Auf dem Bielersee gibt es keine Tempolimite
Von BT. Aktualisiert am 27.07.2010 1 Kommentar
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Nach dem Unfall auf dem Bielersee vom 11. Juli, bei dem eine junge Frau ihr Leben liess, wurde von verschiedenen Seiten eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Boote gefordert. Laut der Seepolizei Biel sei eine solche Tempolimite schwierig einzuführen, weil deren Einhaltung ja dann auch kontrolliert werden muss und es dafür kein verlässliches Radarsystem gebe. Auf dem Bodensee gilt dagegen eine Tempolimite von 40 Stundenkilometern, welche mit Kontrollen und Bussen durchgesetzt wird. Das im Gegensatz zu anderen Schweizer Seen, wo ausserhalb der inneren und äusseren Uferzone im Prinzip so schnell gefahren werden kann, wie man will. Für den Bodensee gilt eine Schifffahrtsordnung, die von der Schweiz, Deutschland und Österreich 1973 vereinbart wurde. Bis auf die Tempolimite ist das Gesetz im Wortlaut praktisch identisch mit der Schweizerischen Schifffahrtsverordnung.
Kontrolle mit Laserpistole
Die Wasserschutzpolizei in Konstanz setzt für die Geschwindigkeitskontrollen ein mobiles Lasermessgerät ein. Damit können von beliebigen Standorten bis zu einer Entfernung von 1,5 Kilometern Messungen durchgeführt werden. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 5 Stundenkilometern wird gebüsst. Die Messungen erfolgen vor allem auf den Rheinstrecken, Hafeneinfahrten sowie in den Uferzonen. Der Leiter des Schifffahrtsamts St.Gallen, Kurt Reich, bestätigt, dass auf dem See sogar dieselben Radarsysteme eingesetzt werden können wie auf der Strasse. Auch die Seepolizei St.Gallen führt auf dem Bodensee Radarmessungen sowie optische Kontrollen durch: «Wenn jemand mit 70 Sachen unterwegs ist, muss man das nicht messen», sagt Reich. Problematisch sei aber, dass Bussen, die auf Schätzungen beruhen, angefochten werden können.
Ähnlich klingt es bei der Schifffahrtskontrolle im Thurgau. Sie bestätigt, dass mit einer Laserpistole regelmässig Messungen durchgeführt werden. Fehlbare Schiffsführer werden angehalten und gebüsst. Im Juli führte die Seepolizei Thurgau drei Kontrollen durch: Von 33 kontrollierten Booten wurde nur eines gebüsst. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Stundenkilometern werde auf dem Bodensee «gut bis sehr gut» eingehalten, teilt die Medienstelle der Polizei Thurgau mit.
Für Ruedi Gantenbein, Schweizer Vertreter im Vorstand des Internationalen Bodensee-Motorbootverbands, ist aber klar: «Für eine flächendeckende Kontrolle des Bodensees hat die Polizei keine Chance.» Dazu seien die personellen Ressourcen zu beschränkt. Die Seepolizei verfügt auf dem See über ein halbes Dutzend Boote. Die Tempolimite lasse sich so schlecht kontrollieren. Wer schneller als erlaubt unterwegs ist, habe deshalb auch auf dem Bodensee nicht viel zu befürchten. Für Gantenbein ist darum klar: «Ein flächendeckendes Tempolimit ist nicht zielführend.»
Gefahr in der Uferzone
Viel entscheidender ist für ihn, dass die Polizei im Uferbereich Kontrollen durchführt, wo die Höchstgeschwindigkeit zehn Stundenkilometer ist. Zu gefährlichen Situationen komme es vor allem dort, ist Gantenbein überzeugt: Schwimmer, Schlauchbootfahrer und Motorboote treffen sich auf engstem Raum. Er glaubt: «Eine Unachtsamkeit beim Langsamfahren ist gefährlicher als beim Schnellfahren.» Um die Sicherheit auf dem Bodensee zu erhöhen, hat der Internationale Verband schon 1974 einen freiwilligen Seedienst ins Leben gerufen. Freiwillige Motorbootfahrer mit Banderole patrouillieren auf dem See und machen Lenker darauf aufmerksam, wenn sie sich nicht vorschriftsgemäss verhalten. (Berner Zeitung)
Erstellt: 27.07.2010, 09:10 Uhr

