Weniger Bürokratie bei Solardächern
Von Philippe Müller. Aktualisiert am 19.11.2011 7 Kommentare
Es ist möglicherweise ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem grösseren Solarstromanteil: Der Kanton Bern will der Denkmalpflege einen Teil ihrer Kompetenzen streichen, sodass der Bau von Solaranlagen unbürokratischer wird. Gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden war es für die Bauherren bisher ein zäher Weg, bis sie auf den Dächern Solarpanels montieren konnten. Eine Baubewilligung braucht es zwar auch weiterhin. Jedoch will die Regierung die Bewilligungsverfahren vereinfachen und beschleunigen, wie sie gestern mitteilte. Heute dauert ein Baubewilligungsverfahren rund zwei Monate und kostet zwischen tausend und mehreren Tausend Franken.
Und so wird das Bewilligungsverfahren vereinfacht: Neu gibt es nur noch Richtlinien, die allerdings verbindlich sind. Der Denkmalschutz prüft in einem standardisierten Verfahren lediglich noch, ob die Richtlinien eingehalten werden, danach wird die Bewilligung erteilt. Heute sind die kantonalen Denkmalschützer deutlich strenger und erteilen nur gerade in 6 von 20 Fällen ohne Probleme eine Bewilligung für den Bau einer Solaranlage. Die neuen Richtlinien beinhalten Vorgaben zu Form, Höhe, Farbe und Blendwirkung der Solaranlagen. Dadurch soll etwa garantiert werden, dass sich die Panels nicht zu stark vom höchsten Punkt des Daches abheben.
Abschaffung geplant
Die Richtlinien werden nun in einem Konsultationsverfahren von Fachleuten, Gemeinden und den Bewilligungsbehörden auf Herz und Nieren geprüft. Sind sie mehrheitsfähig, treten sie voraussichtlich Anfang 2012 in Kraft. Wie viele neue Solardächer die neue Regelung dem Kanton Bern bringen wird, lässt sich heute nicht abschätzen.
Klar ist nur, dass die rot-grün dominierte Berner Regierung die Baubewilligungspflicht später in einem zweiten Schritt ganz abschaffen will. Dazu braucht es aber eine Gesetzesänderung. Mit anderen Worten: Bis der Umgang mit Solarpanels ganz unbürokratisch ist, wird es noch eine Weile dauern. Bau- und Energiedirektorin Barbara Egger rechnet damit, dass die Bewilligungspflicht frühstens per Anfang 2014 abgeschafft werden kann.
Pulver ist zufrieden
Erziehungsdirektor Bernhard Pulver (Grüne) ist froh darüber, dass die Bewilligungsverfahren für Fotovoltaikanlagen vereinfacht werden sollen. Pulver, der auch der Denkmalpflege vorsteht, hat schon lange dafür plädiert, die Vorschriften zu lockern. Er findet es richtig, dass die Argumente des Denkmalschutzes künftig etwas weniger stark ins Gewicht fallen. «Es ist ein politischer Entscheid, dass die Gestaltung der Energiezukunft wichtiger ist als die Denkmalpflege.» Zudem verändere eine Solaranlage ein geschütztes Haus nicht substanziell. «Dass das eine oder andere Dach mit Solarpanels nicht mehr so schön aussieht wie vorher, müssen wir in Kauf nehmen», so Pulver.
Obwohl diese teilweise Entmachtung für die Denkmalpflege einer Niederlage gleichkommt: Ganz verloren hat sie nicht. Auf den rund 350 national geschützten Baudenkmälern des Kantons dürfen weiterhin keine Solarpanels montiert werden. Dazu zählen etwa das Schloss Thun, das Hauptgebäude der Universität Bern und wichtige Kirchen. Ebenfalls solardachfrei bleibt die Berner Altstadt als Unesco-Welterbe. (Berner Zeitung)
Erstellt: 19.11.2011, 13:07 Uhr
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7 Kommentare
Hoffentlich wird zumindest der Grosse Rat zu diesem "politischen" Entscheid der rot-grünen Regierungsmehrheit, "dass die Gestaltung der Energiezukunft wichtiger ist als die Denkmalpflege", auch noch etwas zu sagen haben und sich dabei nicht vom Verkaufsargument "weniger Bürokratie" blenden lassen. Es gibt kantonsweit mehr als genug nicht geschützte Bauten, die man mit Solardächern bestücken kann. Antworten
Nicht nur bei den Solardächern ist zu viel Bürokratie im Spiel.Es betrifft die ganze Branche und verteuert das Installieren und den Betrieb von Energiesparender Technik ganz enorm. Zu dem hinkt die praktisch verwendete Technik den Versprechungen der Politik immer noch weit hinten nach. Ein Beispiel: Vorgeschriebene jährliche Kontrolle von Wärmepumpen! Antworten

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