Zeit für Volkes Stimme ist knapp
Von Dominic Ramel. Aktualisiert am 13.04.2010 1 Kommentar
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Wer wann entscheidet
Das Rahmenbewilligungsverfahren für den Bau neuer AKW in der Schweiz dauert mindestens fünf Jahre. Der Bundesrat wird voraussichtlich Mitte 2012 über die drei eingereichten Rahmenbewilligungsgesuche entscheiden. Danach werden National- und Ständerat am Zug sein, das heisst Ende 2012, Anfang 2013. Frühestens Ende 2013 könnte die nationale Volksabstimmung stattfinden.
Falls das Volk Ja sagt, folgen die Bewilligungsverfahren für Bau und Betrieb, sodass das erste neue AKW um das Jahr 2025 ans Netz gehen könnte.drh
Im Januar 2011 wird der Bund die Kantone einladen, zu den drei Rahmenbewilligungsgesuchen für den Bau neuer Atomkraftwerke (AKW) in der Schweiz Stellung zu nehmen. Sie werden dafür drei Monate Zeit haben. Das sei zu wenig, kritisieren die Verantwortlichen in Bern und anderen Kantonen bereits jetzt. Denn geht es nach dem Regierungsrat, so soll das Bernervolk über die Stellungnahme des Kantons abstimmen können. Und dafür sei die Frist von drei Monaten zu kurz. In den Kantonen Glarus, Jura, Nidwalden, Schaffhausen und Waadt ist zwingend eine Volksabstimmung nötig.
«Wir würden es begrüssen, wenn wir mehr Zeit hätten», sagt Christian Albrecht, Generalsekretär der bernischen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE). «Wir sind in dieser Sache in Kontakt mit den Bundesbehörden.» Eine Stellungnahme inklusive Abstimmung innert drei Monaten wäre zwar «schlimmstenfalls möglich, aber nicht ideal», sagt Albrecht.
«Nicht verlängern»
Doch das Bundesamt für Energie (BFE) bleibt hart: «Die Frist wird nicht verlängert», sagt BFE-Sprecherin Marianne Zünd. Dieser Entscheid sei «grundsätzlich unumstösslich». Eine Ausnahme werde es nur geben, wenn während des Verfahrens etwas Unvorhergesehenes geschehe.
«Wir wollen das Verfahren zügig und gemäss den im Gesetz verankerten Fristen durchziehen», begründet Zünd die Haltung des Bundes. Sie weist zudem darauf hin, dass die Kantone bereits im März über das Verfahren und den Zeitplan informiert worden seien. Die möglichen Standortkantone wie Bern hätten gar schon die Gesuchsunterlagen erhalten. Diese rund zehn Kilogramm Akten würden laufend ergänzt; beispielsweise in der zweiten Jahreshälfte um das Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats. «Die Kantone sind also informiert und können entsprechend planen», sagt Zünd. «Sie haben genug Zeit.»
Ausserdem werde es möglich sein, eine provisorische Stellungnahme abzugeben und die definitive Version nachzureichen, ergänzt Zünd. Auch diese nachgereichten Stellungnahmen würden öffentlich aufgelegt. «Und alle Stellungnahmen werden in den Entscheid des Bundesrates über die Rahmenbewilligungsgesuche einfliessen», sagt Zünd.
Information Ende April
Der bernische Regierungsrat wird voraussichtlich Ende dieses Monats bekannt geben, wie er gedenkt, die Stellungnahme des Kantons pünktlich abzugeben. Er wird laut Albrecht mit der Antwort auf einen bürgerlichen Vorstoss zu diesem Thema auch über den Zeitplan zur Erarbeitung der Berner Stellungnahme informieren.
FDP, SVP, BDP und EDU fordern in einer Motion, dass die rot-grüne Regierung dem Grossen Rat eine Stellungnahme vorlegen müsse, «in welcher sich der Kanton Bern positiv zum Gesuch um den Ersatz des Kernkraftwerks Mühleberg ausspricht». Der Grosse Rat wird den Vorstoss voraussichtlich in der Junisession behandeln.
Eigentlich ist der Regierungsrat für Stellungnahmen zuhanden des Bundes zuständig. Der Grosse Rat kann ihm jedoch verbindliche Vorgaben machen und in diesem Fall die Stellungnahme auch noch dem Volk unterbreiten. Letzteres will die Regierung. Auf diese Weise könne sich das Bernervolk zu dieser wichtigen Frage bereits vor dem Entscheid des Bundesparlaments äussern, begründete sie ihre Haltung im November.
Die Abstimmung hätte rein formal zwar nur konsultativen Charakter und wäre für den Bund nicht bindend. Denn es ginge bloss um eine Stellungnahme und nicht um einen Entscheid wie in der späteren nationalen Referendumsabstimmung. Weil es sich bei Bern aber um einen möglichen Standortkanton handelt, käme der kantonalen Abstimmung wegweisende Bedeutung zu.
Die betreffenden Kantone diskutieren einen gemeinsamen Abstimmungstermin. Geprüft werden der 13.Februar und der 15.Mai 2011. (Berner Zeitung)
Erstellt: 13.04.2010, 14:47 Uhr
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1 Kommentar
oh, die berner regierung zeigt weise voraussicht und will das volk abstimmen lassen. bravo, das entspricht der mentalität des berner-volkes...! so bildet man bewährterweise vertrauen und so funktioniert basis-demokratie, oder nicht..? ... und das schon lange...! Antworten






