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Warum der Kanton Bern den Pfarrern den Lohn zahlt

Von Susanne Graf. Aktualisiert am 19.01.2012 3 Kommentare

Es verstosse nicht gegen die Glaubensfreiheit, wenn eine Atheistin Pfarrerlöhne mitfinanzieren müsse, findet das Bundesgericht. Seit 1804 werden die Pfarrer im Kanton Bern aus der allgemeinen Staatskasse entlöhnt.

Auch Atheisten müssen die Löhne von Pfarrern mit Steuerabgaben zahlen. Das Bundesgericht hält dazu fest: «Die Steuerpflicht kann (...) nicht mit Argumenten bestritten werden, die die Mittelverwendung durch den Staat betreffen.»

Auch Atheisten müssen die Löhne von Pfarrern mit Steuerabgaben zahlen. Das Bundesgericht hält dazu fest: «Die Steuerpflicht kann (...) nicht mit Argumenten bestritten werden, die die Mittelverwendung durch den Staat betreffen.»
Bild: Walter Pfäffli

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Das Thema kommt immer wieder, in immer kürzeren Abständen aufs Tapet: Warum müssen im Kanton Bern auch jene die Pfarrerlöhne mitfinanzieren, die aus der Kirche ausgetreten sind?

Von vielen Steuerzahlern werde nicht mehr verstanden, weshalb der Kanton Bern die Pfarrerinnen und Pfarrer aus den allgemeinen Steuergeldern entlöhne, schrieb etwa SP-Grossrat Adrian Wüthrich (Huttwil), als er im Dezember eine Motion einreichte. Er findet, die Löhne sollten aus den Kirchensteuern finanziert werden. «Für Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind, ergäbe sich eine bescheidene Steuersenkung», schreibt Wüthrich in seinem Vorstoss und weist darauf hin, dass die Staatskasse um rund 72 Millionen Franken entlastet würde.

«Juristische Schwerarbeit»

In einer Zeit, da immer mehr Steuerzahler keiner der drei Landeskirchen mehr angehören, klingt Wüthrichs Vorschlag vernünftig. Doch der Systemwechsel hätte «juristische Schwerarbeit» zur Folge, wie Hansruedi Spichiger zu bedenken gibt. Der Beauftragte für kirchliche Angelegenheiten in der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion erklärt, wie der Kanton überhaupt dazu kam, Pfarrerlöhne zu bezahlen.

Dazu muss er aber weit zurückblenden in der Geschichte des Kantons Bern, bis vor die Zeit der Reformation 1528: «Ursprünglich waren die meisten Kirchen gestiftet worden», sagt er. Stifter waren meist Adlige, welche nebst der Kirche jeweils auch Land und Gebäulichkeiten gestiftet hätten, damit die Pfarrer daraus einen grossen Teil ihres Lebensunterhaltes selber erwirtschaften konnten.

Zudem hatten die Pfarrer Einzugsrechte, sie konnten etwa sogenannte «Jahrzeitspenden» einziehen, erklärt Spichiger. Angehörige gaben dem Priester Geld, damit er für einen Verstorbenen jährlich eine Messe las. Mit der Reformation seien diese Einzugsrechte weggefallen, im Gegenzug habe die Bernische Obrigkeit einzelne Kirchengüter zusätzlich aufdotiert.

1804 wurde alles neu: Die Berner Kirchengüter wurden vollständig verstaatlicht. Was vorher Stiftungen waren, gehörten nun dem Kanton. Dieser verpflichtete sich im Gegenzug, für den Unterhalt der Pfarrer aufzukommen. «Wollte man Kirche und Staat gänzlich trennen, würde das zu einer güterrechtlichen Auseinandersetzung führen», stellt Hansruedi Spichiger deshalb fest. Zur «juristischen Schwerarbeit» würde das, weil der Staat nicht alle einstigen Kirchengüter zurückgeben könnte, da er nicht mehr über alle verfügt. Über die eingezogenen Vermögenswerte habe die damals «christliche Obrigkeit» nicht Buch geführt, sagt Spichiger und fügt an: «Damals hat man Verschiedenes noch recht pragmatisch gehandhabt.»

Wollte der Kanton Bern die Pfarrerlöhne nicht mehr bezahlen, wäre auch eine völkerrechtliche Verpflichtung aus dem Jahr 1815 betroffen: Im Zusammenhang mit dem Wiener Kongress ging das ehemalige Bistum Basel in den Besitz des Kantons Bern über, wobei sich die Berner verpflichteten, die katholische Kirche gleich zu behandeln wie die reformierte. Und 1874 verlangte der Grosse Rat das Gleiche auch noch für die christkatholische Landeskirche.

Wie der Kanton Bern kam bis 2010 einzig der Kanton Zürich für die Löhne der reformierten Pfarrer auf. Doch seit 2010 leistet er Beiträge an die verschiedenen Religionsgemeinschaften, diese entlöhnen die Pfarrer nun selber.

Nicht gegen Glaubensfreiheit

Wenn sich auch Atheisten an der Besoldung der Pfarrerinnen und Pfarrer beteiligen müssen, verstosse dies nicht gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Das hielt das Bundesgericht Ende letzten Jahres fest, als es eine Beschwerde aus dem Kanton Bern abwies. Eine Bernerin kämpfte dafür, dass ihre Steuerrechnung um jenen Beitrag gekürzt werde, den der Kanton für innerkirchliche Angelegenheiten verwende. Das geht nicht: «Die Steuerpflicht kann () nicht mit Argumenten bestritten werden, die die Mittelverwendung durch den Staat betreffen.» (Berner Zeitung)

Erstellt: 19.01.2012, 10:20 Uhr

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3 Kommentare

Peter Münger

19.01.2012, 10:42 Uhr
Melden 17 Empfehlung

Ich bin schon lange ausgetreten und bezahle keine Kirchensteuer. Das ich aber trotz allem noch die Löhne für die Herren bezahle ist absolut unkorrekt. Sollen die doch bezahlen, welche den Verein auch in Anspruch nehmen. Das Bundesgericht hat noch nie für einen CH Bürger entschieden Antworten


Werner Wittmann

19.01.2012, 11:25 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Wozu denn also noch die Kirchensteuer, wenn Nicht- und Andersgläubige diese nicht gerade bescheidenen Gehälter mitbezahlen müssen? Wäre es nicht endlich angebracht, Kirche und Staat nach laizistischer Art zu trennen? Diese Steuergelder könnten sicher sinnvoller eingesetzt werden.
Mit einem offiziellem Kirchenaustritt kann man sich wenigstens die Kirchensteuer sparen!
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