aufgrund der Akten von damals. Sowohl bei der in Ufernähe erlaubten Geschwindigkeit von 10 km/h und einer Motorenleistung von 700 Umdrehungen in der Minute sowie beim starken Beschleunigen mit 2000 Umdrehungen pro Minute «hätte der Bootsführer die Kollision bemerken müssen», wie der Ingenieur damals in seinem Gutachten ausführte. «Der Schlag war so stark, wie wenn man über ein Stück Holz fahren würde», sagt Widrig. Das hätte den Mann am Steuer zum sofortigen Anhalten veranlassen müssen, so die Anklageschrift.
Ein weiterer Beweis im damaligen Verfahren waren Schäden an der Schiffsschraube. «Sie wurde durch den Aufprall leicht verbogen», sagt Widrig. Das hatte zur Folge, dass sie sich nicht mehr gleich drehte und sich dadurch das Motorengeräusch änderte. Zudem konnten an der Schraube Spuren von Knochensplittern und an der Leiche Spuren der Schiffsschraube nachgewiesen werden, wie die Untersuchungen weiter ergaben.
Schlechte Sicht bei geschlossenem Verdeck
Zum Verhängnis wurde dem Opfer, dass der Bootsführer mit geschlossenem Verdeck unterwegs war. «Dadurch stand er nicht am Steuer, sondern sass hinter dem Fenster. So konnte er bei diesem Bootstyp nicht sehen, was sich unmittelbar vor dem Boot befand», sagt Widrig. Offenbar hatte er das Boot zu früh beschleunigt.
Aufgrund der Beweislage klagte die Staatsanwaltschaft den Mann deshalb der groben Verletzung der Verkehrsregeln, der Führerflucht und der fahrlässigen Tötung an. Zu einem Prozess kam es jedoch nie, da der Angeklagte wenige Wochen vor der Verhandlung einem Herzinfarkt erlag. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 20.07.2010, 14:01 Uhr






