Armeematerialbörse: Plötzlich ist der Pfingstmontag tabu
Von Herbert Rentsch. Aktualisiert am 10.06.2011 5 Kommentare
Das hat Fritz Dick noch nie erlebt. Rund 60 Liquidationsverkäufe von Armeematerial hat er in den vergangenen Jahren in der Schweiz veranstaltet. Probleme mit Bewilligungen gabs noch nie. Doch beim Verkauf in der Seelandhalle Lyss, der seit einer Woche läuft, ist er auf dem falschen Fuss erwischt worden: Am nächsten Montag, dem Pfingstmontag, darf er die Halle nicht wie vorgesehen öffnen. Grund: Das kantonale Amt für Wirtschaft Beco hat den Verkauf nicht bewilligt. Doch Dick hat schon längst Inserate veröffentlicht, Plakate aufgestellt und im Grossraum Bern 250'000 Kataloge verschickt – alle mit dem Hinweis «am Pfingstmontag offen». 5000 Personen erwartete Dick für nächsten Montag. Daraus wird jetzt nichts.
Erst seit Mittwochabend weiss Fritz Dick, dass er die Türen nicht öffnen darf. «In den letzten zehn Jahren fand der Verkauf in Lyss jeweils auch am Pfingstmontag statt», wundert sich Dick. «Deshalb nahm ich an, das sei auch diesmal so.» Doch nun lief es anders. Christian Gautschi, Leiter des Lysser Polizeiinspektorats, fragte den Organisator Anfang Woche, ob er eine Bewilligung habe, am Pfingstmontag Leute zu beschäftigen. Dick hatte keine. Sofort stellte er beim Beco ein Gesuch dafür. Am Mittwochabend erhielt er dann die abschlägige Antwort.
Kein begründetes Bedürfnis
Das Verbot des Kantons stützt sich auf das schweizerische Arbeitsgesetz. Dort ist geregelt, in welchen Fällen Angestellte an Sonn- und Feiertagen arbeiten dürfen. Der Pfingstmontag gilt dabei als gewöhnlicher Sonntag. «Ausserhalb der zwei möglichen Sonntagsverkäufe im Kanton Bern ist Sonntagsarbeit nur erlaubt, wenn ein dringendes Bedürfnis dafür besteht», sagt Sarah Schneider, beim Beco Leiterin des Fachbereichs Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Dies treffe etwa bei kulturellen, gesellschaftlichen und sportlichen Anlässen zu, nicht aber bei Verkäufen wie in Lyss. Und: «Es liegt in der Pflicht des Arbeitgebers, rechtzeitig ein Gesuch zu stellen für die Bewilligung von Sonntagsarbeit», hält Sarah Schneider fest.
Christian Gautschi vom Lysser Polizeiinspektorat ist nicht glücklich über das Verbot des Kantons, weil es erst nach der Publikation des Liquidationsverkaufs ausgesprochen wurde: «Ich machte das Beco darauf aufmerksam, dass es am Pfingstmontag in Lyss ein Problem geben könnte, wenn viele Leute vergeblich anreisen.»
Kosten von 20'000 Franken
Dies versucht Fritz Dick mit seinem Team nun zu verhindern. Er schaltet zusätzlich Inserate und Werbespots und lässt auf den 120 Plakaten an den Strassenrändern Streifen aufkleben: «am Pfingstmontag geschlossen». Die Aktion kommt ihn teuer zu stehen. Mehr als 20'000 Franken koste es, «und das alles nur, um Leute davon abzuhalten, hierherzukommen». (Berner Zeitung)
Erstellt: 10.06.2011, 06:41 Uhr
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5 Kommentare
da musste sich wohl wiedermal jemand wichtig machen auf einem amt! jahrelang ging es ohne probleme, schweiz- weit bekannt und viele arbeitende sind froh, dass es genau an diesem datum stattfindet. bei ander sachen schaut man bewusst, grosszügig darüber hinweg, da ja gewohnheitsrecht! schade für die freiwilligen, die einen topeinsatz leisten und dabei noch spass haben! Antworten

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